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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine erneute Änderungsverordnung in Kraft getreten (05/2026)
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Mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 132 aus 2026 am 13.05.2026, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher erneut neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website, sobald die neuen Formulare durch das BMJ zur Verfügung stehen).
Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit ab dem 01.10.2026 verbindlich vorgeschrieben.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.
Weiterführende Informationen:
- Neue Fassungen der Pflichtformulare für die Zwangsvollstreckung 2026 (BMJ, 08.12.2025)
- Vorgesehene Eintragungsmöglichkeiten des Pflichtformulars sind vollständig zu nutzen (BGH Entscheidung vom 11.05.2016, VII ZB 54/15)
- Elektronische Gerichtspost – (fast) so einfach wie E-Mail Infoseite zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus.
- Anwaltssoftware in der Cloud: uneingeschränkt mobil arbeiten ortsunabhängig – mit eigenem (private) Cloud Server.
- Lösungen für alle Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso-Unternehmen.
- Zwangsvollstreckung aktuell: Informationen zur Zwangsvollstreckung seit der „Reform der Sachaufklärung“
- Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder
- PDF-Dokumente werden von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
- Die besondere Forderungsaufstellung für ZV Anträge/Aufträge macht nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.
- Teamwork und interne Kommunikation in der Kanzlei
- Elektronische Akte (DMS) / Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben im Netzwerk
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Innovationspreis ITK 2007 der Initiative Mittelstand
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

