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Windows 10 Technical Preview (mit Office 2013) – Bildergalerie und erste Labor-Test Ergebnisse mit der Kanzleisoftware LawFirm (10/2014)

Windows 10 Technical Preview, Arbeitsplatz und Server (mit Office 2013)

        Erster Test mit Windows 10 Technical Preview: Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.


Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Am 01.10.2014 hat Microsoft die erste „Technical Preview“-Version des für Mitte 2015 angekündigten neuen Betriebssystems ‚Windows 10®‚ (und parallel die zugehörige Server-Variante) veröffentlicht. Die Arbeit mit der kommenden LawFirm® Version wurde zur Sicherstellung der Zukunftssicherheit bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „… Zusammenspiel der Modern UI Apps mit dem Desktop hat sich erheblich verbessert … LawFirm® läuft ordnungsgemäß und zügig.“

Eine Bildergalerie aus den Tests mit dem neuen Betriebssystem und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über den folgenden Link
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit dem neuen Betriebssystem. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssysteme selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen. In jedem Fall sollten Sie aber noch die endgültige Freigabe-Version im nächsten Jahr abwarten, aktuell handelt es sich noch um „Preview“ Versionen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 10 und der kommenden LawFirm® Version 8.2s (mit einem ersten Einblick in das neue Design der LawFirm® Benutzer-Oberfläche):

  • Das neue Design der LawFirm® Version 8.2s harmoniert sehr gut mit Office 2013 und auch mit den aktuellen Design-Änderungen des neuen Betriebssystems Windows 10.
  • Das Zusammenspiel der „Modern UI“ Apps aus der Kachel-Oberfläche mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) hat sich erheblich verbessert:
    • beide Anwendungsarten können nebeneinander auf dem Desktop erscheinen.
    • es gibt keinen „überraschenden“ Wechsel in die Modern UI Kachel-Oberfläche mehr, z.B. beim Öffnen eines PDF Dokuments, wenn keine PDF Reader Desktop-App installiert ist.
    • Die „Charm-Menüs“ (am rechten Rand) sind nun auch durch kleine App-Menüs im Titelbalken der Modern UI Apps erreichbar.
    • Ein neuer „Task View“ unterstützt den schnellen Anwendungs-Wechsel und schafft durch „virtuelle Desktops“ mehr Übersicht.
    • Der „Start-Button“ in der Desktop-Oberfläche ist noch näher an die ursprüngliche Funktion angenähert; man findet dort sowohl Modern UI- und Desktop-Apps – und auch den Knopf zum Herunterfahren
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt (in der Preview-Version) nach den gleichen Hinweisen wie für Windows® 8.1
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2s) arbeiten auch mit der Preview-Version von Windows® 10 schon ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion mit den neuen automatischen Voreinstellungen (wie z.B. „90%“ der Bildschirm-Abmessungen),
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und auch aus dem EGVP (in LawFirm® schon seit 8.2p-4 aus 2012), mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Neuer Drag & Drop Export von Dateien aus dem LawFirm® Dokumenten Viewer,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und Modern UI App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der PDF Pflichtformulare im Originalformat für die ZV und …
    • … jetzt auch für Beratungshilfe / BerH und Prozesskostenhilfe / PKH (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details aus früheren Tests…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, Fundstellen als Link per Drag & Drop Importieren, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, Twitter, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch schon unter Windows 10 – offenbar hat Microsoft aber die internen Versionsnummern zunächst noch auf dem Stand von Windows 8.1 belassen.

Zusammengefasst: Der erste Blick auf den (noch kleinen) in der ersten Preview-Version von Windows 10 sichtbaren Teil der geplanten Neuerungen macht in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter Windows® 10 stellt sich schon in unseren ersten Labor-Tests als unproblematisch dar.

Parallel wurde auch die Lauffähigkeit der neuen LawFirm Version auf dem zugehörigen Server-Betriebssystem getestet, ebenfalls mit Erfolg. Hier ein Bildschirm-Ausdruck mit der modernen touch- bzw. mobilgeräte-freundlichen Menü-Oberfläche mit noch kürzeren Bedien-Wegen:
Erster Test mit Windows 10 Technical Preview (Server Version): Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Windows 8.1 und Server 2012 R2 (mit Office 2013) – Bildergalerien und Testergebnisse aus den Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm (10/2013)

Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 („RTM“ Freigabe-Versionen, mit Office 2013)
 Auch für Windows 8.1: Das kostenlose LawFirm Helper App zur Anwaltssoftware LawFirm unterstützt beim Schnelleinstieg in die App Startoberfläche

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Für den 18.10.2013 hat Microsoft die Freigabe-Versionen (RTM) von ‚Windows 8.1®‚ und ‚Windows® Server 2012 R2‚  angekündigt. Die Arbeit mit LawFirm® wurde bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „…viele kleine Verbesserungen …der Startknopf ist wieder da …LawFirm® läuft unproblematisch“

Bildergalerien aus den Tests mit den neuen Betriebssystemen und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über die folgenden Links
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Auch für Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 sehr nützlich: Die  LawFirm® Helper App für Windows 8 steht kostenlos zum Download zur Verfügung (Unterstützung für Betriebssystem-Umsteiger, Schnellzugriff auf Systemsteuerung, Herunterfahren, Druckerkonfiguration etc. – auch unabhängig von LawFirm® nutzbar).

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit den neuen Betriebssystemen. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssystem selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 8.1 / Windows® Server 2012 R2 und der LawFirm® Version 8.2r:

  • In der Bedienung der Kachel-Oberfläche (für Touch-Bildschirme) und dem Zusammenspiel mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) bieten die neuen Betriebssysteme Windows 8.1 und Windows Server 2012 viele kleine Verbesserungen.
  • Der „Start-Button“ ist wieder zurückgekehrt. Er führt allerdings in die Kachel-Start-Oberfläche und nicht etwa in das frühere Startmenü, so dass die LawFirm Helper App nach wie vor sehr nützlich ist.
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt nach den gleichen Hinweisen wie für Windows 8 bzw. Windows Server 2012.
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2r) arbeiten unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion,
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und aus EGVP (neu in LawFirm seit 8.2p-4) mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der ZV Pflichtformulare im Originalformat (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Nutzung des Windows Server 2012 R2 als „Remotedesktop Session Host“ Server (ehem. Terminal Server) für die LawFirm® Enterprise-Version:
    • LawFirm® Installations-Verfahren bei Verwendung der Remotedesktop-Dienste
    • LawFirm® Update-Verfahren (Aktualisierung der Benutzerprofile)
    • Zugriffssteuerung für benutzerindividuelle Daten
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2.

Zusammengefasst: Die Freigabe-Versionen von Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 machen in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter den neuen Betriebssystemen stellt sich in unseren Tests als völlig unproblematisch dar.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Upgrade auf die Version 8.2q – ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten, u.v.m. (02/2013)

ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten - Highlights des Updates 8.2p

Aktuell (22.12.2022): neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Das LawFirm® Upgrade auf Version 8.2q (836.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Einige neue Highlights der neuen Version (02/2013), mit der LawFirm® u. a. in allen Versionen das Ausfüllen, Speichern und Nachbearbeiten der „Pflichtformulare“ in der Zwangsvollstreckung 2013 im Original PDF-Format ermöglicht, sind (Auszug):

  • Zwangsvollstreckung 2013: mit neuem Vollstreckungsauftrag mit Optionen und integrierten Pflicht-Formularen für den Formularzwang in der Zwangsvollstreckung ab 01.03.2013. Mit folgenden
    Besonderheiten:
  • Keine Änderung der Bedienung: Alle Zwangsvollstreckungs-Aufträge / -Anträge werden wie bisher (ausgehend von der Registerkarte ‚Vollstreckung‘) erstellt.
  • PDF-Dokumente werden von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
  • Dies gilt insbesondere auch für die sehr gegliederten Zahlenangaben zur Forderungsaufstellung, deren manuelles Ausfüllen mit sinnvollem Aufwand kaum möglich ist.
  • Aus der neuen Forderungsaufstellung für ZV Anträge/Aufträge ist ersichtlich und im Detail nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.
  • Anders als die vorgegebenen PDF-Formulare, können die ausgefüllten Formulare in LawFirm® gespeichert, später wieder geöffnet / korrigiert und anschließend erneut gespeichert werden.
  • Die automatische Speicherung der PDF-Formulare erfolgt in LawFirm® natürlich automatisch in die betreffende elektronische Akte.
  • Office 2013 Kompatibilität, Word Ribbon angepasst, eigene Druckersätze für PDF Umwandlung und Fax-Versand. Bei der 64-Bit Version von „Office 2013“ beachten Sie bitte, dass von deren Verwendung bei Microsoft – selbst bei der Verwendung eines 64-Bit Betriebssystems – dringend abgeraten wird. Details… (Unterstützung für LawFirm ist aber möglich – wenden Sie sich dazu an die LawFirm Hotline).
  • Direktes Drag & Drop (P) auch für EGVP-Nachrichten und Anlagen, auch außerhalb des Mahnverfahrens (Empfangsbereitschaft nach dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV))
  • EGVP-Viewer (P): zur Anzeige kompletter EGVP-Nachrichten aus dem LawFirm Dokumentenmanagement.
  • EGVP Aufrufschnittstelle für die neu angekündigte EGVP Version V2.8 (sog. „Installer-Paket“).

Außerdem Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten (Details).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (12/2012)

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab dem 01.01.2013:

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Vermögensauskunft, Vollstreckungsauftrag, PfÜB, Formulare, etc. ab 2013)

(berücksichtigt in der LawFirm Version 8.2p-5 aus Dezember 2012)

Am 01.01.2013 treten unter dem Stichwort „Reform der Sachaufklärung“ umfassende Neuregelungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten und sie der heutigen Zeit anzupassen. Wesentliche Maßnahmen dazu sind:

  • Effiziente Aufenthaltsermittlung direkt durch den Gerichtsvollzieher (die – abhängig vom Umfang der Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers – mit erheblichen Kosten verbunden sein kann)
  • Recht und Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung herbeizuführen (es sei denn, der Gläubiger widerspricht ausdrücklich
  • Effiziente Ermittlung der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände des Schuldners auch schon vor der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen (Vermögensauskunft, Vollstreckungsportal)

Hier finden Sie ausführliche Informationen und wichtige Fundstellen zur Einarbeitung, zum Zeitplan der gesetzlichen Änderungen und Praxis-Tipps zum Vorgehen in der Kanzlei.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).