Archiv für das Jahr: 2013

Elektronischer Rechtsverkehr: Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV) im BGBl. verkündet (11/2013)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

FördElRV Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet (Bundestag: 13.06.2013, Bundesrat 05.07.2013) und verkündet (26.10.2013)

Elektronischer Rechtsverkehr - FördElRV Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV, EGVP, Anwaltspostfach, ...) mit der Anwaltssoftware LawFirm

Mit der Verkündung des „Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ – FördElRV – im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013, Teil 1, Nr. 62 vom 16.10.2013) tritt das Gesetz nun stufenweise in Kraft. Der Bundestag hatte das Gesetz am 13.06.2013 beschlossen, der Bundesrat hat am 05.07.2013 zugestimmt.

Mit dem Gesetz kommen in der nächsten Zeit einige wichtige Änderungen auf die Kommunikationspartner der Justiz zu, bis hin zur flächendeckenden Nutzungs-Verpflichtung. Vieles ist jedoch auch jetzt schon möglich – auch wenn die flächendeckende Einheitlichkeit noch fehlt:

Im elektronischen Mahnverfahren gehört der elektronische Datenaustausch mit den Mahngerichten per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) schon seit 2008 zum „Pflichtprogramm“. Die entsprechenden Funktionen sind daher in LawFirm schon ab der Standard-Version im Grundumfang (ohne Zusatzkosten) enthalten.

Bei einigen Gerichten – leider derzeit je nach Bundesland noch sehr uneinheitlich geregelt – können Anträge und Schriftsätze jetzt schon elektronisch eingereicht werden (Regelungen für die einzelnen Bundesländer/Gerichte).

Da eine der ersten Einführungsstufen der FördElRV die Anwälte verpflichtet, elektronisch für Nachrichten der Gerichte empfangsbereit zu sein, ist LawFirm jetzt schon (in der Professional-Version) in der Lage, komplette EGVP Nachrichten oder einzelne Anlagen einfach per Drag & Drop direkt in die LawFirm Akten zu übernehmen. Über die elektronischen Arbeitsmappen können die elektronisch eingegangenen Dokumente intern weitergeleitet, vorgelegt bzw. mit Verfügungen versehen werden. Mit dem speziellen „LawFirm EGVP-Nachrichten Viewer“ können die so in der Elektronischen Akte gespeicherten EGVP Nachrichten natürlich auch wieder angesehen werden:

Elektronischer Rechtsverkehr - EGVP Nachrichten-Viewer zur Anzeige von EGVP Eingangsnachrichten mit der Anwaltssoftware LawFirm

Besonders nützlich ist der elektronische Austausch von Dokumenten mit Gerichten für Kanzleien, die (wie mit LawFirm) intern schon mit elektronischen Dokumenten arbeiten. Der als Papier eingehende Schriftverkehr ist dann ohnehin schon eingescannt und die elektronischen Fassungen der Dokumente sind so sehr schnell zugänglich. Als „Nebeneffekt“ stehen die elektronischen Akten mit Mobilgeräten (Tablets, Smartphones, etc) auch ortsunabhängig / mobil und jederzeit auch mehreren Benutzern gleichzeitig zur Verfügung.

Die flächendeckende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs soll nun nach dem neuen Gesetz in folgenden Stufen eingeführt werden:

Zeitplan (Details)

  • Mit Verkündung: §371b ZPO (Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden)
  • ab 01.01.2014:  §555 (3), §565 (Anerkenntnisurteil nur auf Antrag des Klägers / zur Rücknahme der Revision)
  • ab 01.07.2014: diverse Regelungen zu Verordnungsermächtigungen, Formularverordnungen, maschineller Beglaubigung, elektronischen Zustellungsurkunden, elektronischer Aktenführung und elektronischen Ausfertigungen, zum arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren und zur Barrierefreiheit
  • ab 01.01.2016: zentrale Einreichung im elektronischen Schutzschriftenregister, besonderes elektronisches Anwaltspostfach „beA“ (§31 BRAO)
  • ab 01.01.2017: Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Schutzschriften
  • ab 01.01.2018: Dokumente können nun flächendeckend elektronisch eingereicht werden (§130a ZPO, etc); hierzu sieht Artikel 24 (1) eine Verschiebungsoption gemeinsam durch die Bundesländer vor.
    außerdem u.a. Regelungen zur Zustellung, zur automatisierten Empfangsbestätigung und zum elektronischen Empfangsbekenntnis als strukturierter Datensatz (§174 ZPO)
  • ab 01.01.2022: Nutzungspflicht u.a. für Rechtsanwälte nach §130d ZPO; hierzu sieht Artikel 24 (2) eine Vorverlegungsoption für die einzelnen Bundesländer vor.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Windows 8.1 und Server 2012 R2 (mit Office 2013) – Bildergalerien und Testergebnisse aus den Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm (10/2013)

Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 („RTM“ Freigabe-Versionen, mit Office 2013)
 Auch für Windows 8.1: Das kostenlose LawFirm Helper App zur Anwaltssoftware LawFirm unterstützt beim Schnelleinstieg in die App Startoberfläche

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Für den 18.10.2013 hat Microsoft die Freigabe-Versionen (RTM) von ‚Windows 8.1®‚ und ‚Windows® Server 2012 R2‚  angekündigt. Die Arbeit mit LawFirm® wurde bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „…viele kleine Verbesserungen …der Startknopf ist wieder da …LawFirm® läuft unproblematisch“

Bildergalerien aus den Tests mit den neuen Betriebssystemen und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über die folgenden Links
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Auch für Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 sehr nützlich: Die  LawFirm® Helper App für Windows 8 steht kostenlos zum Download zur Verfügung (Unterstützung für Betriebssystem-Umsteiger, Schnellzugriff auf Systemsteuerung, Herunterfahren, Druckerkonfiguration etc. – auch unabhängig von LawFirm® nutzbar).

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit den neuen Betriebssystemen. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssystem selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 8.1 / Windows® Server 2012 R2 und der LawFirm® Version 8.2r:

  • In der Bedienung der Kachel-Oberfläche (für Touch-Bildschirme) und dem Zusammenspiel mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) bieten die neuen Betriebssysteme Windows 8.1 und Windows Server 2012 viele kleine Verbesserungen.
  • Der „Start-Button“ ist wieder zurückgekehrt. Er führt allerdings in die Kachel-Start-Oberfläche und nicht etwa in das frühere Startmenü, so dass die LawFirm Helper App nach wie vor sehr nützlich ist.
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt nach den gleichen Hinweisen wie für Windows 8 bzw. Windows Server 2012.
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2r) arbeiten unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion,
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und aus EGVP (neu in LawFirm seit 8.2p-4) mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der ZV Pflichtformulare im Originalformat (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Nutzung des Windows Server 2012 R2 als „Remotedesktop Session Host“ Server (ehem. Terminal Server) für die LawFirm® Enterprise-Version:
    • LawFirm® Installations-Verfahren bei Verwendung der Remotedesktop-Dienste
    • LawFirm® Update-Verfahren (Aktualisierung der Benutzerprofile)
    • Zugriffssteuerung für benutzerindividuelle Daten
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2.

Zusammengefasst: Die Freigabe-Versionen von Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 machen in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter den neuen Betriebssystemen stellt sich in unseren Tests als völlig unproblematisch dar.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG 2013 (2. KostRMoG) Neuerungen: Das RVG Info-Fenster – Premium-Funktion des Monats (09/2013)

RVG Info-Fenster für die RVG Reform 2013 aktualisiert – mit kompletten Vergütungsverzeichnis-Texten vor / nach dem 2. KostRMoG – Highlight der LawFirm Version 8.2r aus Juli 2013

RVG 2013 Info-Fenster / relevante Text Auszüge aus dem Vergüntungsverzeichnis, VV im Stand vor und nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG - Highlight aus dem Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Anklicken zum Vergrößern)

(Bild anklicken zum Vergrößern)

Aktuell zum Kostenrechtsänderungsgesetz (RVG 2021):
RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Ein besonderes Highlight aus der RVG 2013 Version von LawFirm ist das im Bild gezeigte RVG Info-Fenster, das eine nahezu unverzichtbare Unterstützung bei der Arbeit mit der neuen Gebührenordnung leistet:

Je nach der in der aktuellen Akte eingestellten Gebührenordnung werden zu einer ausgewählten Gebührenzeile auf Knopfdruck alle für diese Gebühr relevanten Texte aus dem RVG Vergütungsverzeichnis zusammengestellt und angezeigt. LawFirm sucht dazu automatisch die Vorbemerkungen zu dem jeweiligen VV-Teil, -Abschnitt und ggf. -Unterabschnitt (linke Fensterhälfte). Zur Gebühr selbst  wird der Text zum Tatbestand der ausgewählten Gebührenziffer rechts angezeigt. Ggf. werden dort auch die Tatbestandstexte weiterer Gebührenziffern ergänzt, auf die aus der Gebühr heraus Bezug genommen wird (Beispiel: zur VV-Ziffer 1006 werden auch die Texte zu 1005 und 1002 angezeigt).

Eine solche Übersicht über die sonst im Vergütungsverzeichnis stark verstreuten Texte ist manuell kaum mit vertretbarem Aufwand zu gewinnen.

Natürlich kann das Fenster auch dazu verwendet werden, neue Gebührenzeilen zu suchen und dann in die jeweilige Akte zur Abrechnung einzutragen.

Die Abrechnungsarbeit wird außerdem noch durch die – auch für nicht-LawFirm-Anwender kostenlos als PDF-Dokument zum Download verfügbare – sehr praktische RVG-Diktatvorlage unterstützt: Gebühren für häufige Standardfälle werden als Synopse auf einem DIN A4-Blatt dargestellt (Download-Link weiter unten).

Übrigens: Viele der in der Diktatvorlage gezeigten Standard-Gebührenfolgen kann man in LawFirm einfach per Klick eintragen lassen. Anrechnungen, Kürzungen etc. werden automatisch ergänzt, so dass die Honorar-Abrechnung mit wenigen Eingaben erledigt ist.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG 2013 – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2r – RVG Reform 2013 nach dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2.KostRMoG) (07/2013)

RVG 2013 - neue RVG VV Tatbestände, Gebührentabellen, Anrechnungen, viele Abrechnungsautomatiken - Highlights des Anwaltssoftware Updates LawFirm 8.2r

Aktuell zum Kostenrechtsänderungsgesetz (RVG 2021):
RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2r (837.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Einige neue Highlights der LawFirm®-Version 8.2r (07/2013), mit der LawFirm® u. a. in allen Versionen das Arbeiten mit der neuen Gebührenordnung nach der  RVG Reform 2013 (2. KostRMoG) ermöglicht (Details):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2013,
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2013 §49),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006 und auch der BRAGO Gebührentabellen für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Verschiedene RVG Stände auch in derselben Rechnung – mit Anrechnung
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2013,
  • Anzeige der relevanten RVG VV-Textauszüge im RVG Infofenster (Tatbestand, Anmerkungen, relevante Vorbemerkungen),
  • Aktualisierte RVG Diktatvorlage mit Standardfällen,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Automatische Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Automatiken

Außerdem Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten (Details).

Aktuelle Anmerkung (Stand 22.07.2013): Der 01.08.2013 als Termin des Inkrafttretens für die RVG Reform steht noch nicht endgültig fest. Die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht heute noch aus, die nächste Ausgabe ist für den 26.07.2013 angekündigt. Wir informieren natürlich über den jeweils aktuellen Stand der Gesetzgebung…
Aktualisiert (am 24.07.2013): nach einen “fundiert klingenden Gerücht” (via rechtspflegerforum.de) soll das 2. KostRMoG im BGBl. Teil I Nr. 42 am 29.07.2013 verkündet werden; Inkrafttreten wäre dann wie erwartet zum 01.08.2013.
Aktualisiert (am 29.07.2013): das 2.KostRMoG ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 42 verkündet (inkl. RVG Reform 2013 in Artikel 8) und tritt damit zum 01.08.2013 in Kraft.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

RVG 2013 (2. KostRMoG) am 05.07. im Bundesrat verabschiedet / Diktatvorlage veröffentlicht

Das RVG 2013 (2. KostRMoG / Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) ist verabschiedet + die RVG 2013 Dikatvorlage schon veröffentlicht (07/2013)

RVG Diktatvorlage 2013 / 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG verabschiedet am 05.07.2013 - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (RVG Diktatvorlage kostenlos zum Download)

Aktuell zum Kostenrechtsänderungsgesetz (RVG 2021):
RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

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Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung vom 05.07.2013 das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) nun endgültig verabschiedet, vgl. TOP 62, 541/13(B). Von einem Inkrafttreten am 01.08.2013 (DAV Depesche) kann nun ausgegangen werden.
Aktualisiert (am 24.07.2013): nach einen “fundiert klingenden Gerücht” (via rechtspflegerforum.de) soll das 2. KostRMoG im BGBl. Teil I Nr. 42 am 29.07.2013 verkündet werden; Inkrafttreten wäre dann wie erwartet zum 01.08.2013.
Aktualisiert (am 29.07.2013): das 2.KostRMoG ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 42 verkündet (inkl. RVG Reform 2013 in Artikel 8) und tritt damit zum 01.08.2013 in Kraft.

Die Änderungen im RVG 2013 wurden bereits in die beliebte RVG Diktatvorlage für häufige Standardfälle eingearbeitet, die ab sofort kostenlos zum Download zum Download als PDF Dokument zur Verfügung steht. Viele der in der Diktatvorlage abgedeckten Standardfälle können in LawFirm sehr schnell und einfach per Klick als Folge von „Standard-Gebühren“ eingetragen werden. Aber auch unabhängig von der Anwaltssoftware LawFirm ist die Diktatvorlage zur Einarbeitung in die mit der RVG Reform eingeführten Neuerungen sicher sehr nützlich.

Weitere Details zu den Änderungen im RVG 2013 und eine Vorschau auf das kommende LawFirm Upgrade finden Sie in dieser kürzlich veröffentlichten Mitteilung: RVG Reform 2013 (2. KostRMoG): Inkrafttreten vorauss. 01.08.2013 / LawFirm Upgrade Vorabinformation (Anm.: das Upgrade auf die LawFirm Version 8.2r „RVG 2013“ wurde inzwischen am 22.07.2013 veröffentlicht)

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).