16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)
Als Teil des 2. Konjunkturpaketes zur Bewältigung der Corona Auswirkungen ist am 01.07.2020 eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer-Sätze in Kraft getreten.
In LawFirm sind die dazu erforderlichen Funktionen bereits vorhanden (inkl. Automatiken zur „Umversteuerung“ bereits eingenommener Vorschusszahlungen), so dass kein Update erforderlich ist. LawFirm Anwenderkanzleien werden – anstelle kostenpflichtiger Seminare – durch eine ausführliche Broschüre unterstützt.
Tipp – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:
LawFirm® unterstützt (ohne Upgrade) die Arbeit mit den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (Frechen, 02.07.2020)
Schon in der aktuellen Version können Benutzer der Anwaltssoftware LawFirm® sehr einfach mit den temporär gesenkten Umsatzsteuersätzen arbeiten: Zur Umstellung des Steuersatzes einer Rechnung genügt ein Klick auf den dafür schon vorgesehenen Knopf, um von dem vollen Steuersatz von 19% auf den reduzierten Steuersatz von 16% umzuschalten (natürlich kann auch die Standard-Einstellung für den Steuersatz verändert werden).
Bereits eingenommene Vorschusszahlungen, deren Steuersatz von dem für die Rechnung gewählten Steuersatz abweicht, werden automatisch umgebucht und mit dem neuen Steuersatz neu berechnet (die „Umversteuerung“ bzw. „Steuerkorrektur“ erfolgt also automatisch).
Im Rahmen der Softwarepflege wurde – ohne Zusatzkosten – schon Mitte Juni eine ausführliche Broschüre mit
- wichtigen Hintergrundinformationen (u.a. zur Frage in welchen Fällen welcher Steuersatz maßgeblich ist),
- Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Arbeit in LawFirm bei der Rechnungsstellung und Kontierung sowie mit
- Fundstellen zu weiterführenden Details
an die LawFirm Anwenderkanzleien verteilt, so dass die Anwender/innen bestens vorbereitet sind.
Weiterführende Informationen:
- Ergänzung der „umsatzsteuerlichen Hinweise“ (BRAK, Juni 2020)
- Schreiben des BMF vom 30.06.2020 zur Umsatzsteuer Umstellung
- Details zur LawFirm Weiterentwicklung
- Elektronische Gerichtspost – (fast) so einfach wie E-Mail Infoseite zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus.
- Anwaltssoftware in der Cloud: uneingeschränkt mobil arbeiten ortsunabhängig – mit eigenem (private) Cloud Server.
- Lösungen für alle Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso-Unternehmen.
- Teamwork und interne Kommunikation in der Kanzlei
- Elektronische Akte (DMS) / Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben im Netzwerk
- Mobil und standortunabhängig arbeiten mit modernen Mobilgeräten: Apple iPad, iPhone, Android, Netbooks, etc.
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus Communicator sowie zur beA Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).