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RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
(Bild anklicken zum Vergrößern)

  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Einführungsangebot für das neue LawFirm® (V8.2s) – befristet bis 31.12.2014

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Leider ist das folgende besonders günstige Angebot am 31.12.2014 ausgelaufen. Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …

Das neue LawFirm® – Neues Design, neue Funktionen – und noch schneller und komfortabler

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

mit dem soeben freigegebenen Upgrade auf LawFirm® 8.2s wurde das Design der LawFirm®-Oberfläche komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und Mobilgeräte angepasst.
zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).

Zur Einführung der neuen LawFirm® Oberfläche machen wir Ihnen ein besonderes, bis zum 31.12.2014 begrenztes Angebot:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.12.2014 bestellt werden, liefern wir Ihnen mit 20% Rabatt auf den Listenpreis:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard nur 280 Euro    (70 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional nur 736 Euro   (184 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise nur 976 Euro   (244 Euro gespart)

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

LawFirm® 8.2s enthält eine Vielzahl aktueller Funktionen, unter anderem:

  • Komplettes Vorausfüllen der neuen Pflichtformulare für ZV, PKH und Beratungshilfe (Pflicht seit 01.11.2014) und weiterer PDF-Formulare (ZV-Auftrag, PKH-Kostenfestsetzungsantrag)
  • Einfacher papierloser Arbeitsablauf mit elektronischen Akten, Arbeitsmappen sowie Verfügungs- und Weiterleitungsfunktion (und ab 01.01.2016: mit bidirektionaler Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (‚beA‘))
  • Uneingeschränktes mobiles Arbeiten mit allen LawFirm® Arbeitsplätzen, weltweit von jedem Ort mit Internetzugang (auf Tablet, Smartphone und Notebook)
  • Mobile Akte im Gerichtssaal und beim Mandanten (auch ohne Internetzugang)

Weitere Details zur aktuellen LawFirm® Version finden Sie unter https://www.kanzleirechner.de.

Ein aktuelles LawFirm®-Testsystem senden wir Ihnen gerne zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Beratungshilfe, PKH und ZV PDF-Pflichtformulare 2014, modernes Design – Upgrade auf die LawFirm Kanzleisoftware Version 8.2s (10/2014)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Beratungshilfe (BerH), Prozesskostenhilfe (PKH) und Zwangsvollstreckung (ZV): PDF-Pflichtformulare 2014, Umstieg auf modernes Design - Kanzleisoftware Upgrade LawFirm 8.2s

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2s (838.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Soeben wurde das Upgrade auf die neue LawFirm®-Version 8.2s ausgeliefert. Dieses Upgrade markiert einen Meilenstein in der Geschichte von LawFirm®: den Umstieg auf ein neues Design, das sich an aktuellen Office-Versionen und der Oberfläche mobiler Geräte orientiert.
zur Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen)

Übersicht zum Inhalt (Details):

Benutzeroberfläche

Mit dem Upgrade auf  LawFirm® 8.2s wurde das Oberflächen-Design komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und moderne Mobilgeräte angepasst. Zusammen mit der (weiter ausgebauten) Zoom-Funktion und den (ausgebauten) Farb-Optionen passt sich LawFirm® damit noch mehr an die jeweilige Geräte-Umgebung und die Seh-Gewohnheiten des Benutzers an („responsive design“):

  • Hauptübersicht (Menü) in kompakterem-Design und mit vergrößerten Schaltflächen (für Mobilgeräte), moderne Schriftart, Hover-Effekte, …
  • Überarbeitung sämtlicher Formulare: moderne Schriftart, Hover-Effekte zur besseren Orientierung, grafische Ausrichtungen und Vereinheitlichung,

Neue PDF-Formulare für PKH, Beratungshilfe und ZV

  • BerH / PKH Pflichtformulare: 1. Beratungshilfe Antrag, 2. Beratungshilfe Liquidation, 3. PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • PKH Kostenfestsetzungsantrag (mit Vergleichsrechnung zu Regelgebühren, § 50 RVG)
  • Integration der ab 01.11.2014 geltenden Neufassungen der Pflichtformulare für 1. PfÜB (Geldforderungen), 2. PfÜB (Unterhalt) und 3. Durchsuchungsanordnung

Weiterer Ausbau der sonstigen PDF Funktionalitäten

  • Gescannte Dokumente direkt im PDF Format speichern (im langzeit-archivierbaren Format nach dem PDF/A Standard),
  • im LawFirm® Dokumenten-Viewer: PDF Seiten-Navigation, PDF Seiten drehen, Eingangsstempel für PDF Dokumente (wenn diese nicht geschützt sind).

Performance-Boost für Dokumenten- und Aufgabenmanagement

Im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsprojekts konnte die Arbeit auch mit sehr großen Datenmengen (d.h. bei sechs- bis siebenstelligen Dokument- bzw. Aufgaben-Anzahlen) in vielen Funktionsbereichen (Import, Scan, Dok-Anzeige, Erinnerungen, Zuordnungs-Änderungen, Funktionswechsel (Registerkarten) u.V.m.) nochmals deutlich beschleunigt werden.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2013 (2. KostRMoG) Inkrafttreten am 01.08.2013 / LawFirm Upgrade Information

Die RVG Reform 2013 (2. Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz / KostRMoG) ab 01.08. in Kraft, PKH und BerH Änderungen ab 01.01.2014 – Information zum LawFirm Upgrade (06/2013)

RVG 2013 / 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG Inkrafttreten am 01.08.2013 - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Vorab-Information)

Aktuell zum Kostenrechtsänderungsgesetz (RVG 2021):
RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

Nach einigem Hin und Her ist die RVG Reform 2013 nun „in trockenen Tüchern“: Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.06.2013 zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) einen Kompromiss gefunden; der Bundestag hat gleich danach am 27.06.2013 diese Änderungen verabschiedet (Zusatzpunkt 6 auf S. 103/104).
Aktualisiert (am 05.07.2013): auch im Bundesrat ist das Gesetz nun beschlossen, vgl. TOP 62, 541/13(B). Von einem Inkrafttreten am 01.08.2013 (DAV Depesche) kann nun ausgegangen werden.
Aktualisiert (am 24.07.2013): nach einen „fundiert klingenden Gerücht“ (via rechtspflegerforum.de) soll das 2. KostRMoG im BGBl. Teil I Nr. 42 am 29.07.2013 verkündet werden; Inkrafttreten wäre dann wie erwartet zum 01.08.2013.
Aktualisiert (am 29.07.2013): das 2.KostRMoG ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 42 verkündet (inkl. RVG Reform 2013 in Artikel 8) und tritt damit zum 01.08.2013 in Kraft.
Aktualisiert (am 09.01.2014): Beratungshilfe-Formularverordnung in Kraft getreten (Details s.u.).
Aktualisiert
(am 22.01.2014): PKH-Formularverordnung in Kraft getreten (Details s.u.).

Die Übergangsregelung in §60 RVG sieht vor, dass ab dem Inkrafttreten neu erteilte Aufträge nach der neuen Gebührenordnung abzurechnen sind. Altfälle werden bis zu ihrem Ende nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung der Gebührenordnung abgerechnet. (n.b. LawFirm berücksichtigt dies bei der Aktenanlage und in ZV Aufträgen automatisch richtig).

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2013 aktualisierten Fassung.

Tipp2: Übrigens: LawFirm-Standard mit RVG 2013 und Automatik-PDF-Formularen für die ZV kostet nur 350 € (Testsystem kostenlos und unverbindlich)

Mit erheblichem Aufwand – mit selbst erstellten konsolidierten Gesetzestexten (und ohne Kommentare) zunächst auf der Grundlage eines Regierungsentwurfs aus November 2012, dann erneut mit der Beschlussvorlage des Bundestags-Rechtsausschusses vom 15.05.2013 – hat unsere Technik die Entwicklungsarbeiten für die Einarbeitung der RVG Reform 2013 bereits abgeschlossen und ausführlichen Tests unterzogen. Sogar die gerade erst (am 26.06.2013) veröffentlichten Änderungen am 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) durch den Vermittlungsausschuss des Bundesrates und durch das gleichzeitig bestätigte PKH und Beratungshilfe-Änderungsgesetz sind schon eingearbeitet.

Tipp3: aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Bereich PKH und BerH ist zum 01.01.2014 mit der Festlegung neuer PKH- und BerH-Formulare zu rechnen. Entsprechende Internet-Links finden Sie unten unter „weiterführende Informationen“.

Das Upgrade auf die LawFirm Version 8.2r „RVG 2013“ wurde inzwischen wie geplant am 22.07.2013 veröffentlicht so dass den Anwendern noch ausreichend Zeit für die Umstellung geblieben ist.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (weiter unten finden Sie Links zu weitergehenden Informationen):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2013 (parallel zu RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2013 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand (Vermittlungsausschuss, 26.06.2013)
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2013,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten      Vorbemerkungen),
  • Aktualisierte RVG 2013 Diktatvorlage mit Standardfällen (hier die Vorversion) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Wir freuen uns (und sind auch ein wenig stolz), diese umfangreichen Aktualisierungen  und Erweiterungen auch unter diesen Bedingungen wie gewohnt rechtzeitig und in der gewohnt hohen Qualität bereitstellen zu können.

Weiterführende Informationen:

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