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Upgrade auf die Version 8.2q – ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten, u.v.m. (02/2013)

ZV 2013 (Zwangsvollstreckung mit integrierten PDF Pflichtformularen), Office 2013, Drag & Drop für EGVP Nachrichten - Highlights des Updates 8.2p

Aktuell (22.12.2022): neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Das LawFirm® Upgrade auf Version 8.2q (836.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Einige neue Highlights der neuen Version (02/2013), mit der LawFirm® u. a. in allen Versionen das Ausfüllen, Speichern und Nachbearbeiten der „Pflichtformulare“ in der Zwangsvollstreckung 2013 im Original PDF-Format ermöglicht, sind (Auszug):

  • Zwangsvollstreckung 2013: mit neuem Vollstreckungsauftrag mit Optionen und integrierten Pflicht-Formularen für den Formularzwang in der Zwangsvollstreckung ab 01.03.2013. Mit folgenden
    Besonderheiten:
  • Keine Änderung der Bedienung: Alle Zwangsvollstreckungs-Aufträge / -Anträge werden wie bisher (ausgehend von der Registerkarte ‚Vollstreckung‘) erstellt.
  • PDF-Dokumente werden von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
  • Dies gilt insbesondere auch für die sehr gegliederten Zahlenangaben zur Forderungsaufstellung, deren manuelles Ausfüllen mit sinnvollem Aufwand kaum möglich ist.
  • Aus der neuen Forderungsaufstellung für ZV Anträge/Aufträge ist ersichtlich und im Detail nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.
  • Anders als die vorgegebenen PDF-Formulare, können die ausgefüllten Formulare in LawFirm® gespeichert, später wieder geöffnet / korrigiert und anschließend erneut gespeichert werden.
  • Die automatische Speicherung der PDF-Formulare erfolgt in LawFirm® natürlich automatisch in die betreffende elektronische Akte.
  • Office 2013 Kompatibilität, Word Ribbon angepasst, eigene Druckersätze für PDF Umwandlung und Fax-Versand. Bei der 64-Bit Version von „Office 2013“ beachten Sie bitte, dass von deren Verwendung bei Microsoft – selbst bei der Verwendung eines 64-Bit Betriebssystems – dringend abgeraten wird. Details… (Unterstützung für LawFirm ist aber möglich – wenden Sie sich dazu an die LawFirm Hotline).
  • Direktes Drag & Drop (P) auch für EGVP-Nachrichten und Anlagen, auch außerhalb des Mahnverfahrens (Empfangsbereitschaft nach dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV))
  • EGVP-Viewer (P): zur Anzeige kompletter EGVP-Nachrichten aus dem LawFirm Dokumentenmanagement.
  • EGVP Aufrufschnittstelle für die neu angekündigte EGVP Version V2.8 (sog. „Installer-Paket“).

Außerdem Erweiterungen und Verbesserungen in vielen anderen Punkten (Details).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (12/2012)

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung ab dem 01.01.2013:

Wichtige Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Vermögensauskunft, Vollstreckungsauftrag, PfÜB, Formulare, etc. ab 2013)

(berücksichtigt in der LawFirm Version 8.2p-5 aus Dezember 2012)

Am 01.01.2013 treten unter dem Stichwort „Reform der Sachaufklärung“ umfassende Neuregelungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten und sie der heutigen Zeit anzupassen. Wesentliche Maßnahmen dazu sind:

  • Effiziente Aufenthaltsermittlung direkt durch den Gerichtsvollzieher (die – abhängig vom Umfang der Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers – mit erheblichen Kosten verbunden sein kann)
  • Recht und Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung herbeizuführen (es sei denn, der Gläubiger widerspricht ausdrücklich
  • Effiziente Ermittlung der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände des Schuldners auch schon vor der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen (Vermögensauskunft, Vollstreckungsportal)

Hier finden Sie ausführliche Informationen und wichtige Fundstellen zur Einarbeitung, zum Zeitplan der gesetzlichen Änderungen und Praxis-Tipps zum Vorgehen in der Kanzlei.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).