Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen
In den letzten Ausgaben der BRAK Mitteilungen wurden neue Details zu Benutzerführung und technischen Voraussetzungen veröffentlicht – hier eine Zusammenfassung
Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)
Aktuell, 01.06.2016: Die Laufzeit des EGVP wird ein weiteres Mal verlängert, jetzt bis zum 01.01.2018 (mit Support bis zum 31.12.2016).
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Dieser Starttermin wurde inzwischen verschoben) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Dazu wird gerade an einer Web-Oberfläche gearbeitet, die sich in einem Internet-Browser verwenden lässt. Die Hersteller von Kanzleisoftware sollen von der BRAK eine Schnittstelle zum beA erhalten, so dass der Versand und der Empfang von Nachrichten auch komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware möglich wird.
Das Konzept der BRAK enthält – kostenbewusst – weder für die Web-Oberfläche noch für die Anwaltssoftware-Schnittstelle irgendwelche Vorgaben zur Nutzung einer bestimmten Datenbank. Damit wird bei LawFirm auch keine Datenbank-Umstellung erforderlich sein.
Benutzerführung der Web-Oberfläche
Im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Editorial Seite 3, + Artikel Seiten 9-13) finden sich Bildschirmausdrucke zur Benutzeroberfläche des Web-Clients und auch einige Details zu den voraussichtlichen Bedien-Abläufen.
Danach wird die Web-Oberfläche in etwa wie eine Webmail-Oberfläche arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. So wird z.B. der Betreff der Nachrichten zunächst nicht lesbar sein, weil die Nachrichten auf dem beA Server nur verschlüsselt vorliegen. Für die Anmeldung am beA System wird eine besondere beA-Chipkarte und eine PIN-Nummer erforderlich sein (vgl. unten „Technische Voraussetzungen …“). Da es Postfächer nicht für Kanzleien, sondern nur für die individuellen Anwälte/innen geben wird, müssen z.B. Sekretariatskräfte erst über die Einrichtung von Benutzern und entsprechende Vergabe von Zugangsberechtigungen Zugang zu den einzelnen Postfächern erhalten. So entsteht ein „virtuelles Kanzleipostfach“, das allerdings z.B. bei personellen Änderungen sicher einigen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Der Artikel enthält noch weitere Details zu den folgenden Themen:
- Elektronisches Empfangsbekenntnis (ab 2018)
- Nachrichtengröße (max. 30 MB, zukünftig sind 100 MB geplant)
- Anzahl der Anlagen (max. 100, zukünftig ist eine Obergrenze von 500 geplant)
- Bis 31.12.2017 müssen ausgehende Nachrichten eine qualifizierte digitale Signatur enthalten
- Ab dem 01.01.2018 nur noch dann, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt (§ 130a ZPO)
- Über die verwendbaren Dateiformate bestimmen Rechtsverordnungen der Länder
Technische Voraussetzungen für das beA
In einem Artikel des BRAK Magazins (Ausgabe 02/2015, ab Seite 10) hat die Bundesrechtsanwaltskammer erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen gegeben. Es wird folgendes empfohlen:
- PC mit mind. 512 MB Arbeitsspeicher und AMD- oder Intel-Prozessor
- Aktuelles Betriebssystem: Windows, MacOS oder Linux
- leistungsfähige Internet-Anbindung mit mind. 2 MBit/s (DSL 2000), empfohlen wird allerdings 6 MBit/s (DSL 6000) oder höher
- Aktueller Internet-Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome), bzw.
- Kanzleisoftware mit entsprechender Integrationsschnittstelle zum beA
- Kartenlesegerät für „qualifizierte elektronische Signatur“, mit PIN-Tastatur
- Signatur- / Sicherheitskarten für den Zugang zum beA – die BRAK prüft noch, welche Karten verwendbar sind und wo diese erhältlich sein werden – von dem Erwerb einer derzeit erhältlichen Signaturkarte rät die BRAK daher derzeit noch ab (Stand Mai 2015)
- Drucker und Scanner
Erstregistrierung mit der „beA-Karte“
Nach einer Information im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Kasten auf Seite 13) wird für die Erstregistrierung eine spezielle „beA-Karte“ erforderlich sein.
Details zur Verfügbarkeit dieser Chipkarten und zum Bezug von Karten und geeigneten Lesegeräten haben wir hier für Sie zusammengestellt (Informationen aus dem BRAK Magazin, Ausgabe 4/2015).
Informationsseite der BRAK (www.bea.brak.de)
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat (im April 2015,mit Inhalt seit Ende Juni 2015) damit begonnen, eine Informationsseite einzurichten. Diese Seite ist erreichbar unter
http://www.bea.brak.de
Weiterführende Informationen:
- Elektronische Gerichtspost – (fast) so einfach wie E-Mail Infoseite zum elektronischen Rechtsverkehr mit beA und Governikus.
- Anwaltssoftware in der Cloud: uneingeschränkt mobil arbeiten ortsunabhängig – mit eigenem (private) Cloud Server.
- Lösungen für alle Arbeitsbereiche in Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung und Inkasso-Unternehmen.
- Das neue LawFirm – modernes Design, neue Funktionen + noch schneller und komfortabler, zur Bildergalerie… (rechts oben neben den Bildern: i = Info einblenden).
- Bestellseite für beA-Karten und Lesegeräte der Bundesnotarkammer (Online seit 01.09.2015)
- Infoseite über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer
- Elektronischer Rechtsverkehr – Ausgabe 1: Der elektronische Rechtsverkehr kommt; (kostenlose e-Broschüre des Anwaltverlags, 19.02.2015)
- EGVP Anwendung zum 01.01.2016 abgekündigt – Ersatz durch das beA (Mitteilung des EGVP Projektbüros als EGVP Startmitteilung am 09.02.2015)
- Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (DAV Depesche vom 08.01.2015)
- Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verkündet (Blogbeitrag mit Informationen und weiterführenden Links, vom 15.11.2013)
- Digitale Kommunikation mit den Gerichten – Der Elektronische Rechtsverkehr kommt (Vortrags-Handout BRAK, vom 13.03.2014)
- Fragen und Antworten zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (RAK München)
- Wikipedia Eintrag zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV)
- Elektronischer Rechtsverkehr – eine Herausforderung für die Justiz, Prof. Dr. Uwe Berlit, JurPC 173/2013
- LawFirm mit Windows 8.1 / Server 2012 R2 und Office 2013 getestet (mit Bildergalerie)
- LawFirm Downloadbereich mit Ausfüllbeispielen für die Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung (als PDF integriert: PfÜB / ZV Auftrag …) sowie PKH und Beratungshilfe
- Klicken statt Akten tragen – Dokumente per Mausklick weitergeben Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben
- Mobil und standortunabhängig arbeiten mit modernen Mobilgeräten: Apple iPad, iPhone, Android, Netbooks, etc.
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm® (unter anderem ein Anwenderbericht 02/2012, eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Details zum Elektronischen Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm (und EGVP) finden Sie hier…
- und weitere grafische LawFirm® Übersichten
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).