Schlagwort-Archiv: Sachaufklärung

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)

Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist kanzleirechner_2019_anwaltssoftware_startseite.png

Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm® (04/2013)

Aktuell, 22.03.2017: Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).

 

Das folgende Angebot ist leider am 31.05.2013 ausgelaufen. Bitte kontaktieren Sie uns und fordern Sie gerne Ihr individuelles Angebot an.


Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm®
(bis 31.05.2013)

April/Mai 2013: Einsteiger-Angebot, Umsteiger-Angebot mit besonderem Rabatt - Anwaltssoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Aus unseren täglichen Gesprächen wissen wir, dass sich viele Kanzleien in Deutschland eine Vereinfachung ihrer Tagesarbeit und die Arbeit mit modernen Kanzlei-Funktionen wünschen.

Aktuell am Wichtigsten ist für Viele ein einfaches vollständiges Ausfüllen der neuen PDF-Formulare für die Zwangsvollstreckung. Und auf der Wunschliste Vieler steht auch ein einfacher Weg von den gespeicherten Dokumenten (Archiv) zur umfassenden Tagesarbeit mit elektronischen Akten (kompletter papierloser Workflow innerhalb der Kanzlei, mobil und nach außen, z. B. via E-Mail und EGVP).

Um die Hürden für einen Ein- oder Umstieg auf LawFirm® deutlich zu senken, haben wir uns entschlossen, ein sehr einfaches, aber auf die Zeit bis zum 31.05.2013 begrenztes Angebot zu machen:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.05.2013 bestellt werden, kosten nur 50% des Listenpreises:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard kostet nur 175 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional kostet nur 460 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise kostet nur 610 Euro

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

Weitere Details zu LawFirm® und zu diesem Angebot finden Sie unter www.kanzleirechner.de. Wir senden Ihnen auch gerne noch ein aktuelles LawFirm®-Testsystem zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Sie können LawFirm® auch direkt bestellen

 

weitere Details …

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (12/2012)

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab dem 01.01.2013:

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Vermögensauskunft, Vollstreckungsauftrag, PfÜB, Formulare, etc. ab 2013)

(berücksichtigt in der LawFirm Version 8.2p-5 aus Dezember 2012)

Am 01.01.2013 treten unter dem Stichwort „Reform der Sachaufklärung“ umfassende Neuregelungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten und sie der heutigen Zeit anzupassen. Wesentliche Maßnahmen dazu sind:

  • Effiziente Aufenthaltsermittlung direkt durch den Gerichtsvollzieher (die – abhängig vom Umfang der Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers – mit erheblichen Kosten verbunden sein kann)
  • Recht und Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung herbeizuführen (es sei denn, der Gläubiger widerspricht ausdrücklich
  • Effiziente Ermittlung der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände des Schuldners auch schon vor der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen (Vermögensauskunft, Vollstreckungsportal)

Hier finden Sie ausführliche Informationen und wichtige Fundstellen zur Einarbeitung, zum Zeitplan der gesetzlichen Änderungen und Praxis-Tipps zum Vorgehen in der Kanzlei.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).