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Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Einführungsangebot für das neue LawFirm® (V8.2s) – befristet bis 31.12.2014

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Leider ist das folgende besonders günstige Angebot am 31.12.2014 ausgelaufen. Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …

Das neue LawFirm® – Neues Design, neue Funktionen – und noch schneller und komfortabler

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

mit dem soeben freigegebenen Upgrade auf LawFirm® 8.2s wurde das Design der LawFirm®-Oberfläche komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und Mobilgeräte angepasst.
zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).

Zur Einführung der neuen LawFirm® Oberfläche machen wir Ihnen ein besonderes, bis zum 31.12.2014 begrenztes Angebot:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.12.2014 bestellt werden, liefern wir Ihnen mit 20% Rabatt auf den Listenpreis:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard nur 280 Euro    (70 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional nur 736 Euro   (184 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise nur 976 Euro   (244 Euro gespart)

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

LawFirm® 8.2s enthält eine Vielzahl aktueller Funktionen, unter anderem:

  • Komplettes Vorausfüllen der neuen Pflichtformulare für ZV, PKH und Beratungshilfe (Pflicht seit 01.11.2014) und weiterer PDF-Formulare (ZV-Auftrag, PKH-Kostenfestsetzungsantrag)
  • Einfacher papierloser Arbeitsablauf mit elektronischen Akten, Arbeitsmappen sowie Verfügungs- und Weiterleitungsfunktion (und ab 01.01.2016: mit bidirektionaler Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (‚beA‘))
  • Uneingeschränktes mobiles Arbeiten mit allen LawFirm® Arbeitsplätzen, weltweit von jedem Ort mit Internetzugang (auf Tablet, Smartphone und Notebook)
  • Mobile Akte im Gerichtssaal und beim Mandanten (auch ohne Internetzugang)

Weitere Details zur aktuellen LawFirm® Version finden Sie unter https://www.kanzleirechner.de.

Ein aktuelles LawFirm®-Testsystem senden wir Ihnen gerne zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Beratungshilfe, PKH und ZV PDF-Pflichtformulare 2014, modernes Design – Upgrade auf die LawFirm Kanzleisoftware Version 8.2s (10/2014)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Beratungshilfe (BerH), Prozesskostenhilfe (PKH) und Zwangsvollstreckung (ZV): PDF-Pflichtformulare 2014, Umstieg auf modernes Design - Kanzleisoftware Upgrade LawFirm 8.2s

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2s (838.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Soeben wurde das Upgrade auf die neue LawFirm®-Version 8.2s ausgeliefert. Dieses Upgrade markiert einen Meilenstein in der Geschichte von LawFirm®: den Umstieg auf ein neues Design, das sich an aktuellen Office-Versionen und der Oberfläche mobiler Geräte orientiert.
zur Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen)

Übersicht zum Inhalt (Details):

Benutzeroberfläche

Mit dem Upgrade auf  LawFirm® 8.2s wurde das Oberflächen-Design komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und moderne Mobilgeräte angepasst. Zusammen mit der (weiter ausgebauten) Zoom-Funktion und den (ausgebauten) Farb-Optionen passt sich LawFirm® damit noch mehr an die jeweilige Geräte-Umgebung und die Seh-Gewohnheiten des Benutzers an („responsive design“):

  • Hauptübersicht (Menü) in kompakterem-Design und mit vergrößerten Schaltflächen (für Mobilgeräte), moderne Schriftart, Hover-Effekte, …
  • Überarbeitung sämtlicher Formulare: moderne Schriftart, Hover-Effekte zur besseren Orientierung, grafische Ausrichtungen und Vereinheitlichung,

Neue PDF-Formulare für PKH, Beratungshilfe und ZV

  • BerH / PKH Pflichtformulare: 1. Beratungshilfe Antrag, 2. Beratungshilfe Liquidation, 3. PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • PKH Kostenfestsetzungsantrag (mit Vergleichsrechnung zu Regelgebühren, § 50 RVG)
  • Integration der ab 01.11.2014 geltenden Neufassungen der Pflichtformulare für 1. PfÜB (Geldforderungen), 2. PfÜB (Unterhalt) und 3. Durchsuchungsanordnung

Weiterer Ausbau der sonstigen PDF Funktionalitäten

  • Gescannte Dokumente direkt im PDF Format speichern (im langzeit-archivierbaren Format nach dem PDF/A Standard),
  • im LawFirm® Dokumenten-Viewer: PDF Seiten-Navigation, PDF Seiten drehen, Eingangsstempel für PDF Dokumente (wenn diese nicht geschützt sind).

Performance-Boost für Dokumenten- und Aufgabenmanagement

Im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsprojekts konnte die Arbeit auch mit sehr großen Datenmengen (d.h. bei sechs- bis siebenstelligen Dokument- bzw. Aufgaben-Anzahlen) in vielen Funktionsbereichen (Import, Scan, Dok-Anzeige, Erinnerungen, Zuordnungs-Änderungen, Funktionswechsel (Registerkarten) u.V.m.) nochmals deutlich beschleunigt werden.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

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