Schlagwort-Archiv: Beratungshilfe

RVG Reform 2025 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2025) – Referentenentwurf vom 18.06.2024

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Gesetzgebungsverfahren: Das BMJ hat einen Referentenentwurf vom 18.06.2024 veröffentlicht, Besprechung im Kabinett geplant für 06. oder 13.11. (10/2024)

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Vier Jahre nach der letzten RVG Reform ist ein neues Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG 2025) gestartet. Das BMJ hat zunächst einen Referentenentwurf für das Gesetz mit Stand vom 18.06.2024 publiziert.

Offenbar soll das Gesetz nun am 06.11 oder am 13.11. in einer Sitzung des Bundeskabinetts besprochen werden. Damit wird es wahrscheinlich nicht mehr zum ursprünglich geplanten Termin am 01.01.2025 in Kraft treten können. Vermutlich wird das auf den 01.02. oder 01.03.2025 verschoben. (Quelle).

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 6% (bei den Wertgebühren) – in manchen Bereichen (bei den Betragsgebühren) um ca. 9%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten bislang in ihren Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download noch in der für das RVG 2021 geltenden Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Die Arbeiten an einem entsprechenden Upgrade für LawFirm sind bereits auf der Grundlage des Referentenentwurfs weit fortgeschritten. Da es im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommen kann, wird das Verfahren genau beobachtet.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen wird die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen sein. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum damaligen LawFirm Upgrade zum RVG 2021, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2025 (parallel zu RVG 2021, RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013/2021 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2025 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2025,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen (wird noch aktualisiert) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2021 auf RVG 2025)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

zum Vergleich die Informationen zum RVG 2021:

sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
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  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Einführungsangebot für das neue LawFirm® (V8.2s) – befristet bis 31.12.2014

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Leider ist das folgende besonders günstige Angebot am 31.12.2014 ausgelaufen. Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …

Das neue LawFirm® – Neues Design, neue Funktionen – und noch schneller und komfortabler

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

mit dem soeben freigegebenen Upgrade auf LawFirm® 8.2s wurde das Design der LawFirm®-Oberfläche komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und Mobilgeräte angepasst.
zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).

Zur Einführung der neuen LawFirm® Oberfläche machen wir Ihnen ein besonderes, bis zum 31.12.2014 begrenztes Angebot:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.12.2014 bestellt werden, liefern wir Ihnen mit 20% Rabatt auf den Listenpreis:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard nur 280 Euro    (70 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional nur 736 Euro   (184 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise nur 976 Euro   (244 Euro gespart)

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

LawFirm® 8.2s enthält eine Vielzahl aktueller Funktionen, unter anderem:

  • Komplettes Vorausfüllen der neuen Pflichtformulare für ZV, PKH und Beratungshilfe (Pflicht seit 01.11.2014) und weiterer PDF-Formulare (ZV-Auftrag, PKH-Kostenfestsetzungsantrag)
  • Einfacher papierloser Arbeitsablauf mit elektronischen Akten, Arbeitsmappen sowie Verfügungs- und Weiterleitungsfunktion (und ab 01.01.2016: mit bidirektionaler Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (‚beA‘))
  • Uneingeschränktes mobiles Arbeiten mit allen LawFirm® Arbeitsplätzen, weltweit von jedem Ort mit Internetzugang (auf Tablet, Smartphone und Notebook)
  • Mobile Akte im Gerichtssaal und beim Mandanten (auch ohne Internetzugang)

Weitere Details zur aktuellen LawFirm® Version finden Sie unter https://www.kanzleirechner.de.

Ein aktuelles LawFirm®-Testsystem senden wir Ihnen gerne zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Beratungshilfe, PKH und ZV PDF-Pflichtformulare 2014, modernes Design – Upgrade auf die LawFirm Kanzleisoftware Version 8.2s (10/2014)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Beratungshilfe (BerH), Prozesskostenhilfe (PKH) und Zwangsvollstreckung (ZV): PDF-Pflichtformulare 2014, Umstieg auf modernes Design - Kanzleisoftware Upgrade LawFirm 8.2s

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2s (838.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Soeben wurde das Upgrade auf die neue LawFirm®-Version 8.2s ausgeliefert. Dieses Upgrade markiert einen Meilenstein in der Geschichte von LawFirm®: den Umstieg auf ein neues Design, das sich an aktuellen Office-Versionen und der Oberfläche mobiler Geräte orientiert.
zur Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen)

Übersicht zum Inhalt (Details):

Benutzeroberfläche

Mit dem Upgrade auf  LawFirm® 8.2s wurde das Oberflächen-Design komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und moderne Mobilgeräte angepasst. Zusammen mit der (weiter ausgebauten) Zoom-Funktion und den (ausgebauten) Farb-Optionen passt sich LawFirm® damit noch mehr an die jeweilige Geräte-Umgebung und die Seh-Gewohnheiten des Benutzers an („responsive design“):

  • Hauptübersicht (Menü) in kompakterem-Design und mit vergrößerten Schaltflächen (für Mobilgeräte), moderne Schriftart, Hover-Effekte, …
  • Überarbeitung sämtlicher Formulare: moderne Schriftart, Hover-Effekte zur besseren Orientierung, grafische Ausrichtungen und Vereinheitlichung,

Neue PDF-Formulare für PKH, Beratungshilfe und ZV

  • BerH / PKH Pflichtformulare: 1. Beratungshilfe Antrag, 2. Beratungshilfe Liquidation, 3. PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • PKH Kostenfestsetzungsantrag (mit Vergleichsrechnung zu Regelgebühren, § 50 RVG)
  • Integration der ab 01.11.2014 geltenden Neufassungen der Pflichtformulare für 1. PfÜB (Geldforderungen), 2. PfÜB (Unterhalt) und 3. Durchsuchungsanordnung

Weiterer Ausbau der sonstigen PDF Funktionalitäten

  • Gescannte Dokumente direkt im PDF Format speichern (im langzeit-archivierbaren Format nach dem PDF/A Standard),
  • im LawFirm® Dokumenten-Viewer: PDF Seiten-Navigation, PDF Seiten drehen, Eingangsstempel für PDF Dokumente (wenn diese nicht geschützt sind).

Performance-Boost für Dokumenten- und Aufgabenmanagement

Im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsprojekts konnte die Arbeit auch mit sehr großen Datenmengen (d.h. bei sechs- bis siebenstelligen Dokument- bzw. Aufgaben-Anzahlen) in vielen Funktionsbereichen (Import, Scan, Dok-Anzeige, Erinnerungen, Zuordnungs-Änderungen, Funktionswechsel (Registerkarten) u.V.m.) nochmals deutlich beschleunigt werden.

und Vieles mehr…

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