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RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Regierungsentwurf vom 11.12.2024 im Bundestag am 31.01.2025 angenommen

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht, der Beschluss im Kabinett ist am 11.12.2024 erfolgt. Am 19.12.2024 wurde das Gesetz im Bundestag und am 29.01.2025 im Rechtsausschuss beraten. Es wurde am 31.01.2025 im Bundestag angenommen (01/2025)

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Am 11.12.2024 wurde das Gesetz in einer Sitzung des Bundeskabinetts besprochen und ein Regierungsentwurf als „Formulierungshilfe“ für die Bundestagsfraktionen verabschiedet. (Quelle). Die erste Beratung des Gesetzes hat am 19.12.2024 stattgefunden – das Gesetz wurde wie vorgeschlagen an den Rechtsausschuss überwiesen und ist dort am 29.01.2025 (als TO Punkt 2) besprochen worden. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses stand für den 31.01.2025 im Bundestag zunächst als „ZP 36“ auf der Tagesordnung. Im Rechtsausschuss wurde das Gesetz mit dem Gesetz zur Betreuervergütung zusammengelegt (Drucksache 20/14768, RVG nun als Artikel 11) und als ZP 37 im Bundestag beschlossen.

Ein Inkrafttreten ist am 1. Tag des 2. Monats nach der Verkündung vorgesehen. Es wird also wahrscheinlich am 01.04.2025 in Kraft treten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp (neu): hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download schon in der neuen, für das RVG 2025 geltenden Fassung (Gesetz aus dem Bundestagsbeschluss vom 31.01.2025).

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Die Arbeiten an einem entsprechenden Upgrade für LawFirm sind bereits auf der Grundlage des Referentenentwurfs weit fortgeschritten. Da es im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen kann, wird das Verfahren genau beobachtet.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
(Bild anklicken zum Vergrößern)

  • RVG 2025 Diktatvorlage mit Standardfällen (aktualisiert mit Bundestagsbeschluss vom 31.01.2025) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).