aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)
Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)
Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:
Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).
Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.
Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.
Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.
Weiterführende Informationen:
- Neue Fassungen der Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung 2023 (BMJ, 22.12.2022)
- Vorgesehene Eintragungsmöglichkeiten des Pflichtformulars sind vollständig zu nutzen (BGH Entscheidung vom 11.05.2016, VII ZB 54/15)
- Elektronische Gerichtspost – (fast) so einfach wie E-Mail Infoseite zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus.
- Anwaltssoftware in der Cloud: uneingeschränkt mobil arbeiten ortsunabhängig – mit eigenem (private) Cloud Server.
- Lösungen für alle Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso-Unternehmen.
- Zwangsvollstreckung aktuell: Informationen zur Zwangsvollstreckung seit der „Reform der Sachaufklärung“
- Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder
- PDF-Dokumente werden von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
- Die besondere Forderungsaufstellung für ZV Anträge/Aufträge macht nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.
- Teamwork und interne Kommunikation in der Kanzlei
- Elektronische Akte (DMS) / Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben im Netzwerk
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Innovationspreis ITK 2007 der Initiative Mittelstand
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).