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Tablet + Smartphone App Tipps zu LawFirm – Premium-Funktion des Monats (04/2011)

Anwaltssoftware LawFirm mobil nutzen –
überall, jederzeit, ortsunabhängig und standortübergreifend

Anwaltssoftware LawFirm mit dem Apple iPhone online / mobil verwenden - Kurzvideo zur Nutzung der Kanzleisoftware - Online Zugriff auf alle Funktionen, Daten und Dokumente

auf Apple iPad und iPhone, Android + sonstigen Mobilgeräten, Smartphones und Tablets optimal mit LawFirm® arbeiten…

Inzwischen liegen eine Reihe von Erfahrungen und Anwendertipps zur professionellen Nutzung der Mobilgeräte iPad und iPhone von Apple (Anwenderbericht) und anderen Mobilgeräten vor, die Sie hier zusammengestellt finden. Einige dieser Tipps können analog auch auf Mobilgeräte anderer Systeme wie Android, Windows Phone bzw. Windows RT übertragen werden, weil sich dort ähnliche Applikationen finden.

Online-Zugriff auf die Kanzleisoftware LawFirm® in der „private Cloud“

Mit Fernzugriffs-Apps, wie z.B. dem Remotedesktop (Beispiel für Apple iOS, Andorid o. Blackberry…) besteht völlig ortsunabhängig jederzeitiger Zugriff uneingeschränkt auf alle LawFirm®-Funktionen und auf alle Inhalte der elektronischen Akten. Auf dem Kanzlei-Server stehen diese Informationen über eine sichere VPN-Verbindung online in der „private Cloud“ zur Verfügung. Eingetragene Aufgaben werden sofort im Sekretariat der Kanzlei sichtbar. Alle Antworten dazu und auch das gerade eben in der Kanzlei eingescannte Schriftstück oder Computerfax sind sofort für den Bearbeiter auch unterwegs zugänglich. Auf der Grundlage der LawFirm® Enterprise-Version ist das auch für mehrere Nutzer gleichzeitig möglich.

Weitere Informationen dazu:

Offline-Nutzung der Informationen aus der Anwaltssoftware und den elektronischen Akten

  • Zugriff auf Kalender und Kontakte: Auch Offline können die relevanten Informationen „mitgenommen“ werden: Die LawFirm® Outlook-Synchronisation(+) sorgt für einen Abgleich des LawFirm Kanzleikalenders und der in LawFirm verwalteten Adressen mit Outlook – das wiederum mit den Mobilgeräten synchronisiert werden kann.
  • Akten für den Mobilzugriff mitnehmen: Mit dem empfehlenswerten App „goodreader“ (Info…) können – nach der Nutzung der entsprechenden Export-Funktion in der LawFirm® Professional-Version – Auszüge der Akteninhalte auf das iPad oder iPhone geladen und so auch dort unterwegs gelesen werden, wo kein Internetzugang besteht (Flugzeug, einige Gerichte, …). Die Besonderheit: Eine vorherige Umwandlung in PDF, ein aufwändiges Zusammenfassen o.ä. oder ein spezielles „Anwaltssoftware-App“ sind dazu nicht erforderlich.
  • Mobile Akte und mobiler LawFirm Dokumenten-Viewer: Wenn auf dem Mobilgerät eine LawFirm Installation vorhanden ist (z.B. Netbook, Notebook oder ein Windows Tablet, wie z.B. das Microsoft Surface), können Akteninhalte für den Mobilzugriff exportiert werden. Dabei wird auch eine mobil und ohne Kontakt zum Datenserver nutzbare Fassung des LawFirm Dokumenten-Viewers bereitgestellt.
  • Arbeitshilfen, Rechenfunktionen, Informationen / Gesetzestexte: Eine Reihe von nützlichen Arbeitshilfen stellt z.B. der Anwaltverein zur Verfügung (Bußgeld-, Blutalkohol- und Unterhalts-Rechner, Zugang zu vielen Gesetzen in Kooperation mit Juris (Info…; unter der Überschrift „Smartphone-Apps“)
  • Auch für mobiles Digitales Diktieren gibt es mit „Dictate und Connect“ (ehem. „Dictamus“, Info…) ein empfehlenswertes App – auch als kostenlose Free-Version, über das schon mehrfach Positives aus der Anwenderschaft berichtet wurde. Die Diktatdateien können auf verschiedenen Wegen in die Kanzlei transportiert (E-Mail, Dropbox) oder nach der Rückkehr per einfachen Drag & Drop den LawFirm Akten zugeordnet und über die Elektronischen Arbeitsmappen dem Sekretariat zur Bearbeitung zugeteilt werden.

Weitere Informationen dazu:

Weiterführende Links:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

iPad in der Anwaltskanzlei – LawFirm Anwenderbericht + Premium Funktion des Monats (06/2010)

Erster Anwenderbericht zur LawFirm® Nutzung auf dem Apple iPad am 29.05.2010 veröffentlicht
Apple iPad Anwenderbericht zum iPad in der Anwaltskanzlei - Anwalt nutzt Anwaltssoftware LawFirm online / mobil mit dem iPad Tablet

Schon einen Tag nach dem offiziellen Verkaufsstart für das Apple iPad (am 28.05.) ist der erste Anwenderbericht zur Nutzung des iPad und des iPhone in der Anwaltskanzlei erschienen. Insbesondere wird auch von der Arbeit mit LawFirm® auf diesen Mobil-Geräten berichtet. Wir bedanken uns bei der Kanzlei Sauerborn für die interessanten Informationen und die freundliche Erlaubnis, diese weiterzuleiten.

Über die Nutzung der Elektronischen Akten in LawFirm® per mobilem Fernzugriff über das iPad heißt es darin u.a.:

„Unsere Anwaltssoftware LawFirm lässt sich damit recht gut bedienen; auch Umsatzstatistiken oder Posteingänge (gescannt) lassen sich gut darstellen, zumal der Windows-Bildschirm mittels Fingergesten gezoomt werden kann.“ und

„Das Gesicht unserer Sekretärin hätte ich übrigens gerne gesehen, als ich in der Mittagspause – im heimischen Garten sitzend – ein von ihr geschriebenes Schriftstück redigierte und den Druckbefehl für den Sekretariatsdrucker gab“

Zur Zugriffsgeschwindigkeit über 3G / UMTS: „Über die enorme Zugriffsgeschwindigkeit kann man nur überrascht sein. Ein Ruckeln habe ich bislang nicht feststellen können.“

(Informationen speziell zur Nutzung von LawFirm® finden sich insbes. unter den Überschriften „Zugriff auf den Kanzleiserver“ und „iPad im Mandantengespräch„).

Zum Volltext des Anwenderberichts (mit Fotos):

http://www.anwaltsorga.de/das-ipad-in-der-anwaltskanzlei-teil-2/

Sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).