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RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄG 2021) – am 01.01.2021 in Kraft getreten

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(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)

Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat hat den Weg für die RVG Reform 2021 frei gemacht, das Gesetz wurde im BGBl. veröffentlicht und ist in Kraft getreten (01/2021)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Acht Jahre nach der letzten RVG Reform 2013 ist ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue Überarbeitung der Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen eines „Kostenrechtsänderungsgesetzes“ (KostRÄndG) gestartet. Nachdem seit dem 31.07.2020 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorlag und die Stellungnahmefrist am 31.08.2020 abgelaufen war, wurde nun in der Kabinettssitzung vom 16.09.2020 der Regierungsentwurf beschlossen. Am 06.11.2020 stand das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates (TOP 29). Für diese Sitzung hatten Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 01.01.2023 empfohlen – in der Abstimmung hatte dieser Punkt aber keine Mehrheit gefunden. Am 27.11. wurde das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet. In seiner Sitzung am 18.12.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. In der Ausgabe Nr.66 Teil I des Bundesgesetzblatts vom 29.12.2020 ist das Gesetz veröffentlicht; es ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Reform ist im Wesentlichen eine Erhöhung der RVG Gebührensätze um ca. 10% – in manchen Bereichen um bis zu 20%. Parallel werden auch die Gerichtskosten in ähnlichem Umfang erhöht. Die BRAK und der DAV hatten in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit eines schnellen Inkrafttretens z.B. zum Jahreswechsel betont und vor diesem Hintergrund weitere Verhandlungen zum Betrag der Erhöhung zurückgestellt.

Wir werden Sie an dieser Stelle über weitere Neuerungen zur RVG Reform auf dem Laufenden halten.

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2021 aktualisierten Fassung (Gesetz vom 21.12.2020 BGBl. Teil I S. 3229).

Tipp: Zeitnah und vollständig abrechnen mit den komfortablen Arbeitsfenstern und Übersichten in LawFirm zur Abrechnung und Verwaltung der offenen Posten (spart Zeit und gibt Sicherheit).

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung in LawFirm auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (Detail-Übersicht zum LawFirm Upgrade, als PDF zum Download):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2021 (parallel zu RVG 2013, RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006/2013 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2021 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2021,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten Vorbemerkungen),
RVG 2021 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)
(Bild anklicken zum Vergrößern)

  • Aktualisierte RVG 2021 Diktatvorlage mit Standardfällen zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Anrechnungen vorgerichtlicher Gebühren auch aus früheren Gebührentabellen (RVG 2013 auf RVG 2021)
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Fundstellen und weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zur elektronischen Gerichtspost und zur Einrichtung des Anwaltspostfachs beA und des Governikus Communicators, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neue Webseite zur Premium Kanzleisoftware LawFirm® ist online: www.kanzleirechner.de

Neu gestaltet, inhaltlich neu erstellt und übersichtlich strukturiert begrüßt die neue Webseite den Besucher. Die umfassenden Nutzungsmöglichkeiten der Anwaltssoftware LawFirm® können mit Videos und vielen Hinweisen nun besonders einfach erlebt werden.

LawFirm® Internet-Relaunch mit aktuellen Inhalten und in moderner Gestaltung (Frechen, 31.10.2019)

Modernisiert und aufgeräumt werden viele nützliche Informationen – sowohl für Interessenten als auch für Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® – auf der neuen Webseite unter https://www.kanzleirechner.de präsentiert. Während die Unterstützung der Arbeit in allen täglichen Bereichen der Kanzleiarbeit im Menüpunkt „Lösungen“ vorgestellt wird, finden sich im Menü ‚Innovationen‘ innovative Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. das ortsunabhängige, mobile Arbeiten und die elektronische Aufgabenverwaltung sowie deren Verknüpfungen mit den digitalen Akten.

Auch technisch ist die Webseite nun auf dem neuesten Stand. Durch die sog. „responsive“ Oberfläche passen sich die Inhalte flexibel an das Anzeigegerät an. So wird – wie schon seit Jahren mit der Kanzleisoftware LawFirm® – auch der benutzerfreundliche Zugriff mit Mobilgeräten wie Notebooks, Tablets oder Smartphones kompromisslos unterstützt.

„Die neue Webseite sollten Sie nicht verpassen“, erklärt der Geschäftsführer RA Dieter M. Nauroth. „Dort finden auch langjährige Anwender viele Hinweise und kurze Erklärungen zu LawFirm®-Funktionen, die sie bisher vielleicht noch nicht wahrgenommen oder genutzt haben. Wir wünschen eine interessante Lektüre“

Übrigens:

Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Anwaltspostfach (beA) und der Alternative „Governikus Communicator“ (vgl. https://www.kanzleirechner.de/gerichtspost/ ) wird in einer kostenlosen PDF-Broschüre mit umfassenden Hintergrund-Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Detail erklärt. Die Broschüre finden Sie im Download-Bereich der Webseite (im Menü „Service“).

Ein weiteres Beispiel:

Clevere Lösungen für alle täglichen Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso mit der Premium Kanzleisoftware LawFirm finden Sie auf der folgenden Seite:

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Elektronische Gerichtspost mit Anwaltspostfach (beA) und Governikus Communicator – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2u (01/2019)

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)
11.10.2019: kanzleirechner.de Website
komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2u (840) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

Mit diesem Upgrade werden viele wichtige Neuerungen und eine Reihe von Verbesserungen insbesondere im Bereich der Elektronischen Gerichtspost (ERV) mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem Governikus Communicator Justiz Edition hinzugefügt. Die digitalen Arbeitsabläufe in LawFirm unterstützen dieselbe Sendungs-Vor- und Nachbearbeitung für zwei ERV Transportwege und machen die elektronische Gerichtspost (fast) so einfach wie E-Mail.

Ein Tipp vorab: Informationen und Anleitungen für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Zur Registrierung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der weiteren Nutzung finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Auszug aus dem Inhalt des Upgrades (vollständige Details):

Unterstützung der Arbeit mit elektronischer Gerichtspost

  • Neu (Highlight): ausführliche Broschüre mit vielen nützlichen Hintergrundinformationen und Beschreibung effizienter Arbeitsabläufe im Zusammenspiel mit den neuen Funktionen in LawFirm® als PDF Broschüre zum Download.

Neuer Nachrichten-Viewer zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

  • Neu (Highlight): Zusammenfassendes Fenster mit verschiedenen Registerkarten zur Anzeige aller Inhalte einer ERV-Nachricht (beA und EGVP-Nachrichten) in Klarschrift
    (Exportierte zip-Dateien aus beA, Nachrichten-Ordner aus Governikus Communicator, auch für schon früher aus dem EGVP exportierte Nachrichten)
  • Neu: Im Hauptfenster: Absender, Empfänger, Datum empfangen/gesendet, Betreff (neben dem Klartext auch die SAFE-IDs, direktes Herauskopieren z.B. für LawFirm® Adresse möglich),
  • Neu: Registerkarten: Textinhalt der Nachricht, Visitenkarte, Anhänge / signierte Anhänge, (Signatur-)Zertifikate, Inhaltsdaten (alle Dateien), Sendeprotokoll, Prüfprotokoll
  • Neu: Alle Datei-Auflistungen (z.B. Anhänge, Zertifikate, Inhaltsdaten) jeweils mit Export-Möglichkeit per Drag & Drop (z.B. für Einzel-Bearbeitung oder zur Weiterleitung als E-Mail-Anlage)
  • Neu: Direkter Dateizugriff im Windows-Explorer zur Nutzung der Kontext-Menüs

Erweiterungen im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): PDF-Umwandlung des aktuell angezeigten Dokuments per Knopfdruck (für viele Dateiformate, u.a. Word, Excel, Outlook, HTML) ()
  • Neu (Highlight): Neue Fenster zum Bereitstellen von Dateien für den elektronischen Rechtsverkehr und zum Exportieren von Dateien für sonstige Zwecke (z.B. als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten):
  • Neu: Knopf () zum Öffnen der Dateiauswahl für das Bereitstellen – oder für einen direkten Export per Drag+Drop:
  • Neu: Bereitstellen für den elektronischen Rechtsverkehr (per beA oder Governikus Communicator):
    • Umwandlung in PDF/A Format (bereits digital signierte PDF-Dateien werden unter Beibehaltung der Signatur kopiert)
    • Benennung der Dateien entsprechend der ERV Verordnung (ERVV) (dazu: Eingabemöglichkeit für Gerichts-AZ oder „Neueingang“, Schlagwort zum Inhalt, Hauptbeteiligte)
    • Optional: Kennzeichnung des 1. Dokuments als Schriftsatz (weitere Dokumente sind dann Anlagen)
    • Anlagen lfd. nummerieren lassen (Buchstabenkennzeichen und Startnummer einstellbar)
    • Optional mit „Anlagenstempel“ in den PDF Dokumenten
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als Einzeldateien:
  • Neu: Bereitstellen als Einzeldateien für anderweitige Verwendung (mobile Akte, E-Mail Versand, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format oder Export im Originalformat
    • Wahlweise umbenennen der Dateien aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Dateinamen mit vorangestelltem Datum (zur Beibehaltung der Sortierung)
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage) 
  • Neu: Bereitstellen als zusammengefasstes PDF-Dokument (z.B. als Anlagen-Sammlung im ERV, als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format
    • Einfügen von Lesezeichen aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Lesezeichen mit vorangestelltem Datum  
    • bei Bereitstellung für den elektronischen Rechtsverkehr:
    • Optional mit „Anlagenstempel“ auf der ersten Seite jedes Einzel-Dokuments
    • Automatisches Aufteilen bei Überschreitung einer vorgegebenen Größe (z.B. unterhalb von 30 MB für ERV Versand)  
    • bei Bereitstellung für sonstige Zwecke:
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage)  
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als zusammengefasstes PDF Dokument:
  • Neu: Registerkarte „Office-Optionen“ mit Einstellungen zu Word, (Outlook-)E-Mails,
    • Einfrieren der Fensterposition eines neben dem Viewer geöffneten Word Dokuments (danach werden alle Word Dokumente an dieser Position angezeigt)
    • Feste Fensterposition wahlweise auch für Outlook-E-Mails
  • Neu: Optionen für die PDF Datei Schnell-Umwandlung (Speicherort, Aktion nach der Umwandlung, z.B. umgewandeltes PDF-Dokument im Windows Explorer anzeigen für D&D Import nach LawFirm oder zum Digitalen Signieren)
  • Neu: Jetzt in PDF-Dokumenten auch mehrere Seitenstempel auf einer Seite
  • Neu: Die Inhalte von bis zu 5 verschiedenen Seitenstempeln werden gespeichert (z.B. „Anlage“, „Bezahlt“, „Mandant hat Abschrift“)
  • Neu: Knopf () zur PDF Schnell-Umwandlung der aktuellen Datei
  • Neu: Knopf () zur Anzeige von Signatur-Informationen zur aktuellen Datei (der Knopf zeigt gleichzeitig an, ob eine digitale Signatur vorhanden ist; sonst ist der Knopf grau / gesperrt)

Unterstützte Betriebssystem- und Office-Plattformen (Server 2019, Office 2019)

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Auch in Zukunft ganz einfach – Mahnbescheide digital beantragen und -Antworten bearbeiten mit der Anwaltssoftware LawFirm im EDA Mahnverfahren

Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)
kanzleirechner.de Website
– komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne einmal vorbei

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten,
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

 

Elektronischer Rechtsverkehr - EGVP Nachrichten-Viewer zur Anzeige von EGVP Eingangsnachrichten mit der Anwaltssoftware LawFirm
So übersichtlich sieht eine Mahn-Nachricht des AG Wedding im LawFirm ERV Viewer aus

Informationen zur Integration des EDA-Mahnverfahrens in LawFirm 

Auf dieser Blog-Seite finden Sie:

  • Überblick
  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Mahnbescheids-Anträge mit dem Anwaltspostfach (beA)
  • Komfortable Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition
  • Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Mahnanträge können künftig auf 2 Wegen versandt werden:
1. über das neue ‚besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)‘ ,
2. über den Governikus Communicator Justiz Edition (1:1 Ersatz für das bisherige EGVP Client-Programm).

Überblick

Das bisher im Elektronischen Datenaustausch (EDA) mit den Mahngerichten verwendete EGVP Programm wurde zum 01.01.2018 abgekündigt (inzwischen verlängert bis auf „einen Monat nach dem Neustart des beA“). Als Ersatz stehen einerseits – für Anwält/innen – das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder alternativ sogenannte „zugelassene Drittprodukte“ im elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund informieren wir hier über die Arbeitsabläufe mit den künftigen Lösungen.

Arbeitsabläufe in der Kanzlei mit LawFirm®

LawFirm enthält eine Reihe von komfortablen Funktionen, die aus einem vorbereiteten Forderungskonto heraus mit wenigen Klicks die Erstellung von Mahnantrags-Datensätzen und deren Zusammenfassung in Dateien für den elektronischen Datenaustausch unterstützen.

Die elektronisch eingehenden Antworten der Mahngerichte können mit einem Klick eingelesen werden. Die Mahnachrichten werden dabei automatisch

  • in lesbare Dokumente umgewandelt
  • automatisch in die richtigen digitalen Akten verteilt
  • beantwortete Mahnanträge werden als „erledigt“ abgehakt (so dass unbeantwortete Anträge
    auf einen Blick erkennbar sind)
  • neu eingegangene Mahnnachrichten werden in einem Aufgabenfenster „EDA-Eingänge“ zur Bearbeitung angezeigt
  • dort kann man die Nachrichten ansehen und zur Bearbeitung per Mausklick direkt in die betreffende Akte oder in das betreffende Forderungskonto wechseln

Die Vorbereitung der ausgehenden Mahnanträge bis hin zur Übergabe in den Postausgang, sowie auch die komplette Bearbeitung der eingehenden Mahnnachrichten können durch das Sekretariat erfolgen. Komfortable Kontroll- und Korrekturfunktionen vermeiden dabei unnötige Fehler.

Die Anwält/innen müssen dann nur noch die ausgehenden, schon in Dateien zusammengefassten Mahnanträge vor dem Versand digital signeren.

Die folgenden grafischen Übersichten zeigen die Schritte im Überblick, die Sie in LawFirm® mit ein paar Klicks erledigen (zur Vergrößerung anklicken)::

Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – MB-Anträge an die Mahngerichte per EGVP oder beA (97kB) Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – Antworten der Mahngerichte per EGVP oder beA (102kB)

So werden dann in LawFirm® erstellte Mahnanträge versandt:

1. Mahnbescheids-Anträge über das Anwaltspostfach (beA) versenden

Schritt-für-Schritt-Anleitungen - besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • Im LawFirm-Fenster „Akten / EDA Mahnverfahren“
  • wählen Sie in der Registerkarte „Dateien übermitteln“ die Versandoption „Diskette“ aus.
  • Sie können dann per Knopfdruck die Datei auf Ihrem Computer speichern,
  • um sie dann als Anlage in das beA zu laden,

Durch den/die Anwalt/Anwältin:

  • dort mit einer Digitalen Signatur zu versehen

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • und zu versenden.

Im beA eingegangene Antwortnachrichten der Mahngerichte:

  • speichern Sie aus dem beA auf Ihren Rechner (die Anhänge mit der Endung .eda).
  • In LawFirm® dann in der Registerkarte „Dateien abholen“ / über die Option „Diskette“ direkt in LawFirm einlesen (dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt) und
  • in der Registerkarte „EDA-Eingänge“ bearbeiten.

2. Komfortable Versand-Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition

Governikus Communicator Justiz Edition - komfortable Alternative für das elekrtonische Mahnverfahren (EDA) auch nach dem 1.1.2018

Alternativ zum beA ist – so komfortabel wie bisher mit dem EGVP Programm – der EDA Datenaustausch mit LawFirm und dem Governikus Communicator Justiz Edition (einem für den ERV zugelassenes Drittprodukt) möglich.

Der Governikus Communicator wird kostenlos bereitgestellt und kann einfach als Ersatz für das EGVP installiert werden. Dabei bleiben selbst die bisherigen Postfachinhalte erhalten. Der Start erfolgt dann vorläufig über das Communicator Symbol auf dem Desktop.

LawFirm ist auch schon für den Austausch mit dem Governikus Commuincator vorbereitet:

  • Mahnnachrichten können per Klick in den Postausgang eingestellt werden, so dass sie dort nur noch signiert und versendet werden müssen.
  • Die gesamten im Posteingang aufgelaufenen Antwortnachrichten der Mahngerichte können wie gewohnt mit einem Klick eingelesen werden. Dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt
  • Sonstige Nachrichten und/oder deren Anlagen können wie bei dem EGVP auch direkt einfach per Drag & Drop aus dem Governikus Communicator nach LawFirm importiert werden; so einfach wie bei der Arbeit mit LawFirm® und E-Mails.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit dem Governikus Communicator arbeiten möchten, verwenden Sie das zugrundeliegende EGVP-Postfach weiter, Sie sollten es also keinesfalls löschen. Auszug aus der Produktbeschreibung des Governikus Communicators:

Governikus Communicator Justiz Edition - EGVP Postfach nicht löschen!

Information zum Support für den Governikus Communicator: Dazu gibt es eine kostenpflichtige Hotline-Rufnummer. Alternativ können auch „Support-Voucher“ gebucht werden, dann ist der Support zu normalen Telefongebühren erreichbar (zur Information)

Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)

Folge-Anträge im EDA Mahnverfahren in maschinenlesbarer Form als .eda Datei erstellen - via Online-Mahnverfahren.de

Ab dem 01.01.2018 gilt nach der „erweiterten Nutzungsverpflichtung für maschinenlesbare Anträge„, dass auch die sog. „Folge-Anträge“ als EDA-Datei (oder Barcode-Ausdruck) übermittelt werden müssen. Die EDA-Dateien für Folge-Anträge im elektronischen Mahnverfahren können Sie sehr einfach über die Internet-Seite

https://www.online-mahnantrag.de

(im Menü oben rechts, s. gelbe Umrandung) erstellen und dann genauso wie oben dargestellt behandeln.

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen rund um das beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

So gehts weiter: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA): Nachrichten empfangen, Hinweise und Anleitungen

Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator

(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)

kanzleirechner.de Website
komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne einmal vorbei

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren,
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie:

  • Zum Hintergrund
  • Eingehende Nachrichten abrufen
  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Favoriten verwalten
  • Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate
  • Zertifkat freischalten
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Zum Hintergrund:
Die BRAK hat das beA am 03.09.2018 wieder freigeschaltet, damit lebt die seit 01.01.2018 bestehende Pflicht zur Empfangsbereitschaft wieder auf.

Die zugrundeliegende Frage einer Nutzungspflicht  für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 war die Nutzung noch freiwillig (§31 Übergangsregelung), seitdem besteht nach eine Pflicht, über das beA empfangsbereit zu sein, die durch die Außerbetriebnahme des beA zunächst ruhte. Die gesetzliche Grundlage dafür ist neben der RAVPV das FördElRV Gesetz aus 2013.

Eingehende Nachrichten abrufen

(kann bei entsprechender Zugriffsrechte-Einrichtung komplett durch eine/n Mitarbeiter/in erfolgen)

  • Ausgelöst durch die bei der Erstregistrierung eingerichteten E-Mail Benachrichtigungen – zur Sicherheit aber auch zusätzlich in regelmäßigen Abständen:
  • Die Mitarbeiterin meldet sich im beA an (https://www.bea-brak.de) und sieht den Ordner „Eingang“ in den Postfächern der Anwälte durch:

Posteingang im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Tipp: wenn die beA Seite nicht erreichbar ist, halten Sie zur Probe Ihren Virenschutz einmal zeitweise an und versuchen es dann noch einmal (ggf. die Seite als Ausnahme eintragen)
  • Für alle neuen Eingangs Nachrichten:
    • Nachricht öffnen (einfach per Doppelklick auf die jeweilige Zeile)
    • Tipp: wenn sich die Nachricht nicht in einer neuen Registerkarte öffnet, den PopUp–Blocker des Internet-Browsers überprüfen.
    • Anhänge herunterladen (Speicherknöpfe rote Umrandung unten rechts)
    • Sicherheitshinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuelles Virenschutz-Programm verwenden und lassen Sie heruntergeladene Anlagen auf Viren prüfen. Die Anlagen der Nachrichten werden nicht durch das beA geprüft – und aus dem EGVP heraus könnten auch nicht authentifizierte Absender Ihnen böswillig gefährliche Anlagen zusenden.
    • Nachricht auch als zip-Datei exportieren – (im beA: rote Umrandung oben links: Sonstige Funktionen / Exportieren);
      Achtung: die zip-Datei enthält neben den Anhängen auch wichtige Protokoll-Informationen, die Sie mit aufbewahren sollten

 Eingangsnachricht im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Exportierte Nachrichten in einen beA-Ordner „ArchivEingang“ (z.B) verschieben, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden

Ohne LawFirm…

  • Eingegangene Dateien oder als Ausdrucke an den Anwalt weitergeben

Mit LawFirm …

  • die Eingangsnachrichten (zip-Dateien) einfach per Drag & Drop in LawFirm importieren und
  • dabei den zuständigen Anwälten in die elektronische Arbeitsmappe „Posteingang“ einstellen.

Tipps: (wenn die beA Karte – „Sicherheitstoken“ – einmal nicht gefunden wird)

  • Lassen Sie die beA-Karte nicht im Lesegerät stecken. Bei manchen Lesegeräten führt das dazu, dass die Karte bei der Anmeldung nicht gefunden wird.
  • Wenn die beA-Karte nicht gefunden wird, ggf. das Lesegerät neu einstecken oder den Computer neu starten.
  • Sollte das nicht helfen, versuchen Sie es einmal mit einem anderen der von beA unterstützen Browser wie z.B. Chrome oder Firefox.
  • Eventuelle Online-Banking oder Signatur-Anwendungen vor dem Start des beA beenden, die Zugriffe dieser Anwendungen können mit der „Client Security“ konkurrieren (und umgekehrt).

Weitere Arbeitsabläufe in der Kanzlei

Favoriten zu eigenem Adressbuch hinzufügen

Zur Vereinfachung beim Erstellen neuer Nachrichten: Häufig verwendete Empfänger kann man so schneller zur Adressierung der Nachricht hinzufügen.

Schritt-für-Schritt:

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Profilverwaltung / Adressbuch verwalten
  • Empfänger zum Adressbuch hinzufügen

Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate

A. Benutzer im beA bekannt machen

Variante 1 – Benutzer erstmalig anlegen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat für erstes Postfach im beA System bekannt machen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Mitarbeiter anlegen
    • Vorname, Nachname, Anrede eingeben und Speichern
      Anlegen eines neuen Mitabeiters / einer neuen Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Benutzername, Kennwort und Safe-ID notieren
      Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin: Benutzername, SAFE-ID im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung:
    Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Variante 2 – Bereits angelegten Benutzer zuordnen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat zu einem weiteren beA Postfach zuordnen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Suche / Benutzer ohne Postfach:
    • Benutzername oder Safe-ID eingeben und Suchen
    • Den Benutzer in der Trefferliste auswählen und „Als Mitarbeiter zuordnen“
      Vorhandenen Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin suchen und zuordnen im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Postfach auswählen und bestätigen
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung
    Vorhandener Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

B. Benutzer-Zertifikat registrieren

Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach

  • Der Postfach-Inhaber teilt dem Mitarbeiter seinen Benutzernamen und das Kennwort aus Schritt A. mit
  • Der Mitarbeiter kann dann auf der beA Startseite „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“ anklicken
  • Eingabe von Benutzername und Kennwort (aus Schritt A.) und „Anmelden“
    Mitabeiter / Mitarbeiterin registrieren im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Danach erfolgt die Registrierung in drei Schritten:

Schritt 1: Sicherheitstoken – auf „Import Sicherheitstoken“ klicken

  • Eine Bezeichnung angeben (z.B. Name, Vorname)
  • Im Anmeldefenster: Mitarbeiterkarte einstecken und auswählen, PIN eingeben,
  • oder bei Softwarezertifikaten …
  • … auf „Softwaretoken aus Datei laden“ klicken
    • die .p12 Datei mit dem Softwarezertifikat auswählen
    • die beim Erzeugen des Softwarezertifikats vergebene PIN eingeben
    • 2x die PIN für die spätere Anmeldung eingeben (um Verwechslungen vorzubeugen am besten die gleiche)
    • das Zertifikat wird eingelesen und ab dann am aktuellen PC im Karten-Anmeldedialog angezeigt
    • Zertifikat anklicken und OK
  • Weiterblättern

Schritt 2: Sicherheitsfragen

  • „Neue Sicherheitsfrage anlegen“
  • Frage auswählen und Antwort eingeben (z.B. Wie heißt die Stadt … / Frechen) und OK
  • Weiterblättern

Schritt 3: E-Mail-Adresse (für Eingangs-Benachrichtigung)

  • E-Mail-Adresse eintragen (z.B. mitarbeiter@lawfirm-kanzlei.de) und
  • „Speichern und Registrierung abschließen“

C. Zertifikat freischalten

Erforderlich ab einer bestimmten Zugriffsrechte-Stufe (insbesondere zum Senden von Nachrichten)

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Wechseln zu Einstellungen / Postfachverwaltung / Sicherheitstoken freischalten
  • Token aus der Liste auswählen (es werden nur Token angezeigt, die freigeschaltet werden müssen und noch nicht freigeschaltet sind)

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).