Schlagwort-Archiv: Liquidation

Umsatzsteuer Anpassungen 2020 – mit der Anwaltssoftware LawFirm® ganz einfach.

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)

Als Teil des 2. Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Corona Auswirkungen ist am 01.07.2020 eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer-Sätze in Kraft getreten.

In LawFirm sind die dazu erforderlichen Funktionen bereits vorhanden (inkl. Automatiken zur „Umversteuerung“ bereits eingenommener Vorschusszahlungen), so dass kein Update erforderlich ist. LawFirm Anwenderkanzleien werden – anstelle kostenpflichtiger Seminare – durch eine ausführliche Broschüre unterstützt.

Tipp – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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LawFirm® unterstützt (ohne Upgrade) die Arbeit mit den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (Frechen, 02.07.2020)

Schon in der aktuellen Version können Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® sehr einfach mit den temporär gesenkten Umsatzsteuersätzen arbeiten: Zur Umstellung des Steuersatzes einer Rechnung genügt ein Klick auf den dafür schon vorgesehenen Knopf, um von dem vollen Steuersatz von 19% auf den reduzierten Steuersatz von 16% umzuschalten (natürlich kann auch die Standard-Einstellung für den Steuersatz verändert werden).

Bereits eingenommene Vorschusszahlungen, deren Steuersatz von dem für die Rechnung gewählten Steuersatz abweicht, werden automatisch umgebucht und mit dem neuen Steuersatz neu berechnet (die „Umversteuerung“ bzw. „Steuerkorrektur“ erfolgt also automatisch).

Im Rahmen der Softwarepflege wurde – ohne Zusatzkosten – schon Mitte Juni eine ausführliche Broschüre mit

  1. wichtigen Hintergrundinformationen (u.a. zur Frage in welchen Fällen welcher Steuersatz maßgeblich ist),
  2. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Arbeit in LawFirm bei der Rechnungsstellung und Kontierung sowie mit
  3. Fundstellen zu weiterführenden Details

an die LawFirm Anwenderkanzleien verteilt, so dass die Anwender/innen bestens vorbereitet sind.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus Communicator sowie zur beA Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Windows 10 Technical Preview (mit Office 2013) – Bildergalerie und erste Labor-Test Ergebnisse mit der Kanzleisoftware LawFirm (10/2014)

Windows 10 Technical Preview, Arbeitsplatz und Server (mit Office 2013)

        Erster Test mit Windows 10 Technical Preview: Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.


Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Am 01.10.2014 hat Microsoft die erste „Technical Preview“-Version des für Mitte 2015 angekündigten neuen Betriebssystems ‚Windows 10®‚ (und parallel die zugehörige Server-Variante) veröffentlicht. Die Arbeit mit der kommenden LawFirm® Version wurde zur Sicherstellung der Zukunftssicherheit bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „… Zusammenspiel der Modern UI Apps mit dem Desktop hat sich erheblich verbessert … LawFirm® läuft ordnungsgemäß und zügig.“

Eine Bildergalerie aus den Tests mit dem neuen Betriebssystem und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über den folgenden Link
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit dem neuen Betriebssystem. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssysteme selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen. In jedem Fall sollten Sie aber noch die endgültige Freigabe-Version im nächsten Jahr abwarten, aktuell handelt es sich noch um „Preview“ Versionen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 10 und der kommenden LawFirm® Version 8.2s (mit einem ersten Einblick in das neue Design der LawFirm® Benutzer-Oberfläche):

  • Das neue Design der LawFirm® Version 8.2s harmoniert sehr gut mit Office 2013 und auch mit den aktuellen Design-Änderungen des neuen Betriebssystems Windows 10.
  • Das Zusammenspiel der „Modern UI“ Apps aus der Kachel-Oberfläche mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) hat sich erheblich verbessert:
    • beide Anwendungsarten können nebeneinander auf dem Desktop erscheinen.
    • es gibt keinen „überraschenden“ Wechsel in die Modern UI Kachel-Oberfläche mehr, z.B. beim Öffnen eines PDF Dokuments, wenn keine PDF Reader Desktop-App installiert ist.
    • Die „Charm-Menüs“ (am rechten Rand) sind nun auch durch kleine App-Menüs im Titelbalken der Modern UI Apps erreichbar.
    • Ein neuer „Task View“ unterstützt den schnellen Anwendungs-Wechsel und schafft durch „virtuelle Desktops“ mehr Übersicht.
    • Der „Start-Button“ in der Desktop-Oberfläche ist noch näher an die ursprüngliche Funktion angenähert; man findet dort sowohl Modern UI- und Desktop-Apps – und auch den Knopf zum Herunterfahren
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt (in der Preview-Version) nach den gleichen Hinweisen wie für Windows® 8.1
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2s) arbeiten auch mit der Preview-Version von Windows® 10 schon ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion mit den neuen automatischen Voreinstellungen (wie z.B. „90%“ der Bildschirm-Abmessungen),
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und auch aus dem EGVP (in LawFirm® schon seit 8.2p-4 aus 2012), mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Neuer Drag & Drop Export von Dateien aus dem LawFirm® Dokumenten Viewer,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und Modern UI App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der PDF Pflichtformulare im Originalformat für die ZV und …
    • … jetzt auch für Beratungshilfe / BerH und Prozesskostenhilfe / PKH (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details aus früheren Tests…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, Fundstellen als Link per Drag & Drop Importieren, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, Twitter, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch schon unter Windows 10 – offenbar hat Microsoft aber die internen Versionsnummern zunächst noch auf dem Stand von Windows 8.1 belassen.

Zusammengefasst: Der erste Blick auf den (noch kleinen) in der ersten Preview-Version von Windows 10 sichtbaren Teil der geplanten Neuerungen macht in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter Windows® 10 stellt sich schon in unseren ersten Labor-Tests als unproblematisch dar.

Parallel wurde auch die Lauffähigkeit der neuen LawFirm Version auf dem zugehörigen Server-Betriebssystem getestet, ebenfalls mit Erfolg. Hier ein Bildschirm-Ausdruck mit der modernen touch- bzw. mobilgeräte-freundlichen Menü-Oberfläche mit noch kürzeren Bedien-Wegen:
Erster Test mit Windows 10 Technical Preview (Server Version): Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Honorare einfach im Griff – Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Highlight 03/2013)

Honorare einfach im Griff - Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Abrechnung, Gebühren, RVG, Stunden, Zeithonorar, Offene Posten, ...)

Vollständig und zeitnah abrechnen ist nicht nur für die Liquidität, sondern auch für den Umsatz und für die Vermeidung unnötiger Verluste (z. B. durch übersehene Auslagen) von entscheidender Bedeutung. In LawFirm® sind – für RVG- und Zeitabrechnungen – Funktionen realisiert, die auf Knopfdruck einen Überblick über abzurechnende Posten geben, die dann in einem durchgängigen Workflow per Mausklick zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.

Wie funktioniert die Ermittlung und Abrechnung aller Gebühren, auch in den Akten, in denen noch Gebühreneinträge fehlen?

Selbstverständlich kann LawFirm® nicht wissen, welche Gebühren in welcher Sache entstanden sind. LawFirm® gibt Ihnen aber – ohne Zugriff auf die Papierakte oder elektronische Akte nehmen zu müssen – die zu prüfenden bzw. abzurechnenden Akten in folgenden Workflow-Fenstern vor (die dort angezeigten Akten erreichen Sie direkt, einfach per Doppelklick):

  • Fenster mit Liste der Akten, in die Gebühren eingetragen, aber noch nicht abgerechnet wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 1)
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen noch keine Liquidationen geschrieben wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 2);
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen seit mehr als 30 Tagen nicht mehr geprüft wurde, ob noch Gebühren einzutragen und abzurechnen sind; dort rechnen Sie ab (Schritt 3 – ‚Lumpensammler-Funktion‘).

Das Konzept liegt dabei in Folgendem: jedes Mal, wenn Sie in einer Akte Gebühren eintragen oder abrechnen drücken Sie (in der Gebühren-Funktion zu der Akte) einfach auf den „zuletzt geprüft“ [<heute]-Knopf. Damit wird im Gebührenbereich der betreffenden Akte das aktuelle Datum eingetragen, das Grundlage für die Liste aus dem 3. Schritt ist.

Alle Listen werden in Workflow-Fenstern angezeigt, von denen aus Sie per Knopfdruck in den Gebührenbereich der jeweiligen Akten kommen. Natürlich können Sie die Listen auch ausdrucken, was für ein arbeitsteiliges Vorgehen nützlich ist.

Wie werden (steuerpflichtige) Nebenkosten, (steuerfreie) Auslagen und abzurechnende Fremdgelder in Liquidationen einbezogen?

Bei steuerpflichtigen Nebenkosten gibt es Posten, die vor einer Abrechnung zusammengefasst werden müssen (z.B. Kopien, Porto, Fahrtkilometer) und die teilweise mengenabhängige Gebührensätze haben (Kopien). Deshalb werden steuerpflichtige Nebenkosten zunächst in einem gesonderten Fenster erfasst und bei Erstellung der Liquidation per Knopfdruck in die Gebühren übertragen. Bei dieser Übertragung erfolgt automatisch die Zusammenfassung und die zutreffende Berechnung der mengenabhängigen Gebühren.

Steuerfreie Auslagen (und Fremdgelder) werden bei in LawFirm® im Rahmen der Buchhaltung direkt zur Akte gebucht und bei der Liquidationserstellung automatisch zur Abrechnung angeboten.

Was sind zusammengefasst die Vorteile der Abrechnungen mit LawFirm®?

  • Eine Arbeit mit manuellen Listen und Handaktenbogen-Einträgen entfällt ganz.
  • Alle Daten sind so integriert, dass manuelle Übertragungen von einem Programmbereich in einen anderen gleichfalls entfallen.
  • In allen Akten können in 3 Schritten zuverlässig, vollständig und zeitnah noch nicht abgerechnete Gebühren abgerechnet werden (Sie werden erstaunt sein, wenn Sie erstmals mit diesen LawFirm®-Funktionen arbeiten)
  • Alle Abrechnungen, auch diejenigen von Zeithonorar, können in durchgängigen Workflows unmittelbar und ohne unnötige (Doppel-) Eingaben zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.
  • Gebühren und Nebenkosten können jederzeit – auch lange vor Erstellung der Liquidation – eingetragen werden, wenn sie angefallen sind (und man daran denkt) und sind so sofort „unter Kontrolle“ (Arbeitsliste ‚Offene Gebühren‘)
  • Für häufig vorkommende Gebührenkombinationen gibt es Gebühren-Makros, mit denen alle angefallenen Gebühren mit einem Mausklick eingetragen werden.
  • Alle Gebührenpositionen, aber auch steuerfreie Auslagen und Fremdgelder können per Mausklick in die Abrechnung einbezogen bzw. von dieser ausgenommen werden.
  • Noch nicht abgerechnete steuerfreie Auslagen und Fremdgelder sind aktenübergreifend über die Aktenkonten-Saldenliste immer im Blick.
  • Abrechnungspositionen, die bereits Gegenstand einer Liquidation oder eines Liquidationsentwurfs (!) sind, werden nicht erneut zur Abrechnung angeboten.
  • Für Rechtsschutzversicherungen (und für eigene Kalkulationen) können Gebührenberechnungen ohne Vergabe von Rechnungsnummern auf Grundlage der einmal eingetragenen Gebühren durchgeführt werden.
  • Bei jeder Gebührenposition ist ersichtlich, wann diese eingetragen wurde (über die Aktenhistorie) und mit welcher Rechnung sie abgerechnet wurde.

Weiterführende Informationen

Übrigens: für viele häufig vorkommende Standardfälle können ganze Serien von Gebührentatbeständen einfach per Rollbalken-Auswahl eingetragen werden – natürlich mit automatisch richtigen Anrechnungen. Dies wird noch durch ein „RVG Infofenster“ und die praktische „RVG Diktatvorlage (Aktuell – inkl. RVG Reform 2013)“ unterstützt:

Gebühren, Finanzen, Zeitabrechnung, Datenfluss, Buchhaltung, Kontieren, Liquidationen, Offene Posten, Umsatz, Datev, Lexware, FiBu, Finanzbuchhaltung, Integration - Kanzleisoftware / Anwaltssoftware Testsieger LawFirm

(Bilder zum Vergrößern / zum Download bitte anklicken)

Detail-Informationen im LawFirm®-Professional Testsystem

Ausführliche Details zu den integrierten Gebühren- und Finanz-Verwaltungsfunktionen, Auswertungen und Statistiken finden Sie in der – dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem beiliegenden – Broschüre „Digitale Sachbearbeitung – Gebühren und Finanzen“. Das LawFirm®-Professional Testsystem können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern…