Schlagwort-Archiv: Übergangsregelung

RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Referentenentwurf vom 18.06.2024

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht (07/2024)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere aktuellen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download noch in der für das RVG 2021 geltenden Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (wird noch aktualisiert) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

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