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Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (12/2012)

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab dem 01.01.2013:

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Vermögensauskunft, Vollstreckungsauftrag, PfÜB, Formulare, etc. ab 2013)

(berücksichtigt in der LawFirm Version 8.2p-5 aus Dezember 2012)

Am 01.01.2013 treten unter dem Stichwort „Reform der Sachaufklärung“ umfassende Neuregelungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten und sie der heutigen Zeit anzupassen. Wesentliche Maßnahmen dazu sind:

  • Effiziente Aufenthaltsermittlung direkt durch den Gerichtsvollzieher (die – abhängig vom Umfang der Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers – mit erheblichen Kosten verbunden sein kann)
  • Recht und Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung herbeizuführen (es sei denn, der Gläubiger widerspricht ausdrücklich
  • Effiziente Ermittlung der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände des Schuldners auch schon vor der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen (Vermögensauskunft, Vollstreckungsportal)

Hier finden Sie ausführliche Informationen und wichtige Fundstellen zur Einarbeitung, zum Zeitplan der gesetzlichen Änderungen und Praxis-Tipps zum Vorgehen in der Kanzlei.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).