Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen
FördElRV Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet (Bundestag: 13.06.2013, Bundesrat 05.07.2013) und verkündet (26.10.2013)
Mit der Verkündung des „Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ – FördElRV – im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013, Teil 1, Nr. 62 vom 16.10.2013) tritt das Gesetz nun stufenweise in Kraft. Der Bundestag hatte das Gesetz am 13.06.2013 beschlossen, der Bundesrat hat am 05.07.2013 zugestimmt.
Mit dem Gesetz kommen in der nächsten Zeit einige wichtige Änderungen auf die Kommunikationspartner der Justiz zu, bis hin zur flächendeckenden Nutzungs-Verpflichtung. Vieles ist jedoch auch jetzt schon möglich – auch wenn die flächendeckende Einheitlichkeit noch fehlt:
Im elektronischen Mahnverfahren gehört der elektronische Datenaustausch mit den Mahngerichten per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) schon seit 2008 zum „Pflichtprogramm“. Die entsprechenden Funktionen sind daher in LawFirm schon ab der Standard-Version im Grundumfang (ohne Zusatzkosten) enthalten.
Bei einigen Gerichten – leider derzeit je nach Bundesland noch sehr uneinheitlich geregelt – können Anträge und Schriftsätze jetzt schon elektronisch eingereicht werden (Regelungen für die einzelnen Bundesländer/Gerichte).
Da eine der ersten Einführungsstufen der FördElRV die Anwälte verpflichtet, elektronisch für Nachrichten der Gerichte empfangsbereit zu sein, ist LawFirm jetzt schon (in der Professional-Version) in der Lage, komplette EGVP Nachrichten oder einzelne Anlagen einfach per Drag & Drop direkt in die LawFirm Akten zu übernehmen. Über die elektronischen Arbeitsmappen können die elektronisch eingegangenen Dokumente intern weitergeleitet, vorgelegt bzw. mit Verfügungen versehen werden. Mit dem speziellen „LawFirm EGVP-Nachrichten Viewer“ können die so in der Elektronischen Akte gespeicherten EGVP Nachrichten natürlich auch wieder angesehen werden:
Besonders nützlich ist der elektronische Austausch von Dokumenten mit Gerichten für Kanzleien, die (wie mit LawFirm) intern schon mit elektronischen Dokumenten arbeiten. Der als Papier eingehende Schriftverkehr ist dann ohnehin schon eingescannt und die elektronischen Fassungen der Dokumente sind so sehr schnell zugänglich. Als „Nebeneffekt“ stehen die elektronischen Akten mit Mobilgeräten (Tablets, Smartphones, etc) auch ortsunabhängig / mobil und jederzeit auch mehreren Benutzern gleichzeitig zur Verfügung.
Die flächendeckende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs soll nun nach dem neuen Gesetz in folgenden Stufen eingeführt werden:
Zeitplan (Details)
- Mit Verkündung: §371b ZPO (Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden)
- ab 01.01.2014: §555 (3), §565 (Anerkenntnisurteil nur auf Antrag des Klägers / zur Rücknahme der Revision)
- ab 01.07.2014: diverse Regelungen zu Verordnungsermächtigungen, Formularverordnungen, maschineller Beglaubigung, elektronischen Zustellungsurkunden, elektronischer Aktenführung und elektronischen Ausfertigungen, zum arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren und zur Barrierefreiheit
- ab 01.01.2016: zentrale Einreichung im elektronischen Schutzschriftenregister, besonderes elektronisches Anwaltspostfach „beA“ (§31 BRAO)
- ab 01.01.2017: Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Schutzschriften
- ab 01.01.2018: Dokumente können nun flächendeckend elektronisch eingereicht werden (§130a ZPO, etc); hierzu sieht Artikel 24 (1) eine Verschiebungsoption gemeinsam durch die Bundesländer vor.
außerdem u.a. Regelungen zur Zustellung, zur automatisierten Empfangsbestätigung und zum elektronischen Empfangsbekenntnis als strukturierter Datensatz (§174 ZPO) - ab 01.01.2022: Nutzungspflicht u.a. für Rechtsanwälte nach §130d ZPO; hierzu sieht Artikel 24 (2) eine Vorverlegungsoption für die einzelnen Bundesländer vor.
Weiterführende Informationen:
- Elektronische Gerichtspost – (fast) so einfach wie E-Mail Infoseite zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus.
- Anwaltssoftware in der Cloud: uneingeschränkt mobil arbeiten ortsunabhängig – mit eigenem (private) Cloud Server.
- Lösungen für alle Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso-Unternehmen.
- Das neue LawFirm – modernes Design, neue Funktionen + noch schneller und komfortabler, zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).
- Gesetzestext zum Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV) – aus dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 62 vom 16.10.2013
- Protokoll mit Bundestagsbeschluss zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs / FördElRV (vom 13.06.2013, ab Seite 214 des PDF Dokuments)
- Pressemitteilung des Justizministeriums (BMJ) zur Verabschiedung durch den Bundesrat (vom 05.07.2013: „Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr“)
- BGH Gesetzesmaterialien zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- Wikipedia Eintrag zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
- Elektronischer Rechtsverkehr – eine Herausforderung für die Justiz, Prof. Dr. Uwe Berlit, JurPC 173/2013
- LawFirm mit Windows 8.1 / Server 2012 R2 und Office 2013 getestet (mit Bildergalerie)
- LawFirm Downloadbereich mit Ausfüllbeispielen für die Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung (als PDF integriert: PfÜB / ZV Auftrag …)
- Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
- LawFirm mit Office 2013 unter Windows 8 – mit Bildergalerie
- LawFirm mit Windows 8 – mit Bildergalerie
- LawFirm mit Office 2010 – mit Bildergalerie
- Teamwork und interne Kommunikation in der Kanzlei
- Elektronische Akte (DMS) / Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben im Netzwerk
- Mobil und standortunabhängig arbeiten mit modernen Mobilgeräten: Apple iPad, iPhone, Android, Netbooks, etc.
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Innovationspreis ITK 2007 der Initiative Mittelstand
- Weitere Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm® (unter anderem auch eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Informationen zur integrierten Dokumentenverwaltung in LawFirm® (elektronische Akte / DMS)
- Details zum Elektronischen Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm (und EGVP) finden Sie hier…
- und weitere grafische LawFirm® Übersichten
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).