In der September-Ausgabe des Bayerischen AnwaltBriefs ist ein Artikel mit dem Thema „Management von Mahnbescheids-Anträgen mit LawFirm erschienen“ (Autor ist Rechtsanwalt Dieter M. Nauroth). Der Artikel geht auf den Aspekt ein, dass auch elektronisch gestellte Mahnanträge zu überwachen sind und dies ohne Papier zunächst eine neue Herausforderung für die Kanzleien darstellt. Hier einige Auszüge:
Einführung:
„Die aktuellen Diskussionen über die Beschaffung von Signaturkarten und die Einrichtung des EGVP lassen leicht übersehen, dass die wirklichen Herausforderungen erst nach Betriebsbereitschaft des EGVP im Tagesbetrieb entstehen. Denn dann wird sichtbar, dass das herkömmliche Wiedervorlage-System alleine kaum geeignet ist, EDA-Mahnbescheidsverfahren zu managen und unter Kontrolle zu halten.“
Fazit:
„Mit der kompletten Automatisierung und den Übersichtsfenstern sind die Voraussetzungen für eine reibungslose und kostengünstige Bearbeitung auch großer MB-Antragszahlen im Tagesbetrieb gegeben.“
Vollständiger Text des Artikels (Sonderdruck) zum Download … (pdf, ca. 198 kB)
Weiterführende Informationen:
- Details zum EDA Mahnbescheid mit LawFirm finden Sie hier…
- und als grafische Übersicht über die Abläufe im EDA Mahnverfahren(per Klick auf die Grafik wird die jeweils andere Übertragungsrichtung angezeigt).
- Video-Serie zu den „LawFirm Highlights„
- Video „Teamarbeit und Interne Kommunikation“ (aus den LawFirm Highlights)
- Artikel „Arbeitsabläufe und Informationsfluss in der Kanzleiarbeit“ (praktische Beispiele zum technischen Stand)
- Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm®(unter anderem auch eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Innovationspreis ITK 2007 der Initiative Mittelstand
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).