BGH: Anrechnung Geschäftsgebühr (wie in LawFirm®) (05/2007)

BGH bestätigt die Rechtsauffassung, die der Teilanrechnung der RVG Geschäftsgebühr in LawFirm® seit 2004 zugrundeliegt (aktualisiert 11/2009, siehe auch unten „Nachtrag“)

RVG Dikatvorlage mit Standard Gebühren Sätzen für häufige Fälle, die auch in der Kanzleisoftware LawFirm als Schnell Eintrag zur Verfügung stehen, ein kostenloser Service zur Anwaltssoftware LawFirm

Tipps zur Korrektur und zur Abwendung von Regressgefahren für den Anwalt.

Mit Urteil vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06 Tipp: zur optimalen Anzeige des Volltextes: „in neuem Fenster öffnen“) bestätigte der BGH, dass die Anrechnung einer außergerichtlichen Geschäftsgebühr (jetzt RVG VV Nr. 2300, 2302) auf eine Verfahrensgebühr (RVG VV Nr. 3100) nach RVG VV Vorbemerkung 3 Absatz 4 zu einer Reduzierung der Verfahrensgebühr führt. Die volle Geschäftsgebühr müsse – ggf. gerichtlich (als Hauptforderung) – geltend gemacht werden und könne in der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden. Begründung: Gründe der Prozessökonomie gestatten es nicht, ein Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.

Ergänzt (09/2009): Mit Urteil vom 22.01.2009 (VIII ZB 57/07) hat der Bundesgerichtshof die Anrechnung durch Reduzierung der Verfahrensgebühr noch einmal bestätigt.

Ergänzt (11/2009): Aus dem weiteren BGH Urteil vom 02.09.2009 (II ZB 35/07) geht hervor, dass sich die Regelungen des RVG §15a (Anrechnung nur im Innenvrhältnis, nicht für Dritte) auch auf „Altfälle“ beziehen, da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine Klarstellung handele.

Der gegenteiligen Handhabung, der Kürzung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr durch Mahngerichte und viele Kanzleisysteme (nur der „nicht anrechenbare Anteil“ solle im Mahnverfahren geltend gemacht werden) wurde damit eine Absage erteilt.

In dem Kanzleisystem LawFirm® waren die Anrechnungsautomatiken schon ab Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 im Sinne des Gesetzeswortlauts und dieser BGH-Entscheidung programmiert. Bereits in der Dokumentation zum RVG-Upgrade 2004 von LawFirm® wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe im Mahnbescheid geltend zu machen ist.

Auch die mit der bisherigen falschen Anrechnungspraxis verbundenen Regressgefahren für den Anwalt sind sowohl in einer entsprechenden Programmmeldung in LawFirm®, als auch in der aktuellen Fassung des gedruckten LawFirm®-Benutzerhandbuchs dokumentiert, das allen LawFirm® Benutzern ohne Zusatzkosten (im Rahmen der Softwarepflege) zur Verfügung gestellt wird:

Wird im Mahnverfahren / Klageverfahren nur eine gekürzte Geschäftsgebühr geltend gemacht, so bleibt der Mandant auf dem Restbetrag der Geschäftsgebühr – die er seinem Anwalt stets in voller Höhe schuldet – ’sitzen‘. Hat der Mandant einen Anspruch (z.B. aus Verzug) auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, so kann die Kürzung bei der Geltendmachung vor Gericht ein Anwaltsverschulden darstellen, das den Anwalt zum Ersatz gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Empfehlung von kanzleirechner.de:

Sofern Klageverfahren noch anhängig sind, in denen unrichtig gekürzte außergerichtliche Geschäftsgebühren geltend gemacht werden, sollte die Klage umgehend um den vorherigen Kürzungsbetrag erhöht werden. Soweit solche Verfahren bereits (mit Erfolg) abgeschlossen sind, sollte geprüft werden, ob der zu Unrecht abgesetzte Kürzungsbetrag in einem neuen Verfahren geltend gemacht wird,
um insofern den Eintritt der Verjährung zu vermeiden.

09.05.2007, kanzleirechner.de GmbH, Köln

Elektronisches Mahnverfahren (per EGVP oder Diskette) ab LawFirm Version 8.2o ohne Zusatzkosten inklusive Übersichtsgrafiken zum Ablauf im EDA-Mahnverfahren

Nachtrag (Stand Juli 2007): Ausfüllhinweise zu den MB Antrags-Formularen zur Berücksichtigung der o.g. BGH Entscheidung (Rundschreiben der Koordinierungsstelle für das Automatisierte Mahnverfahren)

Nachtrag (Stand September 2009): Mit dem neuen Paragrafen RVG §15a erhalten Anwälte für alle Anrechnungen ein Wahlrecht, wie die Anrechnung erfolgen soll (da in LawFirm® die Anrechnungen ohnehin separat ausgewiesen werden, ergibt sich auch daraus kein Änderungsbedarf). Dritte können sich nur noch in bestimmten Fällen auf die Anrechnung berufen. Weitere Informationen… (AnwBl 7/2009)

Weiterführende Informationen zur Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): RVG Neuerungen RVG Tipps RVG Diktatvorlage

Video (aus „LawFirm® Highlights 2009“): RVG Gebühren in LawFirm® (mit korrekter Anrechung; s. bei 0:52 min)

Sonstige weiterführende Informationen (Stand 11/2009):

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

MyLawFirm® Info-Leisten – Premium Funktion des Monats (04/2007)

MyLawFirm Infoleisten - alle Aufgaben auf einen Blick - Bearbeitung mit einem Klick (Aufgabenmanagement, Workflow, Zusammenarbeit, Teamwork)

Die MyLawFirm® Info-Leisten verbinden (seit der LawFirm Version 8.2l aus 06/2006) maximal komprimierte Information mit Direktnavigation insbesondere zu Tagesaufgaben (incl. Dokumentaufgaben) und Finanzaufgaben:

mit einem Seitenblick in die Info-Leiste erfährt der Benutzer jederzeit, wo ToDo’s und Handlungsbedarf bestehen. Mit einem Klick kommt er in das jeweils entsprechende Arbeitsfenster.

Für den Erfolg der Kanzleiarbeit, aber auch für den Komfort der Kanzleiarbeitsplätze ist von wesentlicher Bedeutung, wie reibungslos die Kanzleiabläufe organisiert sind. Hierbei liegt die besondere Herausforderung darin, fortlaufend Aufgaben zu erledigen und neu entstehende Aufgaben jeweils geschickt und mit der zutreffenden Priorität in die Erledigungsabläufe einzuplanen.

Die neu konzipierten MyLawFirm® Info-Leisten geben jetzt dem Benutzer die Möglichkeit, auf einen Blick einen (synoptischen) Überblick über die offenen Aufgaben und den Handlungsbedarf in den verschiedenen Bereichen zu gewinnen, ohne das Menü zu benutzen oder in die betreffenden Fenster gehen zu müssen!

Beeinflusst wurde die Konzeption der MyLawFirm® Info-Leisten übrigens von den so genannten ‚gadgets‘ (Mini-Anwendungen) und ’sidebars‘, das sind neuartige Info-Blöcke, die Teil der aktuellen Generation des Windows®-Betriebssystems (‚Windows Vista‘) sind. Auch wenn diese ‚gadgets‘ auf völlig anderer Technik als LawFirm® beruhen und in erster Linie nicht für bürointerne, sondern für allgemein zugängliche Informationen (z.B. Nachrichten, Börsenkurse etc.) geplant sind, halten wir die Idee für richtig, Informationen zusammengefasst in kleinen, leicht erfassbaren Blöcken auf der Bildschirmoberfläche dem Benutzer zur Verfügung zu stellen.

mehr…

weitere Premium-Funktionen…

außerdem neu mit der Version 8.2l (Highlights aus 06/2006):

  • RVG 07/2006 Anpassungen zu den Änderungen zur außergerichtlichen Beratung,
  • vorhandene Schnittstellen an Word 2007, Excel 2007 und Outlook 2007 angepasst und getestet (Stand Office 2007 Beta2),
  • neue MyLawFirm® Info-Leisten = modernste Bedienkonzepte (u.a. wie Windows Vista) mit „Auf einen Blick“-Information und Direktnavigation,
  • Erweiterter Aufgaben- und Zeiterfassungs-Workflow,
  • Berichte in Vollbild-Darstellung,
  • vollständige Neuentwicklung der Fenstersteuerung (Anpassung an modernste Techniken, hohe Monitor-Auflösungen, Vorbereitung Windows Vista)
  • u.v.m.

 

Innovationspreis ITK 2007 – Auszeichnung für LawFirm® (04/2007)

Innovationspreis ITK 2007 - Auszeichnung für Anwaltssoftware LawFirm: Dokumentenworkflow, Teamwork für Gebühren + Finanzen, Forderungen + Beitreibung, Nutzung mobil, unterwegs, an Standorten

Die Premium-Anwaltssoftware LawFirm® wurde als innovatives Produkt in der Kategorie Büroorganisation beim „Innovationspreis 2007 der Informationstechnologie“ ausgezeichnet.

„Die Initiative Mittelstand (www.imittelstand.de) verleiht seit 2004 jedes Jahr zur CeBIT den Innovationspreis ITK und seit 2006 zur Hannover Messe den Innovationspreis Industrie. Die Auszeichnungen richten sich an Unternehmen, die sich mit den innovativsten Produkten für den Mittelstand präsentieren.“

Aus über 1200 eingegangenen Bewerbungen erteilte die Jury Auszeichnungen und wählte Sieger.

Für die Auszeichnung von LawFirm® sprachen besonders die innovativen technischen Lösungen für folgende Punkte:

  • Kanzlei ohne Papierumlauf – integrierter Dokumentenworkflow mit elektronischen Arbeitsmappen, mehr…
  • Integrierte Digitale Sachbearbeitung– Unterstützung der Zusammenarbeit in den Bereichen Gebühren+Finanzen, Forderungen+Beitreibung und Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben
  • Mobileinsatz (unterwegs, zu Hause, im Hotel, am Flughafen, …) und uneingeschränkte standortübergreifende Nutzung – Windows Terminalserver mit der LawFirm®-Enterprise Version und Fernzugriff per DSL / WLAN / UMTS, mehr…
  • Telefonieren im Akten- und Adressenkontext, auch über Voice over IP (VoIP) , mehr…
  • Netzwerkweite Zusammenarbeit im Wortkflow mit Digitalen Diktaten und Spracherkennungs-Dateien, mehr…
  • Internes Direkt-Kommunikationssystemmit Aufgaben, (Sofort-)Erinnerungen und Antwortsystem
  • Ein Blick / ein Klick Navigation und Effizienz im Team mit den neuartigen MyLawFirm® Infoleisten, mehr…
  • Vielfältige Email-, Internet- und Drittsoftware-Integrationen

Artikel mit Nutzungsszenarien aus der Praxis: „Arbeitsabläufe und Informationsfluss in der Kanzlei-Arbeit – praktische Beispiele zum technischen Stand“ (RA Dieter M. Nauroth), mehr…

weitere Tests… (Testsieger NJW CoR 7+8/1999; Nachtest in MC 6/2002, Anwenderberichte 03+04/2005, BAV Mitglieder-Brief 03/2007)

 

BAV Mitglieder-Brief mit LawFirm Rezension (03/2007)

Ausführliche Rezension in der Ausgabe 3/2007 des BAV Mitglieder-Briefs (Bayerischer Anwaltverband)

BAV Mitglieder-Brief mit Rezension zur Anwaltssoftware LawFirm

„Die Professional-Version ist geeignet für Einzelanwälte bis zur lokalen Großkanzlei. … Die Enterprise-Version ist für überörtliche Kanzleien oder Kanzleien mit Heimarbeitsplatz interessant.“

„Zum Preis von 350,- Euro bietet sich die Standard-Version an, um die Kanzlei aufzubauen…“

Weitere Funktionen: Zeiterfassung ist integriert und läuft nebenbei … unbegrenzt Musterschreiben entwerfen … Grammatikautomatik … frei bestimmbare Zusatzinformationen zur Akte … Unterstützung elektronische Akte … Unterstützung elektronischer Workflow … am PC ansehen und weiteres veranlassen, ohne dass die Akte bewegt wurde … Termine und Fristen werden mit den jeweiligen Schreiben verknüpft … Diktate werden elektronisch an das Sekretariat weitergeleitet … Komfortable Einbindung weiterer Software“

„Umfangreiche Wirtschaftlichkeitsauswertungen: … Umsätze und Kosten pro Monat … analysieren Sie Ihre Empfehlungen … Strategie und Planung der Kanzlei werden zum Kinderspiel.“

Service: Neben dem Pflichtprogramm enthalten (fast) alle Updates Verbesserungen und Erweiterungen. … Besonders hervorheben möchte ich auch die Hotline … gut erreichbar, freundlich und kompetent.“

Kosten: Installation für das Kanzleinetzwerk (bzgl. LawFirm) ohne fremde Hilfe auf Anhieb gelungen … kostenlose und endlos geduldige Hilfe über die Hotline … Schulungskosten entfallen ebenso.“

aus dem Fazit:

„LawFirm läuft stabil und ist weitestgehend selbsterklärend. … durchgehend gut und zuverlässig … Hotline zuverlässig, kompetent und freundlich. … Das Programm beständig weiterentwickelt. … den Kanzlei-Workflow elektronisch bewältigen (die Papier-Akte bleibt im Aktenschrank).“ …mehr (pdf, 326 kB)

Hochauflösende Druckversion …mehr (pdf, 2.309 kB)

(Unterstreichungen und Hyperlinks d.d.Red.)

weitere Auszeichnungen, Rezensionen, Anwenderberichte und Tests… (Testsieger NJW CoR 7+8/1999; Nachtest in MC 6/2002, Anwenderberichte 03+04/2005)

 

Premium Kanzleisoftware LawFirm® läuft unter Windows Vista™ (02/2007)

Kanzleisoftware LawFirm mit Windows Vista erfolgreich und Office 2007 getestet

Mit dem Upgrade 12/2006 (Version 8.2m) wurde LawFirm® bereits in einer für Microsoft Office 2007 kompatiblen Version ausgeliefert. Darin waren auch schon einige spezielle Anpassungen für Windows Vista™ enthalten.

Da schon heute fast alle neuen PCs mit vorinstalliertem Windows Vista™ ausgeliefert werden, hat kanzleirechner.de sofort nach Verfügbarkeit der Deutschen Vista™ Version umfassende Tests der LawFirm®-Version 8.2m unter dem neuen Betriebssystem durchgeführt. Diese sind nun mit Erfolg abgeschlossen. Einige LawFirm®-Kanzleien arbeiten bereits erfolgreich mit Windows Vista™. Ein kostenloses Merkblatt mit praktischen Tipps zum Programmbetrieb unter Windows Vista™ kann angefordert werden unter: info@kanzleirechner.de

Unabhängig von der Vista™-Kompatibilität von LawFirm® wird von kanzleirechner.de zur Zeit noch nicht zu einer Umstellung auf Windows Vista™ geraten. Das gilt insbesondere für gemischte Netzwerke (z.B. mit Windows XP) und bei der Verwendung von Treibern und Programmen, die noch nicht speziell auf Vista™-Verträglichkeit getestet sind.

LawFirm® ist damit kompatibel zu allen Microsoft Office-Versionen ab Office 97 bis heute und kompatibel zu allen Windows-Versionen ab Windows 98 bis heute.

Nachtrag (04/2008) – Windows Vista Service Pack 1 veröffentlicht

Im April wurde die erste Korrekturlieferung von Microsoft (das „Service Pack 1“) zu Windows Vista veröffentlicht, mit dem viele der o.g. „Kinderschuhprobleme“ behoben sein sollen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchauch positiv, wenn auch die Zeit noch zu kurz ist, um eine allgemeine Entwarnung zu geben. Eine Installation des Service Packs ist jedoch zu empfehlen.

Hier finden Sie einen Download-Link für das Windows Vista Service Pack 1 (die Dateigröße ist ca. 435 MB): http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=b0c7136d-5ebb-413b-89c9-cb3d06d12674&displaylang=de

Sonstige weiterführende Informationen zu LawFirm (aktualisiert, 04/2008):

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen (kostenlos und unverbindlich anfordern).