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RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Referentenentwurf vom 18.06.2024

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht, Besprechung im Kabinett geplant für 06. oder 13.11. (10/2024)

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Offenbar soll das Gesetz nun am 06.11 oder am 13.11. in einer Sitzung des Bundeskabinetts besprochen werden. Damit wird es wahrscheinlich nicht mehr zum ursprünglich geplanten Termin am 01.01.2025 in Kraft treten können. Vermutlich wird das auf den 01.02. oder 01.03.2025 verschoben. (Quelle).

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download noch in der für das RVG 2021 geltenden Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Die Arbeiten an einem entsprechenden Upgrade für LawFirm sind bereits auf der Grundlage des Referentenentwurfs weit fortgeschritten. Da es im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen kann, wird das Verfahren genau beobachtet.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (wird noch aktualisiert) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Umsatzsteuer Anpassungen 2020 – mit der Anwaltssoftware LawFirm® ganz einfach.

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
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Als Teil des 2. Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Corona Auswirkungen ist am 01.07.2020 eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer-Sätze in Kraft getreten.

In LawFirm sind die dazu erforderlichen Funktionen bereits vorhanden (inkl. Automatiken zur „Umversteuerung“ bereits eingenommener Vorschusszahlungen), so dass kein Update erforderlich ist. LawFirm Anwenderkanzleien werden – anstelle kostenpflichtiger Seminare – durch eine ausführliche Broschüre unterstützt.

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LawFirm® unterstützt (ohne Upgrade) die Arbeit mit den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (Frechen, 02.07.2020)

Schon in der aktuellen Version können Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® sehr einfach mit den temporär gesenkten Umsatzsteuersätzen arbeiten: Zur Umstellung des Steuersatzes einer Rechnung genügt ein Klick auf den dafür schon vorgesehenen Knopf, um von dem vollen Steuersatz von 19% auf den reduzierten Steuersatz von 16% umzuschalten (natürlich kann auch die Standard-Einstellung für den Steuersatz verändert werden).

Bereits eingenommene Vorschusszahlungen, deren Steuersatz von dem für die Rechnung gewählten Steuersatz abweicht, werden automatisch umgebucht und mit dem neuen Steuersatz neu berechnet (die „Umversteuerung“ bzw. „Steuerkorrektur“ erfolgt also automatisch).

Im Rahmen der Softwarepflege wurde – ohne Zusatzkosten – schon Mitte Juni eine ausführliche Broschüre mit

  1. wichtigen Hintergrundinformationen (u.a. zur Frage in welchen Fällen welcher Steuersatz maßgeblich ist),
  2. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Arbeit in LawFirm bei der Rechnungsstellung und Kontierung sowie mit
  3. Fundstellen zu weiterführenden Details

an die LawFirm Anwenderkanzleien verteilt, so dass die Anwender/innen bestens vorbereitet sind.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus Communicator sowie zur beA Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Elektronische Gerichtspost mit Anwaltspostfach (beA) und Governikus Communicator – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2u (01/2019)

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)
11.10.2019: kanzleirechner.de Website
komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2u (840) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

Mit diesem Upgrade werden viele wichtige Neuerungen und eine Reihe von Verbesserungen insbesondere im Bereich der Elektronischen Gerichtspost (ERV) mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem Governikus Communicator Justiz Edition hinzugefügt. Die digitalen Arbeitsabläufe in LawFirm unterstützen dieselbe Sendungs-Vor- und Nachbearbeitung für zwei ERV Transportwege und machen die elektronische Gerichtspost (fast) so einfach wie E-Mail.

Ein Tipp vorab: Informationen und Anleitungen für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Zur Registrierung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der weiteren Nutzung finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Auszug aus dem Inhalt des Upgrades (vollständige Details):

Unterstützung der Arbeit mit elektronischer Gerichtspost

  • Neu (Highlight): ausführliche Broschüre mit vielen nützlichen Hintergrundinformationen und Beschreibung effizienter Arbeitsabläufe im Zusammenspiel mit den neuen Funktionen in LawFirm® als PDF Broschüre zum Download.

Neuer Nachrichten-Viewer zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

  • Neu (Highlight): Zusammenfassendes Fenster mit verschiedenen Registerkarten zur Anzeige aller Inhalte einer ERV-Nachricht (beA und EGVP-Nachrichten) in Klarschrift
    (Exportierte zip-Dateien aus beA, Nachrichten-Ordner aus Governikus Communicator, auch für schon früher aus dem EGVP exportierte Nachrichten)
  • Neu: Im Hauptfenster: Absender, Empfänger, Datum empfangen/gesendet, Betreff (neben dem Klartext auch die SAFE-IDs, direktes Herauskopieren z.B. für LawFirm® Adresse möglich),
  • Neu: Registerkarten: Textinhalt der Nachricht, Visitenkarte, Anhänge / signierte Anhänge, (Signatur-)Zertifikate, Inhaltsdaten (alle Dateien), Sendeprotokoll, Prüfprotokoll
  • Neu: Alle Datei-Auflistungen (z.B. Anhänge, Zertifikate, Inhaltsdaten) jeweils mit Export-Möglichkeit per Drag & Drop (z.B. für Einzel-Bearbeitung oder zur Weiterleitung als E-Mail-Anlage)
  • Neu: Direkter Dateizugriff im Windows-Explorer zur Nutzung der Kontext-Menüs

Erweiterungen im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): PDF-Umwandlung des aktuell angezeigten Dokuments per Knopfdruck (für viele Dateiformate, u.a. Word, Excel, Outlook, HTML) ()
  • Neu (Highlight): Neue Fenster zum Bereitstellen von Dateien für den elektronischen Rechtsverkehr und zum Exportieren von Dateien für sonstige Zwecke (z.B. als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten):
  • Neu: Knopf () zum Öffnen der Dateiauswahl für das Bereitstellen – oder für einen direkten Export per Drag+Drop:
  • Neu: Bereitstellen für den elektronischen Rechtsverkehr (per beA oder Governikus Communicator):
    • Umwandlung in PDF/A Format (bereits digital signierte PDF-Dateien werden unter Beibehaltung der Signatur kopiert)
    • Benennung der Dateien entsprechend der ERV Verordnung (ERVV) (dazu: Eingabemöglichkeit für Gerichts-AZ oder „Neueingang“, Schlagwort zum Inhalt, Hauptbeteiligte)
    • Optional: Kennzeichnung des 1. Dokuments als Schriftsatz (weitere Dokumente sind dann Anlagen)
    • Anlagen lfd. nummerieren lassen (Buchstabenkennzeichen und Startnummer einstellbar)
    • Optional mit „Anlagenstempel“ in den PDF Dokumenten
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als Einzeldateien:
  • Neu: Bereitstellen als Einzeldateien für anderweitige Verwendung (mobile Akte, E-Mail Versand, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format oder Export im Originalformat
    • Wahlweise umbenennen der Dateien aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Dateinamen mit vorangestelltem Datum (zur Beibehaltung der Sortierung)
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage) 
  • Neu: Bereitstellen als zusammengefasstes PDF-Dokument (z.B. als Anlagen-Sammlung im ERV, als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format
    • Einfügen von Lesezeichen aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Lesezeichen mit vorangestelltem Datum  
    • bei Bereitstellung für den elektronischen Rechtsverkehr:
    • Optional mit „Anlagenstempel“ auf der ersten Seite jedes Einzel-Dokuments
    • Automatisches Aufteilen bei Überschreitung einer vorgegebenen Größe (z.B. unterhalb von 30 MB für ERV Versand)  
    • bei Bereitstellung für sonstige Zwecke:
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage)  
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als zusammengefasstes PDF Dokument:
  • Neu: Registerkarte „Office-Optionen“ mit Einstellungen zu Word, (Outlook-)E-Mails,
    • Einfrieren der Fensterposition eines neben dem Viewer geöffneten Word Dokuments (danach werden alle Word Dokumente an dieser Position angezeigt)
    • Feste Fensterposition wahlweise auch für Outlook-E-Mails
  • Neu: Optionen für die PDF Datei Schnell-Umwandlung (Speicherort, Aktion nach der Umwandlung, z.B. umgewandeltes PDF-Dokument im Windows Explorer anzeigen für D&D Import nach LawFirm oder zum Digitalen Signieren)
  • Neu: Jetzt in PDF-Dokumenten auch mehrere Seitenstempel auf einer Seite
  • Neu: Die Inhalte von bis zu 5 verschiedenen Seitenstempeln werden gespeichert (z.B. „Anlage“, „Bezahlt“, „Mandant hat Abschrift“)
  • Neu: Knopf () zur PDF Schnell-Umwandlung der aktuellen Datei
  • Neu: Knopf () zur Anzeige von Signatur-Informationen zur aktuellen Datei (der Knopf zeigt gleichzeitig an, ob eine digitale Signatur vorhanden ist; sonst ist der Knopf grau / gesperrt)

Unterstützte Betriebssystem- und Office-Plattformen (Server 2019, Office 2019)

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

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