Schlagwort-Archiv: BGH

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

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BGH: Anrechnung Geschäftsgebühr (wie in LawFirm®) (05/2007)

BGH bestätigt die Rechtsauffassung, die der Teilanrechnung der RVG Geschäftsgebühr in LawFirm® seit 2004 zugrundeliegt (aktualisiert 11/2009, siehe auch unten „Nachtrag“)

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Mit Urteil vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06 Tipp: zur optimalen Anzeige des Volltextes: „in neuem Fenster öffnen“) bestätigte der BGH, dass die Anrechnung einer außergerichtlichen Geschäftsgebühr (jetzt RVG VV Nr. 2300, 2302) auf eine Verfahrensgebühr (RVG VV Nr. 3100) nach RVG VV Vorbemerkung 3 Absatz 4 zu einer Reduzierung der Verfahrensgebühr führt. Die volle Geschäftsgebühr müsse – ggf. gerichtlich (als Hauptforderung) – geltend gemacht werden und könne in der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden. Begründung: Gründe der Prozessökonomie gestatten es nicht, ein Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.

Ergänzt (09/2009): Mit Urteil vom 22.01.2009 (VIII ZB 57/07) hat der Bundesgerichtshof die Anrechnung durch Reduzierung der Verfahrensgebühr noch einmal bestätigt.

Ergänzt (11/2009): Aus dem weiteren BGH Urteil vom 02.09.2009 (II ZB 35/07) geht hervor, dass sich die Regelungen des RVG §15a (Anrechnung nur im Innenvrhältnis, nicht für Dritte) auch auf „Altfälle“ beziehen, da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine Klarstellung handele.

Der gegenteiligen Handhabung, der Kürzung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr durch Mahngerichte und viele Kanzleisysteme (nur der „nicht anrechenbare Anteil“ solle im Mahnverfahren geltend gemacht werden) wurde damit eine Absage erteilt.

In dem Kanzleisystem LawFirm® waren die Anrechnungsautomatiken schon ab Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 im Sinne des Gesetzeswortlauts und dieser BGH-Entscheidung programmiert. Bereits in der Dokumentation zum RVG-Upgrade 2004 von LawFirm® wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe im Mahnbescheid geltend zu machen ist.

Auch die mit der bisherigen falschen Anrechnungspraxis verbundenen Regressgefahren für den Anwalt sind sowohl in einer entsprechenden Programmmeldung in LawFirm®, als auch in der aktuellen Fassung des gedruckten LawFirm®-Benutzerhandbuchs dokumentiert, das allen LawFirm® Benutzern ohne Zusatzkosten (im Rahmen der Softwarepflege) zur Verfügung gestellt wird:

Wird im Mahnverfahren / Klageverfahren nur eine gekürzte Geschäftsgebühr geltend gemacht, so bleibt der Mandant auf dem Restbetrag der Geschäftsgebühr – die er seinem Anwalt stets in voller Höhe schuldet – ’sitzen‘. Hat der Mandant einen Anspruch (z.B. aus Verzug) auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, so kann die Kürzung bei der Geltendmachung vor Gericht ein Anwaltsverschulden darstellen, das den Anwalt zum Ersatz gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Empfehlung von kanzleirechner.de:

Sofern Klageverfahren noch anhängig sind, in denen unrichtig gekürzte außergerichtliche Geschäftsgebühren geltend gemacht werden, sollte die Klage umgehend um den vorherigen Kürzungsbetrag erhöht werden. Soweit solche Verfahren bereits (mit Erfolg) abgeschlossen sind, sollte geprüft werden, ob der zu Unrecht abgesetzte Kürzungsbetrag in einem neuen Verfahren geltend gemacht wird,
um insofern den Eintritt der Verjährung zu vermeiden.

09.05.2007, kanzleirechner.de GmbH, Köln

Elektronisches Mahnverfahren (per EGVP oder Diskette) ab LawFirm Version 8.2o ohne Zusatzkosten inklusive Übersichtsgrafiken zum Ablauf im EDA-Mahnverfahren

Nachtrag (Stand Juli 2007): Ausfüllhinweise zu den MB Antrags-Formularen zur Berücksichtigung der o.g. BGH Entscheidung (Rundschreiben der Koordinierungsstelle für das Automatisierte Mahnverfahren)

Nachtrag (Stand September 2009): Mit dem neuen Paragrafen RVG §15a erhalten Anwälte für alle Anrechnungen ein Wahlrecht, wie die Anrechnung erfolgen soll (da in LawFirm® die Anrechnungen ohnehin separat ausgewiesen werden, ergibt sich auch daraus kein Änderungsbedarf). Dritte können sich nur noch in bestimmten Fällen auf die Anrechnung berufen. Weitere Informationen… (AnwBl 7/2009)

Weiterführende Informationen zur Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): RVG Neuerungen RVG Tipps RVG Diktatvorlage

Video (aus „LawFirm® Highlights 2009“): RVG Gebühren in LawFirm® (mit korrekter Anrechung; s. bei 0:52 min)

Sonstige weiterführende Informationen (Stand 11/2009):

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).