Schlagwort-Archiv: Vollstreckungsauftrag

Zwangsvollstreckungsformulare neu gefasst (ZVFVuaÄndV) ZVFV, GVFV, BerH Formulare 2023

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(sicher und bequem + ohne beA Web-Oberfläche)

Gesetzgebungsverfahren: Zu den ZV und Beratungshilfe-Formularen sowie zum Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher ist eine Änderungsverordnung in Kraft getreten (12/2022)

Ein Tipp vorab – Besuchen Sie bei Gelegenheit auch unsere neuen Webseiten mit interessanten Lösungen und spannenden Innovationen:

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Mit der „Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, etc. (ZVFVuaÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 aus 2022, ab Seite 2368 am 21.12.2022, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung sowie der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher sowie das Formular für die Beratungshilfe-Abrechnung neu gefasst (mit LawFirm® ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich unserer Website).

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 22.12.2022 verbindlich vorgeschrieben . Eine Übergangsregelung erlaubt die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 01.12.2023.

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Die neue Fassung des Formulars für die Beratungshilfe-Abrechnung ist bereits seit dem 01.03.2023. verpflichtend zu verwenden (ein mit LawFirm® ausgefülltes Beispiel findet sich im Download-Bereich unserer Website). Obwohl das PDF Formular zu diesem Zeitpunkt weder unter justiz.de noch unter bmj.de verfügbar war, konnten die LawFirm Nutzer® mit dem rechtzeitig vor dem Pflichttermin veröffentlichten Update schon das neue Formular verwenden.

Mit LawFirm werden die ZV PDF Pflichtformulare vollständig mit den Angaben aus der Forderungsaufstellung befüllt. Die ausgefüllten Formulare werden automatisch in der elektronischen Akte gespeichert. Die Inhalte der Formulare können dort – anders als sonst für PDF Dokumente üblich – mit dem LawFirm® Dokumentenviewer so einfach wie mit Word sogar nachbearbeitet und wieder gespeichert werden.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eigene Broschüren zur beA Einrichtung und zum EDA Mahnverfahren, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig machen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neues LawFirm® Angebot für Einsteiger/innen und Nebenberufler (schon ab 39 €)

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Dieses Angebot ist leider ausgelaufen am 30.09.2019

Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …
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Neu, für Einsteiger/innen – nur 39 € (für eine Dauerlizenz):

LawFirm®-Standard … plus Softwarepflegevertrag …

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Einsteiger in LawFirm®-Einplatzsysteme haben schon immer die freie Wahl, ob sie schon von Anfang an die Vorteile eines Softwarepflegevertrages (schnelle technische Unterstützung wenn benötigt, laufender Bediensupport, alle Updates ohne Berechnung) nutzen wollen.

Berufseinsteiger und Nebenberufler, die sich für LawFirm®-Standard mit Softwarepflege entscheiden, erhalten jetzt die Softwarepflege im 1. Jahr geschenkt! In dieser Zeit möchten wir Sie davon überzeugen, dass es sich für Sie lohnt, unseren Softwarepflege-Service in Anspruch zu nehmen.

Das ist gerade jetzt interessant, weil bei LawFirm® auch die künftigen Funktionen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) im Rahmen des Softwarepflegevertrages ohne Berechnung an LawFirm®-Kanzleien ausgeliefert werden – Ausnahme: es entstehen künftig noch unerwartet Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen), von denen wir heute (im Februar 2017) noch nichts wissen.

Direkt zu den Angebotsdetails …

EInige Informationen zu LawFirm:

Das Startmenü der LawFirm Standard-Version:

Bildschirmausdruck der LawFirm Standard-Version

Tipp zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Weiterführende Fundstellen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Modernes LawFirm-Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, beA Anwaltspostfach Stufe 1, PDF-Stempel und PDF-Bearbeitung – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2t (01/2016)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA):
Broschüre mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen kostenlos als PDF zum Download

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Modernes Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, Dokumentenmanagement, PDF-Stempel, PDF-Lesezeichen und PDF-Bearbeitung, mobiler Dokumenten-Viewer - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2t

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2t (839) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

In der Weiterführung des mit der Vorversion eingeführten modernen Designs wurde dieses Mal insbesondere das Dokumentenmanagement-Fenster als „Cockpit“ ergonomisch neu gestaltet. U.a. wurde dabei mehr Platz für die Liste der Dokumente gewonnen (= mehr Überblick in umfangreichen Akten). Die Weiterleitungs- und Zuordnungsfunktionen wurden in einem Block zusammengeführt, der die Grundlage für eine umfassende externe Versende-Funktion bildet.

Die Arbeit mit dem beA  (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wird in Stufe 1 durch einen Direktstart-Knopf und eine eigene Hilfefunktion unterstützt.

Eine Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen) zeigt – in der Vorversion 8.2s – einige weitere Besonderheiten des modernen LawFirm®-Designs

Übersicht zum Inhalt des Upgrades (Details):

Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – erste Stufe (P)

Eine vollständige Grundlage für die Entwicklung eines direkten Datenaustauschs mit dem beA steht leider noch nicht zur Verfügung (Stand 16.12.2016).
Aber auch ohne eine beA-spezifische Schnittstelle ist schon jetzt mit Hilfe der in LawFirm vorhandenen Schnittstellen (z.B. Drag&Drop-Import und -Export sowie Ordnerimport) und auf der Grundlage der schon seit Jahren bewährten Teamwork-Funktionen zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten eine Nutzung der beA Weboberfläche im Zusammenspiel mit LawFirm möglich: In der ersten Ausbaustufe der beA Integration wurden in LawFirm dazu folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Neue Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster
  • Direkter Aufruf des beA aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.
  • Internet-Anleitungen zur beA Einrichtung/Inbetriebnahme und zu den Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit mit LawFirm und beA: Aufruf aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.

Die Verteilung / Bearbeitung eingegangener beA Nachrichten erfolgt über die elektronischen Arbeitsmappen in LawFirm.

PDF Formular für ZV-Aufträge nach GVFV (Neufassung vom 01.12.2016, Pflicht ab 01.03.2017)

  • Neu (Highlight): Pflichtformular für Vollstreckungsaufträge an Gerichtvollzieher integriert – im PDF-Originalformat (= keine Formabweichungen), ausgefüllt in den elektronischen Akten gespeichert, mit der Möglichkeit, nachträglich die Inhalte zu bearbeiten und zu speichern.

Weiterer Ausbau der PDF Bearbeitung im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): Seiten-Stempel mit gleichzeitigem Setzen von Lesezeichen – max. einmal je Seite, z.B. für Anlagenstempel, Gliederung großer Dokumente (z.B. mehrere Anlagen in einem PDF-Dokument).
  • Neu (Highlight): Knopf zum Ein-/Ausschalten Lesezeichen-Ansicht (= Gliederung, zusätzlich mit Bearbeitungsfunktionen: umbenennen, verschieben, einordnen oder entfernen von Lesezeichen),
  • Die Lesezeichen-Ansicht wird beim Öffnen automatisch eingeschaltet, wenn ein PDF-Dokument Lesezeichen enthält.
  • Neu (Highlight): Knopf zum nachträglichen Entfernen von (nicht benötigten) Seiten
  • Neu (Highlight): Knopf zum Öffnen des aktuellen Dokuments im Windows Explorer
    (z.B. zur PDF-Umwandlung)
  • Neu: Knopf zum Übernehmen des Dokument-Kommentars als Stempeltext

Neue Optionen für den LawFirm® Dokumenten-Viewer (P), insbes. verbesserte Mobil-Nutzung

  • Neue Option „Schriftgrad für den Inhalt der Dokument-Liste“ für bessere Bedienbarkeit mit Mobil-/Touch-Geräten (Netbooks, Tablets wie iPad, Surface – Smartphones wie Android, iPad, Windows Phone, etc.)
  • Neue Option „Viewer auch für Einzeldokumente anzeigen“ = etwas langsameres Öffnen einzelner Dokumente, dafür Nutzbarkeit der erweiterten Viewer-Funktionen
  • Neue Option „Ordnerstruktur beim Viewer-Start komplett aufklappen“ (wie [++] Knopf) öffnet beim Start alle Ordner in der dynamisch gebildeten Ordner-Baumstruktur
  • Neue Option für Outlook E-Mail Dateien (.msg) „Beim Dok.Wechsel vorheriges Dokument schließen“

E-Mail Integration und Aufgaben-Verwaltung/Workflows

Das Einsetzen des „dortigen Aktenzeichens“ in den E-Mail Betreff unterstützt Zuordnungs-Auto-matiken wie schon seit langem in LawFirm® nun auch bei dem Empfänger. Eine neue „eingetragen“ Spalte in der Liste zur Arbeitsplanung unterstützt eine bessere Abarbeitungskontrolle der in LawFirm® eingetragenen Termine, Fristen, Wiedervorlagen, Telefonate und sonstigen Aufgaben. Höhere Priorität für die besondere Versandart „PER E-MAIL“.

Unterstützung aktueller Microsoft® Produkt-Versionen

Windows 10 (weiter optimiert), Windows Server 2016, Office 2016.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm® (04/2013)

Aktuell, 22.03.2017: Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).

 

Das folgende Angebot ist leider am 31.05.2013 ausgelaufen. Bitte kontaktieren Sie uns und fordern Sie gerne Ihr individuelles Angebot an.


Kurz befristetes Ein- und Umsteigerangebot für die Kanzleisoftware LawFirm®
(bis 31.05.2013)

April/Mai 2013: Einsteiger-Angebot, Umsteiger-Angebot mit besonderem Rabatt - Anwaltssoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

Aus unseren täglichen Gesprächen wissen wir, dass sich viele Kanzleien in Deutschland eine Vereinfachung ihrer Tagesarbeit und die Arbeit mit modernen Kanzlei-Funktionen wünschen.

Aktuell am Wichtigsten ist für Viele ein einfaches vollständiges Ausfüllen der neuen PDF-Formulare für die Zwangsvollstreckung. Und auf der Wunschliste Vieler steht auch ein einfacher Weg von den gespeicherten Dokumenten (Archiv) zur umfassenden Tagesarbeit mit elektronischen Akten (kompletter papierloser Workflow innerhalb der Kanzlei, mobil und nach außen, z. B. via E-Mail und EGVP).

Um die Hürden für einen Ein- oder Umstieg auf LawFirm® deutlich zu senken, haben wir uns entschlossen, ein sehr einfaches, aber auf die Zeit bis zum 31.05.2013 begrenztes Angebot zu machen:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.05.2013 bestellt werden, kosten nur 50% des Listenpreises:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard kostet nur 175 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional kostet nur 460 Euro
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise kostet nur 610 Euro

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

Weitere Details zu LawFirm® und zu diesem Angebot finden Sie unter www.kanzleirechner.de. Wir senden Ihnen auch gerne noch ein aktuelles LawFirm®-Testsystem zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

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Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).