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besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die beA Karte kommt – Details zu Bestellung und Erstregistrierung

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - die beA-Karte kommt - Details zu Bestellung und Erstregistrierung: wie bekomme ich mein beA ? - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Aktuell, 06.06.2016Details zur Erstregistrierung (= „Inbesitznahme“ des Anwaltspostfachs, voraussichtlich ab dem 15.09.2016.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Tatsächlicher Starttermin war der 28.11.2016) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13)  enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.

Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – für LawFirm Anwender

Für Anwender der Anwaltssoftware LawFirm haben wir einige Informationsquellen über das Anwaltspostfach, die Digitale Signatur und die gesetzlichen Grundlagen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).

In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.

An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.

Für das Anwaltspostfach (beA) ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.

Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu hat die Notarkammer eine eigene Webseite eingerichtet, über die die Karte bestellt werden kann:

https://bea.bnotk.de

Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte wird es in zwei Ausführungen geben:

  • beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 € p.a.)
  • beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 € p.a.)

Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.

Einführungsfilm zu beA und Bestellverfahren für Lesegeräte und beA-Karten (mp4, ca. 55 MB).

Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen. Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengestellt, insbes. unter der Überschrift „Tipps zur Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte“

Der zeitliche Ablauf zur Einführung des Anwaltspostfachs

  • Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
  • Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
  • Produktion und dem Versand der bis Juni 2016 bestellten beA-Karte soll rechtzeitig vor dem Start des beA am 29.09.2016 abgeschlossen werden.
  • Ab 15.09.2016 soll die Erstregistrierung der beA-Anwaltspostfächer möglich sein.
  • Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
  • muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
  • „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen

Service / Kontakt bei Fragen zum Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:

  • http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
  • https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
  • bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
  • 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neue Details über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) der BRAK

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
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In den letzten Ausgaben der BRAK Mitteilungen wurden neue Details zu Benutzerführung und technischen Voraussetzungen veröffentlicht – hier eine Zusammenfassung

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) der BRAK - Neue Details über das beA: Benutzeroberfläche, Webmail, technische Voraussetzungen, Zeitplan, Zeitablauf - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Kanzleisoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Aktuell, 01.06.2016Die Laufzeit des EGVP wird ein weiteres Mal verlängert, jetzt bis zum 01.01.2018 (mit Support bis zum 31.12.2016).

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Dieser Starttermin wurde inzwischen verschoben) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Dazu wird gerade an einer Web-Oberfläche gearbeitet, die sich in einem Internet-Browser verwenden lässt. Die Hersteller von Kanzleisoftware sollen von der BRAK eine Schnittstelle zum beA erhalten, so dass der Versand und der Empfang von Nachrichten auch komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware möglich wird.

Das Konzept der BRAK enthält – kostenbewusst – weder für die Web-Oberfläche noch für die Anwaltssoftware-Schnittstelle irgendwelche Vorgaben zur Nutzung einer bestimmten Datenbank. Damit wird bei LawFirm auch keine Datenbank-Umstellung erforderlich sein.

Benutzerführung der Web-Oberfläche

Im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Editorial Seite 3, + Artikel Seiten 9-13) finden sich Bildschirmausdrucke zur Benutzeroberfläche des Web-Clients und auch einige Details zu den voraussichtlichen Bedien-Abläufen.

Danach wird die Web-Oberfläche in etwa wie eine Webmail-Oberfläche arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. So wird z.B. der Betreff der Nachrichten zunächst nicht lesbar sein, weil die Nachrichten auf dem beA Server nur verschlüsselt vorliegen. Für die Anmeldung am beA System wird eine besondere beA-Chipkarte und eine PIN-Nummer erforderlich sein (vgl. unten „Technische Voraussetzungen …“). Da es Postfächer nicht für Kanzleien, sondern nur für die individuellen Anwälte/innen geben wird, müssen z.B. Sekretariatskräfte erst über die Einrichtung von Benutzern und entsprechende Vergabe von Zugangsberechtigungen Zugang zu den einzelnen Postfächern erhalten. So entsteht ein „virtuelles Kanzleipostfach“, das allerdings z.B. bei personellen Änderungen sicher einigen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Der Artikel enthält noch weitere Details zu den folgenden Themen:

  • Elektronisches Empfangsbekenntnis (ab 2018)
  • Nachrichtengröße (max. 30 MB, zukünftig sind 100 MB geplant)
  • Anzahl der Anlagen (max. 100, zukünftig ist eine Obergrenze von 500 geplant)
  • Bis 31.12.2017 müssen ausgehende Nachrichten eine qualifizierte digitale Signatur enthalten
  • Ab dem 01.01.2018 nur noch dann, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt (§ 130a ZPO)
  • Über die verwendbaren Dateiformate bestimmen Rechtsverordnungen der Länder

Technische Voraussetzungen für das beA

In einem Artikel des BRAK Magazins (Ausgabe 02/2015, ab Seite 10) hat die Bundesrechtsanwaltskammer erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen gegeben. Es wird folgendes empfohlen:

  • PC mit mind. 512 MB Arbeitsspeicher und AMD- oder Intel-Prozessor
  • Aktuelles Betriebssystem: Windows, MacOS oder Linux
  • leistungsfähige Internet-Anbindung mit mind. 2 MBit/s (DSL 2000), empfohlen wird allerdings 6 MBit/s (DSL 6000) oder höher
  • Aktueller Internet-Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome), bzw.
  • Kanzleisoftware mit entsprechender Integrationsschnittstelle zum beA
  • Kartenlesegerät für „qualifizierte elektronische Signatur“, mit PIN-Tastatur
  • Signatur- / Sicherheitskarten für den Zugang zum beA – die BRAK prüft noch, welche Karten verwendbar sind und wo diese erhältlich sein werden – von dem Erwerb einer derzeit erhältlichen Signaturkarte rät die BRAK daher derzeit noch ab (Stand Mai 2015)
  • Drucker und Scanner

Erstregistrierung mit der „beA-Karte“

Nach einer Information im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Kasten auf Seite 13) wird für die Erstregistrierung eine spezielle „beA-Karte“ erforderlich sein.

Details zur Verfügbarkeit dieser Chipkarten und zum Bezug von Karten und geeigneten Lesegeräten haben wir hier für Sie zusammengestellt (Informationen aus dem BRAK Magazin, Ausgabe 4/2015).

Informationsseite der BRAK (www.bea.brak.de)

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat (im April 2015,mit Inhalt seit Ende Juni 2015) damit begonnen, eine Informationsseite einzurichten. Diese Seite ist erreichbar unter
http://www.bea.brak.de

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

EGVP Betrieb wird über den 01.01.2016 hinaus bis zum 04.10.2018 verlängert (Stand: 07.09.2018)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
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Der Betrieb der EGVP Client Anwendung wurde zum 04.10.2018 eingestellt. Die EGVP Postfächer bleiben jedoch über den „Governikus Communicator“ weiterhin nutzbar (Details als PDF Broschüre)

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Aktuell, 01.06.2016Die Laufzeit des EGVP wird ein weiteres Mal verlängert, jetzt bis zum 01.01.2018 (mit Support bis zum 31.12.2016).

Beschluss der 97. BLK-Sitzung (Mai 2015)

Die Bund-Länder-Kommission hat in ihrer 97. Sitzung im Mai beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis zum 30.09.2016 aufrecht zu erhalten. Der Support wird allerdings am 01.04.2016 eingestellt. Ab dem 01.10.2016 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu weiteren Möglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, ab dem 01.01.2016 über das beA elektronisch empfangsbereit zu sein, ist davon jedoch unberührt.

Die Übergangsphase vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wird das neue beA entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die Überwachung beider Eingangswege hinzu. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Leider gibt es noch keine genauen Informationen, wie genau die Konsequenzen der Abkündigung des EGVP sich darstellen werden (es werden verschiedene Übergangsfristen und auch Lesezugänge diskutiert). Letztlich muss man aber sicher davon ausgehen, dass die Postfach-Daten irgendwann nicht mehr über die EGVP Anwendung zugänglich sein werden.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und arbeitet aktuell an einer entsprechenden Schnittstellen-Definition. Im Sommer soll eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

EGVP Anwendung abgekündigt zum 01.01.2018 (aktuell: 04.10.2018) – Ersatz durch das beA / Alternative: Governikus Communicator

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

 

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Die Abschaltung der EGVP Anwendung ist zum 01.01.2018 angekündigt –
(nach aktuellem Stand aber noch verfügbar bis 04.10.2018)
für Rechtsanwälte wird EGVP durch das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) ersetzt –
Ergänzung (12/2017): solange das beA außer Betrieb ist, ist auch der Governikus Communicator eine sinnvolle Alternative

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Das EGVP Projektbüro informiert die EGVP Anwender per Mitteilung auf der Internetseite www.egvp.de, dass die EGVP Anwendung ab dem 01.01.2018 nicht mehr zur Verfügung steht. Anwaltskanzleien sollen spätestens ab diesem Zeitpunkt ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) nutzen, das derzeit bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entwickelt wird und nach aktueller Planung nun zum 29.09.2016 an den Start gehen soll.

Folgen für laufende Anwendungen

Damit werden wohl ab dem 01.01.2018 auch alle elektronischen Mahnanträge (EDA) über das beA abgewickelt werden müssen. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Mitteilungen dazu achten, auf welchem Wege die Antwortnachrichten zu Mahnanträgen, die kurz vor dem Jahresende gestellt wurden, beantwortet werden. Für das Verwalten bereits abgerufener EGVP-Nachrichten soll ab diesem Zeitpunkt eine spezielle Fassung des EGVP Programms bereitgestellt werden.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und baut aktuell eine entsprechende Schnittstellen-Definition weiter aus. Sobald die angekündigte Testumgebung von der BRAK bereitgestellt wird, werden wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Windows 10 Technical Preview (mit Office 2013) – Bildergalerie und erste Labor-Test Ergebnisse mit der Kanzleisoftware LawFirm (10/2014)

Windows 10 Technical Preview, Arbeitsplatz und Server (mit Office 2013)

        Erster Test mit Windows 10 Technical Preview: Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.


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Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Am 01.10.2014 hat Microsoft die erste „Technical Preview“-Version des für Mitte 2015 angekündigten neuen Betriebssystems ‚Windows 10®‚ (und parallel die zugehörige Server-Variante) veröffentlicht. Die Arbeit mit der kommenden LawFirm® Version wurde zur Sicherstellung der Zukunftssicherheit bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „… Zusammenspiel der Modern UI Apps mit dem Desktop hat sich erheblich verbessert … LawFirm® läuft ordnungsgemäß und zügig.“

Eine Bildergalerie aus den Tests mit dem neuen Betriebssystem und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über den folgenden Link
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit dem neuen Betriebssystem. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssysteme selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen. In jedem Fall sollten Sie aber noch die endgültige Freigabe-Version im nächsten Jahr abwarten, aktuell handelt es sich noch um „Preview“ Versionen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 10 und der kommenden LawFirm® Version 8.2s (mit einem ersten Einblick in das neue Design der LawFirm® Benutzer-Oberfläche):

  • Das neue Design der LawFirm® Version 8.2s harmoniert sehr gut mit Office 2013 und auch mit den aktuellen Design-Änderungen des neuen Betriebssystems Windows 10.
  • Das Zusammenspiel der „Modern UI“ Apps aus der Kachel-Oberfläche mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) hat sich erheblich verbessert:
    • beide Anwendungsarten können nebeneinander auf dem Desktop erscheinen.
    • es gibt keinen „überraschenden“ Wechsel in die Modern UI Kachel-Oberfläche mehr, z.B. beim Öffnen eines PDF Dokuments, wenn keine PDF Reader Desktop-App installiert ist.
    • Die „Charm-Menüs“ (am rechten Rand) sind nun auch durch kleine App-Menüs im Titelbalken der Modern UI Apps erreichbar.
    • Ein neuer „Task View“ unterstützt den schnellen Anwendungs-Wechsel und schafft durch „virtuelle Desktops“ mehr Übersicht.
    • Der „Start-Button“ in der Desktop-Oberfläche ist noch näher an die ursprüngliche Funktion angenähert; man findet dort sowohl Modern UI- und Desktop-Apps – und auch den Knopf zum Herunterfahren
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt (in der Preview-Version) nach den gleichen Hinweisen wie für Windows® 8.1
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2s) arbeiten auch mit der Preview-Version von Windows® 10 schon ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion mit den neuen automatischen Voreinstellungen (wie z.B. „90%“ der Bildschirm-Abmessungen),
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und auch aus dem EGVP (in LawFirm® schon seit 8.2p-4 aus 2012), mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Neuer Drag & Drop Export von Dateien aus dem LawFirm® Dokumenten Viewer,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und Modern UI App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der PDF Pflichtformulare im Originalformat für die ZV und …
    • … jetzt auch für Beratungshilfe / BerH und Prozesskostenhilfe / PKH (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details aus früheren Tests…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, Fundstellen als Link per Drag & Drop Importieren, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, Twitter, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch schon unter Windows 10 – offenbar hat Microsoft aber die internen Versionsnummern zunächst noch auf dem Stand von Windows 8.1 belassen.

Zusammengefasst: Der erste Blick auf den (noch kleinen) in der ersten Preview-Version von Windows 10 sichtbaren Teil der geplanten Neuerungen macht in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter Windows® 10 stellt sich schon in unseren ersten Labor-Tests als unproblematisch dar.

Parallel wurde auch die Lauffähigkeit der neuen LawFirm Version auf dem zugehörigen Server-Betriebssystem getestet, ebenfalls mit Erfolg. Hier ein Bildschirm-Ausdruck mit der modernen touch- bzw. mobilgeräte-freundlichen Menü-Oberfläche mit noch kürzeren Bedien-Wegen:
Erster Test mit Windows 10 Technical Preview (Server Version): Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.

Weiterführende Informationen:

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