Was ist zu tun? Elektronische Arbeitsmappen bringen Ordnung in Ihre Dokumentaufgaben (Anwaltssoftware Highlight 05/2013)

Was ist zu tun? Elektronische Arbeitsmappen bringen Ordnung in Ihre Dokumentaufgaben (Scannen, Posteingang, Teamwork, Workflow, DMS, Dokumentenmanagement, Dokumentenworkflow, Vorlage, Verfügung, Arbeitsmappe, Vorlagemappe, ...)

Aktuell, 22.03.2017: Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).
Aktuell (zum beA): optimal auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vorbereitet
– mit den integrierten Aufgaben-Workflows in LawFirm (alle beA Eingänge immer im Blick):

Eingehende Dokumente (Briefe, Fax, E-Mails, übergebene Unterlagen) und die Erstellung eigener Dokumente (Diktate, Schreiben, Schriftsätze, Mahnanträge) führen im Kanzleialltag dauernd zu neuen Dokumentaufgaben. Nur eine stets aktuelle und vollständige Übersicht macht es möglich, diese Aufgaben in der richtigen Reihenfolge und effizient abzuarbeiten.

Was sind elektronische Arbeitsmappen ?

Exklusiv in LawFirm® gibt es für jeden Benutzer einen eigenen Satz von „Elektronischen Arbeitsmappen“. Sie entsprechen in ihrer Funktion etwa einem Postkörbchen-Stapel:

Elektronische Arbeitsmappen in der Anwaltssoftware LawFirm: Workflow für gescannte Eingangspost, Diktate, Fax, E-Mail in einer Benutzeroberfläche (Postkorb, Vorlagemappe, DMS, Dokumentenworkflow, Dokumentenmanagement)

In den elektronischen Arbeitsmappen sind die zu bearbeitenden Dokumente nach Aufgabenarten sortiert. Das gilt auch für Dokumente und Dateien, die – per Mausklick – in der Kanzlei weitergeleitet werden (z.B. Posteingänge, digitale Diktate, eingegangene oder neu erstellte E-Mails oder zu prüfende Ausgangs-Korrespondenz). Damit hat der LawFirm®-Anwender jederzeit einen aktuellen Überblick über seine offenen Dokumentaufgaben, und kann diese per Mausklick in Bearbeitung nehmen.

Es kommt hier nicht auf die Quelle oder das technische Format des Dokuments an: in einer einheitlichen Benutzeroberfläche für alle technischen Quellen und Formate werden selbst erstellte Dokumente (Word), aber auch E-Mails, PDF-Dateien, Computerfax- und gescannte Dokumente, Diktat- und Spracherkennungsdateien und alle sonstigen der Akte zugeordneten Dateien bearbeitet. Externe Dokumenten- oder Diktat-Verwaltungssoftware wird hierfür bei LawFirm® nicht gebraucht, der Lernaufwand ist minimal.

Anders als in der „Papierwelt“ sind diese Dokumente immer gleichzeitig

im Zugriff. So stehen die Dokumente jederzeit – auch während der Bearbeitung an einem Arbeitsplatz – den weiteren LawFirm®-Anwendern zur Verfügung. Damit entfallen Akten-Suchzeiten in allen Fällen, in denen dieselben Unterlagen gleichzeitig an mehreren Arbeitsplätzen benötigt werden (z.B. für die Bearbeitung von Posteingängen, für Beitreibungsmaßnahmen und für Mandanten-Abrechnungen).

Wie werden diese Arbeitsmappen gefüllt ?

Mit LawFirm® selbst erstellte Dokumente werden – automatisch – in die Arbeitsmappe „zur Prüfung (ok?)“ des zuständigen Bearbeiters eingestellt. Eingehende Dateien werden einfach per Drag & Drop, als Import eines Ordner-Inhalts oder eines Suchergebnisses der LawFirm® Search-Engine in die elektronischen LawFirm®-Akten übernommen.

Papierdokumente werden mit der Scan-Funktion von LawFirm® ohne Umwege direkt in die LawFirm®-Akte eingescannt.

Alle Eingangs-Dokumente werden dem zuständigen Bearbeiter in dessen elektronischen Arbeitsmappen vorgelegt.

Wie werden die elektronischen Arbeitsmappen abgearbeitet ?

Dokumente in den Arbeitsmappen lassen sich einfach per Doppelklick öffnen. Parallel können auch alle anderen in der Akte bereits enthaltenen Dokumente eingesehen werden. Auch alle zu dem Dokument bereits eingetragenen Aufgaben, Termine, Wiedervorlagen (WV), Fristen, (zu führende) Telefonate etc. werden – über die Verknüpfung zu dem Dokument – per Mausklick angezeigt.

Auch Verfügungen können sofort eingetragen werden. Eine Papiervorlage ist nicht erforderlich. Das Dokument wird dadurch zur „Anlage“ dieser Verfügungen und ist später bei der Bearbeitung der so eingetragenen Aufgaben mit einem Klick erreichbar.

Nach der Bearbeitung wird das Dokument, ggf. versehen mit einer Kurzverfügung („ToDo“) per einfachem Klick an den nächsten Benutzer weitergeleitet (in Millisekunden, da das Dokument – anders als mit Papier oder auch bei E-Mails – dabei nicht bewegt werden muss). Diese ‚Weiterleitung‘ ist der Ersatz für den vorherigen physischen Papiertransport in der Kanzlei:

Weiterleiten einer Dokumentaufgabe in den Elektronischen Arbeitsmappen der Kanzleisoftware LawFirm (Dokumenten-Workflow, Diktat-Workflow, DMS, Dokumentenmanagement, elektronische Akte, Teamwork, Zusammenarbeit, interne Kommunikation)

Wenn die Bearbeitung beendet ist, wird das Dokument einfach in die besondere Arbeitsmappe „Akteninhalt“ als Weiterleitungs-Ziel eingestellt.

Das ist Alles !

Zur Veranschaulichung ein Beispiel für einen Arbeitsablauf in der Kanzlei:

Elektronische Akte / Dokumentenmanagement - Dokumenten-Workflow, Eingangspost, Verfügungen, Digitale Akte / Arbeitsmappen - DMS, Dokumentenmanagement, Dokumentenworkflow, Archiv

(Bild zum Vergrößern bitte anklicken)

Die Vorteile auf einen Blick

Aus der Nutzung der elektronischen Arbeitsmappen in der Kanzleisoftware LawFirm® ergeben sich unter anderem folgende Rationalisierungsvorteile:

  • Immer aktueller und strukturierter Überblick über alle noch zu bearbeitenden Dokumente für jeden LawFirm®-Nutzer (anders als bei einem ‚Aktenstapel‘ auf dem Schreibtisch),
  • Übersicht ermöglicht Bearbeitung in Reihenfolge der Dringlichkeit / Wichtigkeit,
  • Zu bearbeitende Dokumente werden nicht übersehen,
  • Das Heraussuchen/Suchen der Akten zur Eingangspost entfällt,
  • Elektronische Vorlage macht Papiertransport überflüssig, die Papierakte bleibt im Aktenbock/Regal,
  • Auch die Papier-Akten sind deshalb – wenn Sie einmal benötigt werden – immer sofort zu finden, Suchzeiten entfallen.
  • Alle Akteninhalte sind immer und überall aktuell einsehbar – auch während der Bearbeitung.
  • Eine gemeinsame Oberfläche unabhängig von technischer Quelle und Dateiformat (= geringer Lernaufwand + man muss nicht wissen, in welcher Form das Dokument eingegangen ist),
  • Kein separates Dokumenten-/Diktat-Verwaltungssystem erforderlich,
  • Sehr schnelle und einfache Einführung der Arbeit mit der elektronischen Akte durch Wiedererkennung des Papierablaufs.
  • Der Sachbearbeiter kann dokumentenbezogene Kurzverfügungen unmittelbar elektronisch an das Sekretariat übermitteln und deren Erledigung kontrollieren.
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit von Fristen- und Termineinträgen zur Eingangspost wird einfach elektronisch kontrollierbar (4-Augen-Prinzip).
  • Die elektronische Akten sind an allen Arbeitsplätzen der Kanzlei jederzeit und auch gleichzeitig verfügbar – in Kombination mit der LawFirm® Enterprise-Version auch unterwegs / zu Hause / an anderen Standorten (über eine sichere VPN-Verbindung).

Weiterführende Informationen

Detail-Informationen im LawFirm®-Professional Testsystem

Ausführliche Details zur Zusammenarbeit mit den Dokumenten-Workflowfunktionen, den – exklusiv in LawFirm® vorhandenen – elektronischen Arbeitsmappen und dem Aufgabenmanagement finden Sie in der – dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem beiliegenden – Broschüre „Digitale Sachbearbeitung – Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben“. Das LawFirm®-Professional Testsystem können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern…

 

Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm® (04/2013)

Aktuell, 22.03.2017: Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).

 

Das folgende Angebot ist leider am 31.05.2013 ausgelaufen. Bitte kontaktieren Sie uns und fordern Sie gerne Ihr individuelles Angebot an.


Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm®
(bis 31.05.2013)

April/Mai 2013: Einsteiger-Angebot, Umsteiger-Angebot mit besonderem Rabatt - Anwaltssoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Aus unseren täglichen Gesprächen wissen wir, dass sich viele Kanzleien in Deutschland eine Vereinfachung ihrer Tagesarbeit und die Arbeit mit modernen Kanzlei-Funktionen wünschen.

Aktuell am Wichtigsten ist für Viele ein einfaches vollständiges Ausfüllen der neuen PDF-Formulare für die Zwangsvollstreckung. Und auf der Wunschliste Vieler steht auch ein einfacher Weg von den gespeicherten Dokumenten (Archiv) zur umfassenden Tagesarbeit mit elektronischen Akten (kompletter papierloser Workflow innerhalb der Kanzlei, mobil und nach außen, z. B. via E-Mail und EGVP).

Um die Hürden für einen Ein- oder Umstieg auf LawFirm® deutlich zu senken, haben wir uns entschlossen, ein sehr einfaches, aber auf die Zeit bis zum 31.05.2013 begrenztes Angebot zu machen:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.05.2013 bestellt werden, kosten nur 50% des Listenpreises:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard kostet nur 175 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional kostet nur 460 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise kostet nur 610 Euro

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

Weitere Details zu LawFirm® und zu diesem Angebot finden Sie unter www.kanzleirechner.de. Wir senden Ihnen auch gerne noch ein aktuelles LawFirm®-Testsystem zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Sie können LawFirm® auch direkt bestellen

 

weitere Details …

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Mandate sind kein Zufall – Akquisitions-Analysen zeigen, woher Mandate und Kanzleiumsätze kommen (Kanzleisoftware Highlight 04/2013)

Mandate sind kein Zufall - Akquisitions-Analysen zeigen, woher Mandate und Kanzleiumsätze kommen (Mandate, Akquisition, Kanzlei-Controlling, Akquistions-Analyse, Vertrieb, Marketing, Erfolg, ...)

Jede Maßnahme zur Weiterentwicklung einer Kanzlei beginnt mit der Analyse des Ist-Zustandes. Dabei geht es – neben Rechtsgebieten und Mandantenkreisen – um die Frage, woher Mandatsempfehlungen kommen und wie hoch deren Anteile am Kanzleiumsatz sind. In LawFirm® genügt der einfache Eintrag des ‚Empfehlers‘ als Beteiligten in jeder Akte, um später komplexe Akquisitions- und Umsatzanalysen per Knopfdruck zu ermöglichen.

Was muss ich in jeder Akte eintragen?

Es genügt, wenn in jeder Akte ein zusätzlicher Beteiligter unter der Beteiligungsart ‚Empfehlung durch‘ eingetragen wird. Als Adresse wird die Anschrift des Empfehlenden ausgewählt.

Für Sonderfälle wie z.B. Anzeigenaktionen, Empfehlungen durch einen Sportverein oder Internet werden einfach entsprechende besondere Adressen in LawFirm® eingetragen und als ‚Empfehler‘ eingesetzt.

Welche Akquistions-Analysen sind möglich?

Der einfache Eintrag der ‚Empfehler‘ ermöglicht anschließend auf Knopfdruck eine Reihe von Auswertungen, unter anderem:

  • Liste der Mandate, die aufgrund der betreffenden Empfehlungen erteilt wurden
  • Summe der Umsätze, die mit diesen Mandaten erzielt wurden
  • ABC-Analyse der ‚Empfehler‘ bzw. Kanzlei-Marketing Aktionen durch Sortiermöglichkeit nach der Höhe des Umsatzes wahlweise im aktuellen Jahr oder in einem 3-Jahres-Zeitraum)
  • Aktenliste für bestimmte ‚Empfehler‘ bzw. Kanzlei-Marketing Aktionen

Umsatzlisten können Sie für beliebige 12-Monatszeiträume (einschließlich eines 3-Jahresvergleichs) erstellen:

Hier ein Screenshot des Fensters für Aktenlisten für einen einstellbaren Empfehler – hier die Kanzlei-Marketing Aktion „Tag der offenen Tür“ (diese Aktenlisten lassen sich noch weiter einschränken, z.B. nach Zeiträumen des Mandatsbeginns):

Was kann man aus diesen Analysen für das Vorgehen in der Kanzlei ableiten?

Die Analysen können zielgerichtete Entscheidungen über konkrete Werbemaßnahmen ermöglichen. Stellt sich heraus, dass eine Werbemaßname (z.B. eine Zeitungsanzeige oder ein Werbeaufsteller) zu viele neuen Kontakten geführt hat, so kann in LawFirm® sofort geprüft werden, ob das nur zu vielen Akten, oder ob auch der Umsatzerfolg zufriedenstellend war. Danach kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Maßnahme sinnvollerweise wiederholt wird oder nicht.

Jeder Anwalt weiß, mit welchen Maßnahmen er einen guten ‚Empfehler‘ besonders behandeln kann. Das kann die Bereitschaft sein, Besprechungstermine in Mandaten des ‚Empfehlers‘ bei dem Mandanten abzuhalten, um diesem die Fahrt zu Kanzlei zu ersparen. Auch der eine oder andere Tipp für ein geschicktes Vorgehen, die zurückhaltende Abrechnung außergerichtlicher Tätigkeiten oder ein besonderes Engagement bei der Herbeiführung eines außergerichtlichen Vergleichs können für den ‚Empfehler‘ Nutzen bringen und als ‚Dankeschön‘ verstanden werden.

Stellt sich bei den Analysen heraus, dass ein Akquisitionsweg besonders erfolgreich ist, zum Beispiel weil relevante Umsätze aufgrund von Empfehlungen aus dem Sportverein entstanden sind, lassen sich daraus ggf. geeignete (Wiederhol-) Maßnahmen ableiten.

In jedem Fall geben Akquisitionsanalysen und entsprechende Umsatzauswertungen mit LawFirm® sichere Hinweise zu Faktoren und Wegen erfolgreicher Akquisition. Fehlentwicklungen lassen sich leicht durch einen Vergleich mit zurückliegenden Zeiträumen ermitteln; zumeist sind dann auch schon Hinweise zu Ursachen der Fehlentwicklungen sichtbar.

Weiterführende Informationen

Honorare einfach im Griff – Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Highlight 03/2013)

Honorare einfach im Griff - Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Abrechnung, Gebühren, RVG, Stunden, Zeithonorar, Offene Posten, ...)

Vollständig und zeitnah abrechnen ist nicht nur für die Liquidität, sondern auch für den Umsatz und für die Vermeidung unnötiger Verluste (z. B. durch übersehene Auslagen) von entscheidender Bedeutung. In LawFirm® sind – für RVG- und Zeitabrechnungen – Funktionen realisiert, die auf Knopfdruck einen Überblick über abzurechnende Posten geben, die dann in einem durchgängigen Workflow per Mausklick zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.

Wie funktioniert die Ermittlung und Abrechnung aller Gebühren, auch in den Akten, in denen noch Gebühreneinträge fehlen?

Selbstverständlich kann LawFirm® nicht wissen, welche Gebühren in welcher Sache entstanden sind. LawFirm® gibt Ihnen aber – ohne Zugriff auf die Papierakte oder elektronische Akte nehmen zu müssen – die zu prüfenden bzw. abzurechnenden Akten in folgenden Workflow-Fenstern vor (die dort angezeigten Akten erreichen Sie direkt, einfach per Doppelklick):

  • Fenster mit Liste der Akten, in die Gebühren eingetragen, aber noch nicht abgerechnet wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 1)
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen noch keine Liquidationen geschrieben wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 2);
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen seit mehr als 30 Tagen nicht mehr geprüft wurde, ob noch Gebühren einzutragen und abzurechnen sind; dort rechnen Sie ab (Schritt 3 – ‚Lumpensammler-Funktion‘).

Das Konzept liegt dabei in Folgendem: jedes Mal, wenn Sie in einer Akte Gebühren eintragen oder abrechnen drücken Sie (in der Gebühren-Funktion zu der Akte) einfach auf den „zuletzt geprüft“ [<heute]-Knopf. Damit wird im Gebührenbereich der betreffenden Akte das aktuelle Datum eingetragen, das Grundlage für die Liste aus dem 3. Schritt ist.

Alle Listen werden in Workflow-Fenstern angezeigt, von denen aus Sie per Knopfdruck in den Gebührenbereich der jeweiligen Akten kommen. Natürlich können Sie die Listen auch ausdrucken, was für ein arbeitsteiliges Vorgehen nützlich ist.

Wie werden (steuerpflichtige) Nebenkosten, (steuerfreie) Auslagen und abzurechnende Fremdgelder in Liquidationen einbezogen?

Bei steuerpflichtigen Nebenkosten gibt es Posten, die vor einer Abrechnung zusammengefasst werden müssen (z.B. Kopien, Porto, Fahrtkilometer) und die teilweise mengenabhängige Gebührensätze haben (Kopien). Deshalb werden steuerpflichtige Nebenkosten zunächst in einem gesonderten Fenster erfasst und bei Erstellung der Liquidation per Knopfdruck in die Gebühren übertragen. Bei dieser Übertragung erfolgt automatisch die Zusammenfassung und die zutreffende Berechnung der mengenabhängigen Gebühren.

Steuerfreie Auslagen (und Fremdgelder) werden bei in LawFirm® im Rahmen der Buchhaltung direkt zur Akte gebucht und bei der Liquidationserstellung automatisch zur Abrechnung angeboten.

Was sind zusammengefasst die Vorteile der Abrechnungen mit LawFirm®?

  • Eine Arbeit mit manuellen Listen und Handaktenbogen-Einträgen entfällt ganz.
  • Alle Daten sind so integriert, dass manuelle Übertragungen von einem Programmbereich in einen anderen gleichfalls entfallen.
  • In allen Akten können in 3 Schritten zuverlässig, vollständig und zeitnah noch nicht abgerechnete Gebühren abgerechnet werden (Sie werden erstaunt sein, wenn Sie erstmals mit diesen LawFirm®-Funktionen arbeiten)
  • Alle Abrechnungen, auch diejenigen von Zeithonorar, können in durchgängigen Workflows unmittelbar und ohne unnötige (Doppel-) Eingaben zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.
  • Gebühren und Nebenkosten können jederzeit – auch lange vor Erstellung der Liquidation – eingetragen werden, wenn sie angefallen sind (und man daran denkt) und sind so sofort „unter Kontrolle“ (Arbeitsliste ‚Offene Gebühren‘)
  • Für häufig vorkommende Gebührenkombinationen gibt es Gebühren-Makros, mit denen alle angefallenen Gebühren mit einem Mausklick eingetragen werden.
  • Alle Gebührenpositionen, aber auch steuerfreie Auslagen und Fremdgelder können per Mausklick in die Abrechnung einbezogen bzw. von dieser ausgenommen werden.
  • Noch nicht abgerechnete steuerfreie Auslagen und Fremdgelder sind aktenübergreifend über die Aktenkonten-Saldenliste immer im Blick.
  • Abrechnungspositionen, die bereits Gegenstand einer Liquidation oder eines Liquidationsentwurfs (!) sind, werden nicht erneut zur Abrechnung angeboten.
  • Für Rechtsschutzversicherungen (und für eigene Kalkulationen) können Gebührenberechnungen ohne Vergabe von Rechnungsnummern auf Grundlage der einmal eingetragenen Gebühren durchgeführt werden.
  • Bei jeder Gebührenposition ist ersichtlich, wann diese eingetragen wurde (über die Aktenhistorie) und mit welcher Rechnung sie abgerechnet wurde.

Weiterführende Informationen

Übrigens: für viele häufig vorkommende Standardfälle können ganze Serien von Gebührentatbeständen einfach per Rollbalken-Auswahl eingetragen werden – natürlich mit automatisch richtigen Anrechnungen. Dies wird noch durch ein „RVG Infofenster“ und die praktische „RVG Diktatvorlage (Aktuell – inkl. RVG Reform 2013)“ unterstützt:

Gebühren, Finanzen, Zeitabrechnung, Datenfluss, Buchhaltung, Kontieren, Liquidationen, Offene Posten, Umsatz, Datev, Lexware, FiBu, Finanzbuchhaltung, Integration - Kanzleisoftware / Anwaltssoftware Testsieger LawFirm

(Bilder zum Vergrößern / zum Download bitte anklicken)

Detail-Informationen im LawFirm®-Professional Testsystem

Ausführliche Details zu den integrierten Gebühren- und Finanz-Verwaltungsfunktionen, Auswertungen und Statistiken finden Sie in der – dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem beiliegenden – Broschüre „Digitale Sachbearbeitung – Gebühren und Finanzen“. Das LawFirm®-Professional Testsystem können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern…

 

Upgrade auf die Version 8.2q – ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten, u.v.m. (02/2013)

ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten - Highlights des Updates 8.2p

Aktuell (22.12.2022): neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Das LawFirm® Upgrade auf Version 8.2q (836.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Einige neue Highlights der neuen Version (02/2013), mit der LawFirm® u. a. in allen Versionen das Ausfüllen, Speichern und Nachbearbeiten der „Pflichtformulare“ in der Zwangsvollstreckung 2013 im Original PDF-Format ermöglicht, sind (Auszug):

  • Zwangsvollstreckung 2013: mit neuem Vollstreckungsauftrag mit Optionen und integrierten Pflicht-Formularen für den Formularzwang in der Zwangsvollstreckung ab 01.03.2013. Mit folgenden
    Besonderheiten:
  • Keine Änderung der Bedienung: Alle Zwangsvollstreckungs-Aufträge / -Anträge werden wie bisher (ausgehend von der Registerkarte ‚Vollstreckung‘) erstellt.
  • PDF-Dokumente werden von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
  • Dies gilt insbesondere auch für die sehr gegliederten Zahlenangaben zur Forderungsaufstellung, deren manuelles Ausfüllen mit sinnvollem Aufwand kaum möglich ist.
  • Aus der neuen Forderungsaufstellung für ZV Anträge/Aufträge ist ersichtlich und im Detail nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.
  • Anders als die vorgegebenen PDF-Formulare, können die ausgefüllten Formulare in LawFirm® gespeichert, später wieder geöffnet / korrigiert und anschließend erneut gespeichert werden.
  • Die automatische Speicherung der PDF-Formulare erfolgt in LawFirm® natürlich automatisch in die betreffende elektronische Akte.
  • Office 2013 Kompatibilität, Word Ribbon angepasst, eigene Druckersätze für PDF Umwandlung und Fax-Versand. Bei der 64-Bit Version von „Office 2013“ beachten Sie bitte, dass von deren Verwendung bei Microsoft – selbst bei der Verwendung eines 64-Bit Betriebssystems – dringend abgeraten wird. Details… (Unterstützung für LawFirm ist aber möglich – wenden Sie sich dazu an die LawFirm Hotline).
  • Direktes Drag & Drop (P) auch für EGVP-Nachrichten und Anlagen, auch außerhalb des Mahnverfahrens (Empfangsbereitschaft nach dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV))
  • EGVP-Viewer (P): zur Anzeige kompletter EGVP-Nachrichten aus dem LawFirm Dokumentenmanagement.
  • EGVP Aufrufschnittstelle für die neu angekündigte EGVP Version V2.8 (sog. „Installer-Paket“).

Außerdem Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten (Details).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).