Schlagwort-Archiv: RVG

Kanzlei-Finanzen im Griff – Premium Funktion des Monats (11/2007)

Kanzlei-Finanzen einfach im Griff

Gebühren, Abrechnung, Controlling, Überwachung - Liquidität sichern durch zeitnahe und vollständige Abrechnung mit der Anwaltssoftware LawFirm

Mit vielen besonderen und hoch-integrierten Funktionen unterstützt LawFirm® die Verwaltung und das Controlling der Finanzen.

Mit nur wenigen Eingaben wird das komplette Aufgabenfeld umfassend abgedeckt: Aktenbuchhaltung, Online Voll-Zeiterfassung, Überwachung abrechnungsfähiger Akten/Gebühren/Stunden, Liquidationserstellung auf Knopfdruck für Gebühren und Zeithonorar, Offene Posten, Auswertungen, Umsatzanalysen, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Integration der Finanzbuchhaltung (z.B. lexware buchhalter oder DATEV) ohne Doppeleingaben etc…

Weiterführende Informationen:

LawFirm® Professional Testsystem – kostenlos und unverbindlich anfordern – Info…

 

BGH: Anrechnung Geschäftsgebühr (wie in LawFirm®) (05/2007)

BGH bestätigt die Rechtsauffassung, die der Teilanrechnung der RVG Geschäftsgebühr in LawFirm® seit 2004 zugrundeliegt (aktualisiert 11/2009, siehe auch unten „Nachtrag“)

RVG Dikatvorlage mit Standard Gebühren Sätzen für häufige Fälle, die auch in der Kanzleisoftware LawFirm als Schnell Eintrag zur Verfügung stehen, ein kostenloser Service zur Anwaltssoftware LawFirm

Tipps zur Korrektur und zur Abwendung von Regressgefahren für den Anwalt.

Mit Urteil vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06 Tipp: zur optimalen Anzeige des Volltextes: „in neuem Fenster öffnen“) bestätigte der BGH, dass die Anrechnung einer außergerichtlichen Geschäftsgebühr (jetzt RVG VV Nr. 2300, 2302) auf eine Verfahrensgebühr (RVG VV Nr. 3100) nach RVG VV Vorbemerkung 3 Absatz 4 zu einer Reduzierung der Verfahrensgebühr führt. Die volle Geschäftsgebühr müsse – ggf. gerichtlich (als Hauptforderung) – geltend gemacht werden und könne in der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden. Begründung: Gründe der Prozessökonomie gestatten es nicht, ein Gesetz gegen seinen klaren Wortlaut anzuwenden.

Ergänzt (09/2009): Mit Urteil vom 22.01.2009 (VIII ZB 57/07) hat der Bundesgerichtshof die Anrechnung durch Reduzierung der Verfahrensgebühr noch einmal bestätigt.

Ergänzt (11/2009): Aus dem weiteren BGH Urteil vom 02.09.2009 (II ZB 35/07) geht hervor, dass sich die Regelungen des RVG §15a (Anrechnung nur im Innenvrhältnis, nicht für Dritte) auch auf „Altfälle“ beziehen, da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine Klarstellung handele.

Der gegenteiligen Handhabung, der Kürzung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr durch Mahngerichte und viele Kanzleisysteme (nur der „nicht anrechenbare Anteil“ solle im Mahnverfahren geltend gemacht werden) wurde damit eine Absage erteilt.

In dem Kanzleisystem LawFirm® waren die Anrechnungsautomatiken schon ab Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 im Sinne des Gesetzeswortlauts und dieser BGH-Entscheidung programmiert. Bereits in der Dokumentation zum RVG-Upgrade 2004 von LawFirm® wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe im Mahnbescheid geltend zu machen ist.

Auch die mit der bisherigen falschen Anrechnungspraxis verbundenen Regressgefahren für den Anwalt sind sowohl in einer entsprechenden Programmmeldung in LawFirm®, als auch in der aktuellen Fassung des gedruckten LawFirm®-Benutzerhandbuchs dokumentiert, das allen LawFirm® Benutzern ohne Zusatzkosten (im Rahmen der Softwarepflege) zur Verfügung gestellt wird:

Wird im Mahnverfahren / Klageverfahren nur eine gekürzte Geschäftsgebühr geltend gemacht, so bleibt der Mandant auf dem Restbetrag der Geschäftsgebühr – die er seinem Anwalt stets in voller Höhe schuldet – ’sitzen‘. Hat der Mandant einen Anspruch (z.B. aus Verzug) auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten, so kann die Kürzung bei der Geltendmachung vor Gericht ein Anwaltsverschulden darstellen, das den Anwalt zum Ersatz gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Empfehlung von kanzleirechner.de:

Sofern Klageverfahren noch anhängig sind, in denen unrichtig gekürzte außergerichtliche Geschäftsgebühren geltend gemacht werden, sollte die Klage umgehend um den vorherigen Kürzungsbetrag erhöht werden. Soweit solche Verfahren bereits (mit Erfolg) abgeschlossen sind, sollte geprüft werden, ob der zu Unrecht abgesetzte Kürzungsbetrag in einem neuen Verfahren geltend gemacht wird,
um insofern den Eintritt der Verjährung zu vermeiden.

09.05.2007, kanzleirechner.de GmbH, Köln

Elektronisches Mahnverfahren (per EGVP oder Diskette) ab LawFirm Version 8.2o ohne Zusatzkosten inklusive Übersichtsgrafiken zum Ablauf im EDA-Mahnverfahren

Nachtrag (Stand Juli 2007): Ausfüllhinweise zu den MB Antrags-Formularen zur Berücksichtigung der o.g. BGH Entscheidung (Rundschreiben der Koordinierungsstelle für das Automatisierte Mahnverfahren)

Nachtrag (Stand September 2009): Mit dem neuen Paragrafen RVG §15a erhalten Anwälte für alle Anrechnungen ein Wahlrecht, wie die Anrechnung erfolgen soll (da in LawFirm® die Anrechnungen ohnehin separat ausgewiesen werden, ergibt sich auch daraus kein Änderungsbedarf). Dritte können sich nur noch in bestimmten Fällen auf die Anrechnung berufen. Weitere Informationen… (AnwBl 7/2009)

Weiterführende Informationen zur Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): RVG Neuerungen RVG Tipps RVG Diktatvorlage

Video (aus „LawFirm® Highlights 2009“): RVG Gebühren in LawFirm® (mit korrekter Anrechung; s. bei 0:52 min)

Sonstige weiterführende Informationen (Stand 11/2009):

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Upgrade auf die Version 8.2L – RVG 2006, Office 2007, MyLawFirm® Info-Leisten (06/2006)

Anwaltssoftware LawFirm - Upgrade auf die neue Version 8.2L - RVG 2006, Office 2007, MyLawFirm Infoleisten, Workflow, Überblick, Aufgabenmanagement 

Einige neue Highlights der LawFirm®- Version 8.2L, mit der

Anpassungen zu den Änderungen im RVG 07/2006 zur außergerichtlichen Beratung, Office 2007 Anpassungen (Stand Office 2007 Beta2), neue MyLawFirm® Info-Leisten = modernste Bedienkonzepte (u.a. wie Windows Vista) mit „Auf einen Blick“-Information und Direktnavigation, Erweiterte Aufgaben- und Zeiterfassungs-Workflows, eine vollständige Neuentwicklung der Fenstersteuerung (Anpassung an modernste Techniken),

sowie Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten (Details) ausgeliefert wurden:

  • RVG 2006mit umfangreichen Anwendungs- und Anrechnungsautomatiken wie in LawFirm® schon bei RVG 2004. BRAGO, RVG 2004 und RVG 2006 frei nebeneinander auch in derselben Akte!
  • Microsoft® Office 2007: LawFirm® ist für Office 2007 komplett vorbereitet, angepasst und getestet (nach dem Stand von Office 2007 Beta 2).
  • Neue MyLawFirm® Info-Leisten (P): Einblendbare / frei definierbare Info-Leisten mit Kurzinfo-Blöcken und Direktnavigation zum entsprechenden Arbeitsfenster. Hierbei enthalten die Kurzinfo-Blöcke jeweils zusammengefasste Informationen, aus denen der Benutzer auf einen Blick ersehen kann, ob im betreffenden Bereich Aufgaben offen stehen. mehr…
  • Neue Zeiterfassungs-Workflows: Einträge neuer Zeitsätze direkt aus den Detailfenstern zu Fristen, Terminen, Wiedervorlagen, Aufgaben, Notizen, Telefonaten (mit Übernahme Akte, ggf. Kontakt und Text des Detaileintrags). Außerdem Neueinträge von Zeitsätzen direkt aus Akten, Dokumentenverwaltung und Kommunikationsauskunft zur Akte mit Vorgaben (Akte, Tätigkeit) soweit möglich und sinnvoll.
  • Zeiterfassungsfenster (P): Neue Aufgaben- / Telefoneinträge direkt aus dem Zeiterfassungsfenstermit Übernahme der eingestellten Akte und optionaler Übernahme des Tätigkeitstextes.
  • LawFirm® Berichte: Alle Berichte werden jetzt im Vollbilddes Anzeigegerätes (Bildschirms) dargestellt (maximale Nutzung auch sehr hoher Auflösungen und Breitformat-Bildschirme)
  • Neue Budgetkontrolle(P): Budget-Kontrolllisten nach eingetragenen Gebühren sowie nach eingetragen Zeiten X Akten-Stundensatz (Im Fenster: Übersicht / Zentrales / Kanzlei-Entwicklung).
  • Termine-, Fristen-, WV-, Telefonate-, Aufgaben-Fenster (P): Feldgröße für Texteinträge bei Fristen, Terminen, Wiedervorlagen, Aufgaben, Notizen, Telefonaten vergrößert (jetzt bis zu ca. 65.000 Zeichen).
  • Termine-, Fristen-, WV-, Telefonate-, Aufgaben-Fenster (P): Knopf zum Direktwechselaus Detailfenster zur angegebenen Akte.
  • Neue Erinnerungsübersicht(P): Neues Übersichtsfenster zur Anzeige von Tageserinnerungen sowie allen offenen Soforterinnerungen; dieses neue Fenster kann aus dem Menü geöffnet werden und erscheint auch automatisch, wenn eine Erinnerung fällig ist, so dass auch alle Erinnerungen jederzeit bearbeitet werden können.
  • Erweiterung des Abschriftendrucks: Für jede Abschriftengruppe können jetzt gesonderte Drucker- / Druckerschächte eingestellt werden.
  • Neufassung des Systemverwalter-Handbuchsmit vielen zusätzlichen technischen Informationen insbesondere zur einfachen Optimierung der Rechnergeschwindigkeit, zur Einrichtung von Windows®-Terminalservern, Einrichtung der Windows Offline-Ordner, sowie …
  • … zur Einrichtung der in LawFirm Professional schon im Grundumfang enthaltenen Integrationen:
  • Einrichtung Digitales Diktieren und Spracherkennung, Fax-Integration / Einrichtung der Windows Faxdienste, Outlook-Synchronisation(+), Email Versand / -Empfang & Weiterverarbeitung, elektronisches Frankieren mit STAMPIT, Buchungsdaten-Export zu Lexware und DATEV, familien- und erbrechtliche Berechnungen mit WinFam / WinErb, Telefonieren aus dem Akten- oder Adresskontext – auch über Voice over IP Software & Telefonanlagen!, Internet-Browser Zugriff / Google-Suche / PLZ Suche, Drag & Drop Datei-/Dokument-Import, Nutzung des Windows-Explorers (Kontextmenü) für Dokumente & Dateien, Adressenexport für Serienbriefe und Etiketten, Gerichts- und Behördendatenbank …

und vieles mehr …

 

Upgrade auf die Version 8.2k – Integrierte Digitale Sachbearbeitung in allen wichtigen Funktionsbereichen (06/2005)

Integrierte Digitale Sachbearbeitung (Zusammenarbeit, Teamwork, Workflow, Aufgabenmanagement) in allen wichtigen Funktionsbereichen der Anwaltssoftware LawFirm

Einige neue Highlights der LawFirm®- Version 8.2k (06/2005), mit der die

Integrierte Digitale Sachbearbeitung – d.h. durchgängige Datenintegration (keine Doppeleingaben), kurze Wege/keine Programmwechsel, Unterstützung der wichtigen Arbeitsabläufe und der internen und externen elektronischen Kommunikation u.v.m –

nun in allen wichtigen Funktionsbereichen, sowie Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten ausgeliefert wurden:

  • Neue      Broschüren zur Digitalen Sachbearbeitung,      und zwar in den Bereichen: Gebühren + Finanzen, Forderungen und      Beitreibung sowie Dokumentenmanagement + Arbeitsplanung.
  • Law­Firm®-Tool      in Word® zum Ausdruck von Urschriften,      beglaubigten Abschriften, Abschriften, Aufdruck      entsprechender Stempel, Ausdruck mit Wasserzeichen „Entwurf“
  • Verwendung      von Stampit®      (Deutsche Post AG) in Verbindung mit Law­Firm®-Schreiben /-Schriftsätzen
  • Neues Law­Firm®-Service-Tool „Rechnercheck“,      zur Fehlersuche bei der Einrichtung von Windows® Betriebssystem® und      MS-Office® auch durch den Laien (umfassende Prüfungen zur Einrichtung von      Windows® und MS-Office® sowie der Voraussetzungen für die      Outlook®-Synchronisation in der vorhandenen      Outlook®/Exchangeserver-Umgebung)
  • Adress-      (Kontakt-) Bezüge jetzt auch zu Aufgaben, Telefonaten, Notizen und Anrufen      (sehr praktisch für die Kanzleiverwaltung und unentbehrlich für Aufgaben      des CRM –      Customer Relationship Management)
  • Funktionen      der Elektronischen      Akte (z.B. LawFirm®-Viewer), Elektronische Arbeitsmappen,      Dokumentenmanagement, Dokumentenimport (Drag+Drop) und -export auch nur zu Adressen      (d.h. auch ohne Aktenbezug)
  • Bei den      Elektronischen Arbeitsmappen und in der Elektronischen Akte: integrierter Textfilter auf dem      Kommentarfeld zur Eingrenzung von Dokumenten, die im      Rahmen der Sachbearbeitung angezeigt werden (z.B. nur Anzeige von „*Liqu*“ für die Kontrolle und      Weiterbearbeitung von Liquidationen)
  • Im      Dokumentenverwaltungsfenster: mit      einem Knopfdruck öffnen des Windows®-Explorers in dem      Ordner, in dem sich die aktuelle Datei befindet. Dort ist jeweils auf der      rechten Seite die aktuelle Datei selektiert (außer bei Win 98) – damit      sind alle Explorer-Funktionen (z.B. „senden an“) sofort und      einfach nutzbar.
  • Dokumentation      zur integrierten Verwendung von familienrechtlichen und erbrechtlichen      Berechnungen aus den Programmen WinFam      und WinErb
  • Import      von Dateien als schneller      Ordnerimport (alle Dateien eines Ordners mit einem      Knopfdruck importieren) –      z.B. für      digitale Diktatdateien, Fax-Dateien, e-mail-Dateien
  • Elektronische      Dokumentation zur Akte: Speicherung von      Telefonnotizen, Aufgabennotizen, Zeiterfassungs-Einträgen,      Stundenaufstellungen als Dateien zur Elektronischen Akte
  • Druckerauswahl      im Law­Firm®-Viewer incl. Weiterleitung eines      .tif-Dokuments von dort per Telefax (Fax-Drucker)
  • Antwortfunktion      zu WV/Verfügungen, Aufgaben, Telefonnotizen (interne Kommunikation      „in 200 Millisekunden“) mit LawFirm® Enterprise auch      standortübergreifend
  • Zu den Aktenzusatzinfos:      Eingabeformat-Definition / -Prüfung sowie Pflege ganzer Sätze von      Zusatzinfos (Basis für flexible Aktenzusatzinfo-Berichte, –Auswertungen und Statistiken);      einschließlich      selbstlernender Werteinträge
  • Listen-      / Auswertungsgenerator für speicherbare Listen und      Auswertungen aus Aktenzusatzinfos mit Export nach Excel® zur weiteren      Auswertung
  • Im Forderungskonto      zusätzlich zu und kombinierbar mit der Tilgungsbestimmung nach § 366 Abs.      1 BGB: abweichende      Anrechnungsbestimmung nach § 367 Abs. 2 BGB
  • Beim      automatisierten Mahnverfahren automatische Berücksichtigung von Parteivertreterkennziffern      der Kanzlei, jeweils zu den entsprechenden Mahngerichten sowie von Antragstellerkennziffern      von Mandanten
  • Elektronische      Rückfrage-Funktion bei Kontierung von Bank und      Kasse: Rückfragen zu Kontoauszugszeilen / Kassenzeilen vom Buchhalter an      den entsprechenden Sachbearbeiter (sehr praktisch insbesondere in – auch      überörtlichen – Netzwerksystemen)
  • Beim      Kontieren: Aktensuche      über Rechnungsnummer bei Zahlungen auf Liquidationen
  • Buchungs-Exportdaten      von Law­Firm® können auch direkt zum Import in Buchhaltungsprogramme der      DATEV® (Rechnungswesen, Rechnungswesen Compact) verwendet      werden.
  • Anpassung      des Standardbriefkopfs an die neuen Vorschriften der DIN 5008 (keine      Leerzeile zwischen Straße und Ortsangaben)
  • Neue      Version der Daten des Ortsverzeichnisses      des Deutschen Anwaltsverlags.

und vieles mehr …

Ausführliche Rezension zur LawFirm Professional-Version (04/2005)

Jurawelt mit Anwender Rezension zur Kanzleisoftware LawFirm - ausführlicher Anwenderbericht - weitere Auszeichnungen und Tests unter 'Testsieger'

Ausführliche Rezension zur LawFirm Professional-Version (jurawelt.com, aus den „Highlights“)

Liquidationen nach Zeithonorarabrechung oder nach RVG sind im Handumdrehen erstellt. Gebühren oder Nebenkosten werden beispielsweise sofort erfasst, wenn sie anfallen. Das mühsame Durchsuchen der Akte nach Gebührentatbeständen entfällt…“

„Ein weiteres Werkzeug mit großem Nutzen ist die Unterstützung für Zeiterfassung. … Nach und nach entsteht eine detaillierte Zeitaufstellung für eine Akte. Fast schon unverzichtbar bei den immer häufigeren Abrechnungen nach Stundenhonorar.“

„Die Termin- und Fristenverwaltung bietet die Möglichkeit, ganze Arbeitsschritte zum jeweiligen Termin oder zur Frist zu verwalten. Das Erstellen eines so genannten Workflow erleichtert die weitere Terminplanung und ist gerade in der Zusammenarbeit mit mehreren Mitarbeitern eine sinnvolle Arbeitshilfe…“

„Alle Dokumente werden in LawFirm in einem eigenen Dokumentenverwaltungssystem gespeichert. Ähnlich wie in einem E-Mail-Programm hat jeder Mitarbeiter eine Posteingangsmappe, in der er alle wesentlichen Informationen vorfindet… Ebenso leicht kann die elektronische Akte oder ein Auszug davon auf ein Notebook oder einen USB-Stick gespeichert werden und steht dann mobil zur Verfügung.“

aus dem Fazit:

LawFirm macht Spaß und hinterlässt einen ausgereiften Eindruck. … Viele kleine Werkzeuge helfen im Kanzleialltag. … Das Programm nutzt die Microsoft Windows-Oberfläche, so dass sich jeder Benutzer ohne teure Schulung sofort zurechtfindet. … Das schafft nicht nur Übersichtlichkeit, sondern auch Effizienz. … Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu anderen Produkten gering. Zumal keine weiteren versteckten Kosten zu erwarten sind. … Die mitgelieferten Schulungsvideos erleichtern den Einstieg enorm.“ …mehr

weitere Tests… (Testsieger NJW CoR 7+8/1999; Nachtest in MC 6/2002)