Einige neue Highlights der LawFirm®- Version 8.2k (06/2005), mit der die
Integrierte Digitale Sachbearbeitung – d.h. durchgängige Datenintegration (keine Doppeleingaben), kurze Wege/keine Programmwechsel, Unterstützung der wichtigen Arbeitsabläufe und der internen und externen elektronischen Kommunikation u.v.m –
nun in allen wichtigen Funktionsbereichen, sowie Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten ausgeliefert wurden:
- Neue Broschüren zur Digitalen Sachbearbeitung, und zwar in den Bereichen: Gebühren + Finanzen, Forderungen und Beitreibung sowie Dokumentenmanagement + Arbeitsplanung.
- LawFirm®-Tool in Word® zum Ausdruck von Urschriften, beglaubigten Abschriften, Abschriften, Aufdruck entsprechender Stempel, Ausdruck mit Wasserzeichen Entwurf
- Verwendung von Stampit® (Deutsche Post AG) in Verbindung mit LawFirm®-Schreiben /-Schriftsätzen
- Neues LawFirm®-Service-Tool Rechnercheck, zur Fehlersuche bei der Einrichtung von Windows® Betriebssystem® und MS-Office® auch durch den Laien (umfassende Prüfungen zur Einrichtung von Windows® und MS-Office® sowie der Voraussetzungen für die Outlook®-Synchronisation in der vorhandenen Outlook®/Exchangeserver-Umgebung)
- Adress- (Kontakt-) Bezüge jetzt auch zu Aufgaben, Telefonaten, Notizen und Anrufen (sehr praktisch für die Kanzleiverwaltung und unentbehrlich für Aufgaben des CRM Customer Relationship Management)
- Funktionen der Elektronischen Akte (z.B. LawFirm®-Viewer), Elektronische Arbeitsmappen, Dokumentenmanagement, Dokumentenimport (Drag+Drop) und -export auch nur zu Adressen (d.h. auch ohne Aktenbezug)
- Bei den Elektronischen Arbeitsmappen und in der Elektronischen Akte: integrierter Textfilter auf dem Kommentarfeld zur Eingrenzung von Dokumenten, die im Rahmen der Sachbearbeitung angezeigt werden (z.B. nur Anzeige von *Liqu* für die Kontrolle und Weiterbearbeitung von Liquidationen)
- Im Dokumentenverwaltungsfenster: mit einem Knopfdruck öffnen des Windows®-Explorers in dem Ordner, in dem sich die aktuelle Datei befindet. Dort ist jeweils auf der rechten Seite die aktuelle Datei selektiert (außer bei Win 98) – damit sind alle Explorer-Funktionen (z.B. „senden an“) sofort und einfach nutzbar.
- Dokumentation zur integrierten Verwendung von familienrechtlichen und erbrechtlichen Berechnungen aus den Programmen WinFam und WinErb
- Import von Dateien als schneller Ordnerimport (alle Dateien eines Ordners mit einem Knopfdruck importieren) z.B. für digitale Diktatdateien, Fax-Dateien, e-mail-Dateien
- Elektronische Dokumentation zur Akte: Speicherung von Telefonnotizen, Aufgabennotizen, Zeiterfassungs-Einträgen, Stundenaufstellungen als Dateien zur Elektronischen Akte
- Druckerauswahl im LawFirm®-Viewer incl. Weiterleitung eines .tif-Dokuments von dort per Telefax (Fax-Drucker)
- Antwortfunktion zu WV/Verfügungen, Aufgaben, Telefonnotizen (interne Kommunikation „in 200 Millisekunden“) mit LawFirm® Enterprise auch standortübergreifend
- Zu den Aktenzusatzinfos: Eingabeformat-Definition / -Prüfung sowie Pflege ganzer Sätze von Zusatzinfos (Basis für flexible Aktenzusatzinfo-Berichte, Auswertungen und Statistiken); einschließlich selbstlernender Werteinträge
- Listen- / Auswertungsgenerator für speicherbare Listen und Auswertungen aus Aktenzusatzinfos mit Export nach Excel® zur weiteren Auswertung
- Im Forderungskonto zusätzlich zu und kombinierbar mit der Tilgungsbestimmung nach § 366 Abs. 1 BGB: abweichende Anrechnungsbestimmung nach § 367 Abs. 2 BGB
- Beim automatisierten Mahnverfahren automatische Berücksichtigung von Parteivertreterkennziffern der Kanzlei, jeweils zu den entsprechenden Mahngerichten sowie von Antragstellerkennziffern von Mandanten
- Elektronische Rückfrage-Funktion bei Kontierung von Bank und Kasse: Rückfragen zu Kontoauszugszeilen / Kassenzeilen vom Buchhalter an den entsprechenden Sachbearbeiter (sehr praktisch insbesondere in – auch überörtlichen – Netzwerksystemen)
- Beim Kontieren: Aktensuche über Rechnungsnummer bei Zahlungen auf Liquidationen
- Buchungs-Exportdaten von LawFirm® können auch direkt zum Import in Buchhaltungsprogramme der DATEV® (Rechnungswesen, Rechnungswesen Compact) verwendet werden.
- Anpassung des Standardbriefkopfs an die neuen Vorschriften der DIN 5008 (keine Leerzeile zwischen Straße und Ortsangaben)
- Neue Version der Daten des Ortsverzeichnisses des Deutschen Anwaltsverlags.
und vieles mehr …