BGH bestätigt die Rechtsauffassung, die der Teilanrechnung der RVG Geschäftsgebühr in LawFirm® seit 2004 zugrundeliegt (aktualisiert 11/2009, siehe auch unten „Nachtrag“)
Tipps zur Korrektur und zur Abwendung von Regressgefahren für den Anwalt.
Mit Urteil vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06 – Tipp: zur optimalen Anzeige des Volltextes: „in neuem Fenster öffnen“) bestätigte der BGH, dass die Anrechnung einer außergerichtlichen Geschäftsgebühr (jetzt RVG VV Nr. 2300, 2302) auf eine Verfahrensgebühr (RVG VV Nr. 3100) nach RVG VV Vorbemerkung 3 Absatz 4 zu einer Reduzierung der Verfahrensgebühr führt. Die volle Geschäftsgebühr müsse – ggf. gerichtlich (als Hauptforderung) – geltend gemacht werden und könne in der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden. Begründung: Gründe der Prozessökonomie gestatten es nicht, ein Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.
Ergänzt (09/2009): Mit Urteil vom 22.01.2009 (VIII ZB 57/07) hat der Bundesgerichtshof die Anrechnung durch Reduzierung der Verfahrensgebühr noch einmal bestätigt.
Ergänzt (11/2009): Aus dem weiteren BGH Urteil vom 02.09.2009 (II ZB 35/07) geht hervor, dass sich die Regelungen des RVG §15a (Anrechnung nur im Innenvrhältnis, nicht für Dritte) auch auf „Altfälle“ beziehen, da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine Klarstellung handele.
Der gegenteiligen Handhabung, der Kürzung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr durch Mahngerichte und viele Kanzleisysteme (nur der „nicht anrechenbare Anteil“ solle im Mahnverfahren geltend gemacht werden) wurde damit eine Absage erteilt.
In dem Kanzleisystem LawFirm® waren die Anrechnungsautomatiken schon ab Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 im Sinne des Gesetzeswortlauts und dieser BGH-Entscheidung programmiert. Bereits in der Dokumentation zum RVG-Upgrade 2004 von LawFirm® wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe im Mahnbescheid geltend zu machen ist.
Auch die mit der bisherigen falschen Anrechnungspraxis verbundenen Regressgefahren für den Anwalt sind sowohl in einer entsprechenden Programmmeldung in LawFirm®, als auch in der aktuellen Fassung des gedruckten LawFirm®-Benutzerhandbuchs dokumentiert, das allen LawFirm® Benutzern ohne Zusatzkosten (im Rahmen der Softwarepflege) zur Verfügung gestellt wird:
Wird im Mahnverfahren / Klageverfahren nur eine gekürzte Geschäftsgebühr geltend gemacht, so bleibt der Mandant auf dem Restbetrag der Geschäftsgebühr – die er seinem Anwalt stets in voller Höhe schuldet – ’sitzen‘. Hat der Mandant einen Anspruch (z.B. aus Verzug) auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, so kann die Kürzung bei der Geltendmachung vor Gericht ein Anwaltsverschulden darstellen, das den Anwalt zum Ersatz gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.
Empfehlung von kanzleirechner.de:
Sofern Klageverfahren noch anhängig sind, in denen unrichtig gekürzte außergerichtliche Geschäftsgebühren geltend gemacht werden, sollte die Klage umgehend um den vorherigen Kürzungsbetrag erhöht werden. Soweit solche Verfahren bereits (mit Erfolg) abgeschlossen sind, sollte geprüft werden, ob der zu Unrecht abgesetzte Kürzungsbetrag in einem neuen Verfahren geltend gemacht wird,
um insofern den Eintritt der Verjährung zu vermeiden.
09.05.2007, kanzleirechner.de GmbH, Köln
Elektronisches Mahnverfahren (per EGVP oder Diskette) ab LawFirm Version 8.2o ohne Zusatzkosten inklusive Übersichtsgrafiken zum Ablauf im EDA-Mahnverfahren
Nachtrag (Stand Juli 2007): Ausfüllhinweise zu den MB Antrags-Formularen zur Berücksichtigung der o.g. BGH Entscheidung (Rundschreiben der Koordinierungsstelle für das Automatisierte Mahnverfahren)
Nachtrag (Stand September 2009): Mit dem neuen Paragrafen RVG §15a erhalten Anwälte für alle Anrechnungen ein Wahlrecht, wie die Anrechnung erfolgen soll (da in LawFirm® die Anrechnungen ohnehin separat ausgewiesen werden, ergibt sich auch daraus kein Änderungsbedarf). Dritte können sich nur noch in bestimmten Fällen auf die Anrechnung berufen. Weitere Informationen… (AnwBl 7/2009)
Weiterführende Informationen zur Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): RVG Neuerungen RVG Tipps RVG Diktatvorlage
Video (aus „LawFirm® Highlights 2009“): RVG Gebühren in LawFirm® (mit korrekter Anrechung; s. bei 0:52 min)
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Sonstige weiterführende Informationen (Stand 11/2009):
- Übersicht zu einigen wichtigen LawFirm® Premium-Funktionen…
- LawFirm® mobil nutzen mit dem Apple iPhone®
- Grafische LawFirm® Übersichten
- LawFirm unter Windows 7 – mit Bildergalerie
- Details zum Elektronischen Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm (und EGVP) finden Sie hier…
- Übersicht zum Service für LawFirm®-Kanzleien in Deutschland…
- Video-Serie „LawFirm Highlights“ zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm®(unter anderem auch eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Innovationspreis ITK 2007 der Initiative Mittelstand
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).