Archiv für das Jahr: 2017

Auch in Zukunft ganz einfach – Mahnbescheide digital beantragen und -Antworten bearbeiten mit der Anwaltssoftware LawFirm im EDA Mahnverfahren

Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)
kanzleirechner.de Website
– komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne einmal vorbei

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten,
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

 

Elektronischer Rechtsverkehr - EGVP Nachrichten-Viewer zur Anzeige von EGVP Eingangsnachrichten mit der Anwaltssoftware LawFirm
So übersichtlich sieht eine Mahn-Nachricht des AG Wedding im LawFirm ERV Viewer aus

Informationen zur Integration des EDA-Mahnverfahrens in LawFirm 

Auf dieser Blog-Seite finden Sie:

  • Überblick
  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Mahnbescheids-Anträge mit dem Anwaltspostfach (beA)
  • Komfortable Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition
  • Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Mahnanträge können künftig auf 2 Wegen versandt werden:
1. über das neue ‚besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)‘ ,
2. über den Governikus Communicator Justiz Edition (1:1 Ersatz für das bisherige EGVP Client-Programm).

Überblick

Das bisher im Elektronischen Datenaustausch (EDA) mit den Mahngerichten verwendete EGVP Programm wurde zum 01.01.2018 abgekündigt (inzwischen verlängert bis auf „einen Monat nach dem Neustart des beA“). Als Ersatz stehen einerseits – für Anwält/innen – das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder alternativ sogenannte „zugelassene Drittprodukte“ im elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund informieren wir hier über die Arbeitsabläufe mit den künftigen Lösungen.

Arbeitsabläufe in der Kanzlei mit LawFirm®

LawFirm enthält eine Reihe von komfortablen Funktionen, die aus einem vorbereiteten Forderungskonto heraus mit wenigen Klicks die Erstellung von Mahnantrags-Datensätzen und deren Zusammenfassung in Dateien für den elektronischen Datenaustausch unterstützen.

Die elektronisch eingehenden Antworten der Mahngerichte können mit einem Klick eingelesen werden. Die Mahnachrichten werden dabei automatisch

  • in lesbare Dokumente umgewandelt
  • automatisch in die richtigen digitalen Akten verteilt
  • beantwortete Mahnanträge werden als „erledigt“ abgehakt (so dass unbeantwortete Anträge
    auf einen Blick erkennbar sind)
  • neu eingegangene Mahnnachrichten werden in einem Aufgabenfenster „EDA-Eingänge“ zur Bearbeitung angezeigt
  • dort kann man die Nachrichten ansehen und zur Bearbeitung per Mausklick direkt in die betreffende Akte oder in das betreffende Forderungskonto wechseln

Die Vorbereitung der ausgehenden Mahnanträge bis hin zur Übergabe in den Postausgang, sowie auch die komplette Bearbeitung der eingehenden Mahnnachrichten können durch das Sekretariat erfolgen. Komfortable Kontroll- und Korrekturfunktionen vermeiden dabei unnötige Fehler.

Die Anwält/innen müssen dann nur noch die ausgehenden, schon in Dateien zusammengefassten Mahnanträge vor dem Versand digital signeren.

Die folgenden grafischen Übersichten zeigen die Schritte im Überblick, die Sie in LawFirm® mit ein paar Klicks erledigen (zur Vergrößerung anklicken)::

Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – MB-Anträge an die Mahngerichte per EGVP oder beA (97kB) Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – Antworten der Mahngerichte per EGVP oder beA (102kB)

So werden dann in LawFirm® erstellte Mahnanträge versandt:

1. Mahnbescheids-Anträge über das Anwaltspostfach (beA) versenden

Schritt-für-Schritt-Anleitungen - besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • Im LawFirm-Fenster „Akten / EDA Mahnverfahren“
  • wählen Sie in der Registerkarte „Dateien übermitteln“ die Versandoption „Diskette“ aus.
  • Sie können dann per Knopfdruck die Datei auf Ihrem Computer speichern,
  • um sie dann als Anlage in das beA zu laden,

Durch den/die Anwalt/Anwältin:

  • dort mit einer Digitalen Signatur zu versehen

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • und zu versenden.

Im beA eingegangene Antwortnachrichten der Mahngerichte:

  • speichern Sie aus dem beA auf Ihren Rechner (die Anhänge mit der Endung .eda).
  • In LawFirm® dann in der Registerkarte „Dateien abholen“ / über die Option „Diskette“ direkt in LawFirm einlesen (dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt) und
  • in der Registerkarte „EDA-Eingänge“ bearbeiten.

2. Komfortable Versand-Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition

Governikus Communicator Justiz Edition - komfortable Alternative für das elekrtonische Mahnverfahren (EDA) auch nach dem 1.1.2018

Alternativ zum beA ist – so komfortabel wie bisher mit dem EGVP Programm – der EDA Datenaustausch mit LawFirm und dem Governikus Communicator Justiz Edition (einem für den ERV zugelassenes Drittprodukt) möglich.

Der Governikus Communicator wird kostenlos bereitgestellt und kann einfach als Ersatz für das EGVP installiert werden. Dabei bleiben selbst die bisherigen Postfachinhalte erhalten. Der Start erfolgt dann vorläufig über das Communicator Symbol auf dem Desktop.

LawFirm ist auch schon für den Austausch mit dem Governikus Commuincator vorbereitet:

  • Mahnnachrichten können per Klick in den Postausgang eingestellt werden, so dass sie dort nur noch signiert und versendet werden müssen.
  • Die gesamten im Posteingang aufgelaufenen Antwortnachrichten der Mahngerichte können wie gewohnt mit einem Klick eingelesen werden. Dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt
  • Sonstige Nachrichten und/oder deren Anlagen können wie bei dem EGVP auch direkt einfach per Drag & Drop aus dem Governikus Communicator nach LawFirm importiert werden; so einfach wie bei der Arbeit mit LawFirm® und E-Mails.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit dem Governikus Communicator arbeiten möchten, verwenden Sie das zugrundeliegende EGVP-Postfach weiter, Sie sollten es also keinesfalls löschen. Auszug aus der Produktbeschreibung des Governikus Communicators:

Governikus Communicator Justiz Edition - EGVP Postfach nicht löschen!

Information zum Support für den Governikus Communicator: Dazu gibt es eine kostenpflichtige Hotline-Rufnummer. Alternativ können auch „Support-Voucher“ gebucht werden, dann ist der Support zu normalen Telefongebühren erreichbar (zur Information)

Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)

Folge-Anträge im EDA Mahnverfahren in maschinenlesbarer Form als .eda Datei erstellen - via Online-Mahnverfahren.de

Ab dem 01.01.2018 gilt nach der „erweiterten Nutzungsverpflichtung für maschinenlesbare Anträge„, dass auch die sog. „Folge-Anträge“ als EDA-Datei (oder Barcode-Ausdruck) übermittelt werden müssen. Die EDA-Dateien für Folge-Anträge im elektronischen Mahnverfahren können Sie sehr einfach über die Internet-Seite

https://www.online-mahnantrag.de

(im Menü oben rechts, s. gelbe Umrandung) erstellen und dann genauso wie oben dargestellt behandeln.

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen rund um das beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

So gehts weiter: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA): Nachrichten empfangen, Hinweise und Anleitungen

Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

aktuelles Sonder-Angebot:
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator

(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)

kanzleirechner.de Website
komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne einmal vorbei

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren,
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie:

  • Zum Hintergrund
  • Eingehende Nachrichten abrufen
  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Favoriten verwalten
  • Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate
  • Zertifkat freischalten
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Zum Hintergrund:
Die BRAK hat das beA am 03.09.2018 wieder freigeschaltet, damit lebt die seit 01.01.2018 bestehende Pflicht zur Empfangsbereitschaft wieder auf.

Die zugrundeliegende Frage einer Nutzungspflicht  für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 war die Nutzung noch freiwillig (§31 Übergangsregelung), seitdem besteht nach eine Pflicht, über das beA empfangsbereit zu sein, die durch die Außerbetriebnahme des beA zunächst ruhte. Die gesetzliche Grundlage dafür ist neben der RAVPV das FördElRV Gesetz aus 2013.

Eingehende Nachrichten abrufen

(kann bei entsprechender Zugriffsrechte-Einrichtung komplett durch eine/n Mitarbeiter/in erfolgen)

  • Ausgelöst durch die bei der Erstregistrierung eingerichteten E-Mail Benachrichtigungen – zur Sicherheit aber auch zusätzlich in regelmäßigen Abständen:
  • Die Mitarbeiterin meldet sich im beA an (https://www.bea-brak.de) und sieht den Ordner „Eingang“ in den Postfächern der Anwälte durch:

Posteingang im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Tipp: wenn die beA Seite nicht erreichbar ist, halten Sie zur Probe Ihren Virenschutz einmal zeitweise an und versuchen es dann noch einmal (ggf. die Seite als Ausnahme eintragen)
  • Für alle neuen Eingangs Nachrichten:
    • Nachricht öffnen (einfach per Doppelklick auf die jeweilige Zeile)
    • Tipp: wenn sich die Nachricht nicht in einer neuen Registerkarte öffnet, den PopUp–Blocker des Internet-Browsers überprüfen.
    • Anhänge herunterladen (Speicherknöpfe rote Umrandung unten rechts)
    • Sicherheitshinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuelles Virenschutz-Programm verwenden und lassen Sie heruntergeladene Anlagen auf Viren prüfen. Die Anlagen der Nachrichten werden nicht durch das beA geprüft – und aus dem EGVP heraus könnten auch nicht authentifizierte Absender Ihnen böswillig gefährliche Anlagen zusenden.
    • Nachricht auch als zip-Datei exportieren – (im beA: rote Umrandung oben links: Sonstige Funktionen / Exportieren);
      Achtung: die zip-Datei enthält neben den Anhängen auch wichtige Protokoll-Informationen, die Sie mit aufbewahren sollten

 Eingangsnachricht im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Exportierte Nachrichten in einen beA-Ordner „ArchivEingang“ (z.B) verschieben, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden

Ohne LawFirm…

  • Eingegangene Dateien oder als Ausdrucke an den Anwalt weitergeben

Mit LawFirm …

  • die Eingangsnachrichten (zip-Dateien) einfach per Drag & Drop in LawFirm importieren und
  • dabei den zuständigen Anwälten in die elektronische Arbeitsmappe „Posteingang“ einstellen.

Tipps: (wenn die beA Karte – „Sicherheitstoken“ – einmal nicht gefunden wird)

  • Lassen Sie die beA-Karte nicht im Lesegerät stecken. Bei manchen Lesegeräten führt das dazu, dass die Karte bei der Anmeldung nicht gefunden wird.
  • Wenn die beA-Karte nicht gefunden wird, ggf. das Lesegerät neu einstecken oder den Computer neu starten.
  • Sollte das nicht helfen, versuchen Sie es einmal mit einem anderen der von beA unterstützen Browser wie z.B. Chrome oder Firefox.
  • Eventuelle Online-Banking oder Signatur-Anwendungen vor dem Start des beA beenden, die Zugriffe dieser Anwendungen können mit der „Client Security“ konkurrieren (und umgekehrt).

Weitere Arbeitsabläufe in der Kanzlei

Favoriten zu eigenem Adressbuch hinzufügen

Zur Vereinfachung beim Erstellen neuer Nachrichten: Häufig verwendete Empfänger kann man so schneller zur Adressierung der Nachricht hinzufügen.

Schritt-für-Schritt:

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Profilverwaltung / Adressbuch verwalten
  • Empfänger zum Adressbuch hinzufügen

Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate

A. Benutzer im beA bekannt machen

Variante 1 – Benutzer erstmalig anlegen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat für erstes Postfach im beA System bekannt machen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Mitarbeiter anlegen
    • Vorname, Nachname, Anrede eingeben und Speichern
      Anlegen eines neuen Mitabeiters / einer neuen Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Benutzername, Kennwort und Safe-ID notieren
      Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin: Benutzername, SAFE-ID im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung:
    Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Variante 2 – Bereits angelegten Benutzer zuordnen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat zu einem weiteren beA Postfach zuordnen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Suche / Benutzer ohne Postfach:
    • Benutzername oder Safe-ID eingeben und Suchen
    • Den Benutzer in der Trefferliste auswählen und „Als Mitarbeiter zuordnen“
      Vorhandenen Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin suchen und zuordnen im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Postfach auswählen und bestätigen
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung
    Vorhandener Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

B. Benutzer-Zertifikat registrieren

Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach

  • Der Postfach-Inhaber teilt dem Mitarbeiter seinen Benutzernamen und das Kennwort aus Schritt A. mit
  • Der Mitarbeiter kann dann auf der beA Startseite „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“ anklicken
  • Eingabe von Benutzername und Kennwort (aus Schritt A.) und „Anmelden“
    Mitabeiter / Mitarbeiterin registrieren im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Danach erfolgt die Registrierung in drei Schritten:

Schritt 1: Sicherheitstoken – auf „Import Sicherheitstoken“ klicken

  • Eine Bezeichnung angeben (z.B. Name, Vorname)
  • Im Anmeldefenster: Mitarbeiterkarte einstecken und auswählen, PIN eingeben,
  • oder bei Softwarezertifikaten …
  • … auf „Softwaretoken aus Datei laden“ klicken
    • die .p12 Datei mit dem Softwarezertifikat auswählen
    • die beim Erzeugen des Softwarezertifikats vergebene PIN eingeben
    • 2x die PIN für die spätere Anmeldung eingeben (um Verwechslungen vorzubeugen am besten die gleiche)
    • das Zertifikat wird eingelesen und ab dann am aktuellen PC im Karten-Anmeldedialog angezeigt
    • Zertifikat anklicken und OK
  • Weiterblättern

Schritt 2: Sicherheitsfragen

  • „Neue Sicherheitsfrage anlegen“
  • Frage auswählen und Antwort eingeben (z.B. Wie heißt die Stadt … / Frechen) und OK
  • Weiterblättern

Schritt 3: E-Mail-Adresse (für Eingangs-Benachrichtigung)

  • E-Mail-Adresse eintragen (z.B. mitarbeiter@lawfirm-kanzlei.de) und
  • „Speichern und Registrierung abschließen“

C. Zertifikat freischalten

Erforderlich ab einer bestimmten Zugriffsrechte-Stufe (insbesondere zum Senden von Nachrichten)

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Wechseln zu Einstellungen / Postfachverwaltung / Sicherheitstoken freischalten
  • Token aus der Liste auswählen (es werden nur Token angezeigt, die freigeschaltet werden müssen und noch nicht freigeschaltet sind)

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neues LawFirm® Angebot für Einsteiger/innen und Nebenberufler (schon ab 39 €)

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Dieses Angebot ist leider ausgelaufen am 30.09.2019

Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …
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Neu, für Einsteiger/innen – nur 39 € (für eine Dauerlizenz):

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November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Einsteiger in LawFirm®-Einplatzsysteme haben schon immer die freie Wahl, ob sie schon von Anfang an die Vorteile eines Softwarepflegevertrages (schnelle technische Unterstützung wenn benötigt, laufender Bediensupport, alle Updates ohne Berechnung) nutzen wollen.

Berufseinsteiger und Nebenberufler, die sich für LawFirm®-Standard mit Softwarepflege entscheiden, erhalten jetzt die Softwarepflege im 1. Jahr geschenkt! In dieser Zeit möchten wir Sie davon überzeugen, dass es sich für Sie lohnt, unseren Softwarepflege-Service in Anspruch zu nehmen.

Das ist gerade jetzt interessant, weil bei LawFirm® auch die künftigen Funktionen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) im Rahmen des Softwarepflegevertrages ohne Berechnung an LawFirm®-Kanzleien ausgeliefert werden – Ausnahme: es entstehen künftig noch unerwartet Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen), von denen wir heute (im Februar 2017) noch nichts wissen.

Direkt zu den Angebotsdetails …

EInige Informationen zu LawFirm:

Das Startmenü der LawFirm Standard-Version:

Bildschirmausdruck der LawFirm Standard-Version

Tipp zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

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