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RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Referentenentwurf vom 18.06.2024

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht (07/2024)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere aktuellen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download noch in der für das RVG 2021 geltenden Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (wird noch aktualisiert) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neues LawFirm® Angebot für Einsteiger/innen und Nebenberufler (schon ab 39 €)

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Dieses Angebot ist leider ausgelaufen am 30.09.2019

Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …
Angebot hier anfordern

Neu, für Einsteiger/innen – nur 39 € (für eine Dauerlizenz):

LawFirm®-Standard … plus Softwarepflegevertrag …

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Einsteiger in LawFirm®-Einplatzsysteme haben schon immer die freie Wahl, ob sie schon von Anfang an die Vorteile eines Softwarepflegevertrages (schnelle technische Unterstützung wenn benötigt, laufender Bediensupport, alle Updates ohne Berechnung) nutzen wollen.

Berufseinsteiger und Nebenberufler, die sich für LawFirm®-Standard mit Softwarepflege entscheiden, erhalten jetzt die Softwarepflege im 1. Jahr geschenkt! In dieser Zeit möchten wir Sie davon überzeugen, dass es sich für Sie lohnt, unseren Softwarepflege-Service in Anspruch zu nehmen.

Das ist gerade jetzt interessant, weil bei LawFirm® auch die künftigen Funktionen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) im Rahmen des Softwarepflegevertrages ohne Berechnung an LawFirm®-Kanzleien ausgeliefert werden – Ausnahme: es entstehen künftig noch unerwartet Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen), von denen wir heute (im Februar 2017) noch nichts wissen.

Direkt zu den Angebotsdetails …

EInige Informationen zu LawFirm:

Das Startmenü der LawFirm Standard-Version:

Bildschirmausdruck der LawFirm Standard-Version

Tipp zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Weiterführende Fundstellen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Einführungsangebot für das neue LawFirm® (V8.2s) – befristet bis 31.12.2014

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Leider ist das folgende besonders günstige Angebot am 31.12.2014 ausgelaufen. Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …

Das neue LawFirm® – Neues Design, neue Funktionen – und noch schneller und komfortabler

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

mit dem soeben freigegebenen Upgrade auf LawFirm® 8.2s wurde das Design der LawFirm®-Oberfläche komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und Mobilgeräte angepasst.
zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).

Zur Einführung der neuen LawFirm® Oberfläche machen wir Ihnen ein besonderes, bis zum 31.12.2014 begrenztes Angebot:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.12.2014 bestellt werden, liefern wir Ihnen mit 20% Rabatt auf den Listenpreis:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard nur 280 Euro    (70 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional nur 736 Euro   (184 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise nur 976 Euro   (244 Euro gespart)

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

LawFirm® 8.2s enthält eine Vielzahl aktueller Funktionen, unter anderem:

  • Komplettes Vorausfüllen der neuen Pflichtformulare für ZV, PKH und Beratungshilfe (Pflicht seit 01.11.2014) und weiterer PDF-Formulare (ZV-Auftrag, PKH-Kostenfestsetzungsantrag)
  • Einfacher papierloser Arbeitsablauf mit elektronischen Akten, Arbeitsmappen sowie Verfügungs- und Weiterleitungsfunktion (und ab 01.01.2016: mit bidirektionaler Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (‚beA‘))
  • Uneingeschränktes mobiles Arbeiten mit allen LawFirm® Arbeitsplätzen, weltweit von jedem Ort mit Internetzugang (auf Tablet, Smartphone und Notebook)
  • Mobile Akte im Gerichtssaal und beim Mandanten (auch ohne Internetzugang)

Weitere Details zur aktuellen LawFirm® Version finden Sie unter https://www.kanzleirechner.de.

Ein aktuelles LawFirm®-Testsystem senden wir Ihnen gerne zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Beratungshilfe, PKH und ZV PDF-Pflichtformulare 2014, modernes Design – Upgrade auf die LawFirm Kanzleisoftware Version 8.2s (10/2014)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Beratungshilfe (BerH), Prozesskostenhilfe (PKH) und Zwangsvollstreckung (ZV): PDF-Pflichtformulare 2014, Umstieg auf modernes Design - Kanzleisoftware Upgrade LawFirm 8.2s

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2s (838.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Soeben wurde das Upgrade auf die neue LawFirm®-Version 8.2s ausgeliefert. Dieses Upgrade markiert einen Meilenstein in der Geschichte von LawFirm®: den Umstieg auf ein neues Design, das sich an aktuellen Office-Versionen und der Oberfläche mobiler Geräte orientiert.
zur Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen)

Übersicht zum Inhalt (Details):

Benutzeroberfläche

Mit dem Upgrade auf  LawFirm® 8.2s wurde das Oberflächen-Design komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und moderne Mobilgeräte angepasst. Zusammen mit der (weiter ausgebauten) Zoom-Funktion und den (ausgebauten) Farb-Optionen passt sich LawFirm® damit noch mehr an die jeweilige Geräte-Umgebung und die Seh-Gewohnheiten des Benutzers an („responsive design“):

  • Hauptübersicht (Menü) in kompakterem-Design und mit vergrößerten Schaltflächen (für Mobilgeräte), moderne Schriftart, Hover-Effekte, …
  • Überarbeitung sämtlicher Formulare: moderne Schriftart, Hover-Effekte zur besseren Orientierung, grafische Ausrichtungen und Vereinheitlichung,

Neue PDF-Formulare für PKH, Beratungshilfe und ZV

  • BerH / PKH Pflichtformulare: 1. Beratungshilfe Antrag, 2. Beratungshilfe Liquidation, 3. PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • PKH Kostenfestsetzungsantrag (mit Vergleichsrechnung zu Regelgebühren, § 50 RVG)
  • Integration der ab 01.11.2014 geltenden Neufassungen der Pflichtformulare für 1. PfÜB (Geldforderungen), 2. PfÜB (Unterhalt) und 3. Durchsuchungsanordnung

Weiterer Ausbau der sonstigen PDF Funktionalitäten

  • Gescannte Dokumente direkt im PDF Format speichern (im langzeit-archivierbaren Format nach dem PDF/A Standard),
  • im LawFirm® Dokumenten-Viewer: PDF Seiten-Navigation, PDF Seiten drehen, Eingangsstempel für PDF Dokumente (wenn diese nicht geschützt sind).

Performance-Boost für Dokumenten- und Aufgabenmanagement

Im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsprojekts konnte die Arbeit auch mit sehr großen Datenmengen (d.h. bei sechs- bis siebenstelligen Dokument- bzw. Aufgaben-Anzahlen) in vielen Funktionsbereichen (Import, Scan, Dok-Anzeige, Erinnerungen, Zuordnungs-Änderungen, Funktionswechsel (Registerkarten) u.V.m.) nochmals deutlich beschleunigt werden.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

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