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Tablet + Smartphone App Tipps zu LawFirm – Premium-Funktion des Monats (04/2011)

Anwaltssoftware LawFirm mobil nutzen –
überall, jederzeit, ortsunabhängig und standortübergreifend

Anwaltssoftware LawFirm mit dem Apple iPhone online / mobil verwenden - Kurzvideo zur Nutzung der Kanzleisoftware - Online Zugriff auf alle Funktionen, Daten und Dokumente

auf Apple iPad und iPhone, Android + sonstigen Mobilgeräten, Smartphones und Tablets optimal mit LawFirm® arbeiten…

Inzwischen liegen eine Reihe von Erfahrungen und Anwendertipps zur professionellen Nutzung der Mobilgeräte iPad und iPhone von Apple (Anwenderbericht) und anderen Mobilgeräten vor, die Sie hier zusammengestellt finden. Einige dieser Tipps können analog auch auf Mobilgeräte anderer Systeme wie Android, Windows Phone bzw. Windows RT übertragen werden, weil sich dort ähnliche Applikationen finden.

Online-Zugriff auf die Kanzleisoftware LawFirm® in der „private Cloud“

Mit Fernzugriffs-Apps, wie z.B. dem Remotedesktop (Beispiel für Apple iOS, Andorid o. Blackberry…) besteht völlig ortsunabhängig jederzeitiger Zugriff uneingeschränkt auf alle LawFirm®-Funktionen und auf alle Inhalte der elektronischen Akten. Auf dem Kanzlei-Server stehen diese Informationen über eine sichere VPN-Verbindung online in der „private Cloud“ zur Verfügung. Eingetragene Aufgaben werden sofort im Sekretariat der Kanzlei sichtbar. Alle Antworten dazu und auch das gerade eben in der Kanzlei eingescannte Schriftstück oder Computerfax sind sofort für den Bearbeiter auch unterwegs zugänglich. Auf der Grundlage der LawFirm® Enterprise-Version ist das auch für mehrere Nutzer gleichzeitig möglich.

Weitere Informationen dazu:

Offline-Nutzung der Informationen aus der Anwaltssoftware und den elektronischen Akten

  • Zugriff auf Kalender und Kontakte: Auch Offline können die relevanten Informationen „mitgenommen“ werden: Die LawFirm® Outlook-Synchronisation(+) sorgt für einen Abgleich des LawFirm Kanzleikalenders und der in LawFirm verwalteten Adressen mit Outlook – das wiederum mit den Mobilgeräten synchronisiert werden kann.
  • Akten für den Mobilzugriff mitnehmen: Mit dem empfehlenswerten App „goodreader“ (Info…) können – nach der Nutzung der entsprechenden Export-Funktion in der LawFirm® Professional-Version – Auszüge der Akteninhalte auf das iPad oder iPhone geladen und so auch dort unterwegs gelesen werden, wo kein Internetzugang besteht (Flugzeug, einige Gerichte, …). Die Besonderheit: Eine vorherige Umwandlung in PDF, ein aufwändiges Zusammenfassen o.ä. oder ein spezielles „Anwaltssoftware-App“ sind dazu nicht erforderlich.
  • Mobile Akte und mobiler LawFirm Dokumenten-Viewer: Wenn auf dem Mobilgerät eine LawFirm Installation vorhanden ist (z.B. Netbook, Notebook oder ein Windows Tablet, wie z.B. das Microsoft Surface), können Akteninhalte für den Mobilzugriff exportiert werden. Dabei wird auch eine mobil und ohne Kontakt zum Datenserver nutzbare Fassung des LawFirm Dokumenten-Viewers bereitgestellt.
  • Arbeitshilfen, Rechenfunktionen, Informationen / Gesetzestexte: Eine Reihe von nützlichen Arbeitshilfen stellt z.B. der Anwaltverein zur Verfügung (Bußgeld-, Blutalkohol- und Unterhalts-Rechner, Zugang zu vielen Gesetzen in Kooperation mit Juris (Info…; unter der Überschrift „Smartphone-Apps“)
  • Auch für mobiles Digitales Diktieren gibt es mit „Dictate und Connect“ (ehem. „Dictamus“, Info…) ein empfehlenswertes App – auch als kostenlose Free-Version, über das schon mehrfach Positives aus der Anwenderschaft berichtet wurde. Die Diktatdateien können auf verschiedenen Wegen in die Kanzlei transportiert (E-Mail, Dropbox) oder nach der Rückkehr per einfachen Drag & Drop den LawFirm Akten zugeordnet und über die Elektronischen Arbeitsmappen dem Sekretariat zur Bearbeitung zugeteilt werden.

Weitere Informationen dazu:

Weiterführende Links:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).