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Elektronische Gerichtspost mit Anwaltspostfach (beA) und Governikus Communicator – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2u (01/2019)

16.11.2021 (aktuelles Sonder-Angebot):
Elektronische Gerichtspost mit beA.expert+Communicator
(ohne beA Web-Oberfläche)
11.10.2019: kanzleirechner.de Website
komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2u (840) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

Mit diesem Upgrade werden viele wichtige Neuerungen und eine Reihe von Verbesserungen insbesondere im Bereich der Elektronischen Gerichtspost (ERV) mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem Governikus Communicator Justiz Edition hinzugefügt. Die digitalen Arbeitsabläufe in LawFirm unterstützen dieselbe Sendungs-Vor- und Nachbearbeitung für zwei ERV Transportwege und machen die elektronische Gerichtspost (fast) so einfach wie E-Mail.

Ein Tipp vorab: Informationen und Anleitungen für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Tipp – weitere Anleitungen: Zur Registrierung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der weiteren Nutzung finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren
Informationsseite „Elektronische Gerichtspost“

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Auszug aus dem Inhalt des Upgrades (vollständige Details):

Unterstützung der Arbeit mit elektronischer Gerichtspost

  • Neu (Highlight): ausführliche Broschüre mit vielen nützlichen Hintergrundinformationen und Beschreibung effizienter Arbeitsabläufe im Zusammenspiel mit den neuen Funktionen in LawFirm® als PDF Broschüre zum Download.

Neuer Nachrichten-Viewer zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

  • Neu (Highlight): Zusammenfassendes Fenster mit verschiedenen Registerkarten zur Anzeige aller Inhalte einer ERV-Nachricht (beA und EGVP-Nachrichten) in Klarschrift
    (Exportierte zip-Dateien aus beA, Nachrichten-Ordner aus Governikus Communicator, auch für schon früher aus dem EGVP exportierte Nachrichten)
  • Neu: Im Hauptfenster: Absender, Empfänger, Datum empfangen/gesendet, Betreff (neben dem Klartext auch die SAFE-IDs, direktes Herauskopieren z.B. für LawFirm® Adresse möglich),
  • Neu: Registerkarten: Textinhalt der Nachricht, Visitenkarte, Anhänge / signierte Anhänge, (Signatur-)Zertifikate, Inhaltsdaten (alle Dateien), Sendeprotokoll, Prüfprotokoll
  • Neu: Alle Datei-Auflistungen (z.B. Anhänge, Zertifikate, Inhaltsdaten) jeweils mit Export-Möglichkeit per Drag & Drop (z.B. für Einzel-Bearbeitung oder zur Weiterleitung als E-Mail-Anlage)
  • Neu: Direkter Dateizugriff im Windows-Explorer zur Nutzung der Kontext-Menüs

Erweiterungen im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): PDF-Umwandlung des aktuell angezeigten Dokuments per Knopfdruck (für viele Dateiformate, u.a. Word, Excel, Outlook, HTML) ()
  • Neu (Highlight): Neue Fenster zum Bereitstellen von Dateien für den elektronischen Rechtsverkehr und zum Exportieren von Dateien für sonstige Zwecke (z.B. als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten):
  • Neu: Knopf () zum Öffnen der Dateiauswahl für das Bereitstellen – oder für einen direkten Export per Drag+Drop:
  • Neu: Bereitstellen für den elektronischen Rechtsverkehr (per beA oder Governikus Communicator):
    • Umwandlung in PDF/A Format (bereits digital signierte PDF-Dateien werden unter Beibehaltung der Signatur kopiert)
    • Benennung der Dateien entsprechend der ERV Verordnung (ERVV) (dazu: Eingabemöglichkeit für Gerichts-AZ oder „Neueingang“, Schlagwort zum Inhalt, Hauptbeteiligte)
    • Optional: Kennzeichnung des 1. Dokuments als Schriftsatz (weitere Dokumente sind dann Anlagen)
    • Anlagen lfd. nummerieren lassen (Buchstabenkennzeichen und Startnummer einstellbar)
    • Optional mit „Anlagenstempel“ in den PDF Dokumenten
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als Einzeldateien:
  • Neu: Bereitstellen als Einzeldateien für anderweitige Verwendung (mobile Akte, E-Mail Versand, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format oder Export im Originalformat
    • Wahlweise umbenennen der Dateien aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Dateinamen mit vorangestelltem Datum (zur Beibehaltung der Sortierung)
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage) 
  • Neu: Bereitstellen als zusammengefasstes PDF-Dokument (z.B. als Anlagen-Sammlung im ERV, als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format
    • Einfügen von Lesezeichen aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Lesezeichen mit vorangestelltem Datum  
    • bei Bereitstellung für den elektronischen Rechtsverkehr:
    • Optional mit „Anlagenstempel“ auf der ersten Seite jedes Einzel-Dokuments
    • Automatisches Aufteilen bei Überschreitung einer vorgegebenen Größe (z.B. unterhalb von 30 MB für ERV Versand)  
    • bei Bereitstellung für sonstige Zwecke:
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage)  
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als zusammengefasstes PDF Dokument:
  • Neu: Registerkarte „Office-Optionen“ mit Einstellungen zu Word, (Outlook-)E-Mails,
    • Einfrieren der Fensterposition eines neben dem Viewer geöffneten Word Dokuments (danach werden alle Word Dokumente an dieser Position angezeigt)
    • Feste Fensterposition wahlweise auch für Outlook-E-Mails
  • Neu: Optionen für die PDF Datei Schnell-Umwandlung (Speicherort, Aktion nach der Umwandlung, z.B. umgewandeltes PDF-Dokument im Windows Explorer anzeigen für D&D Import nach LawFirm oder zum Digitalen Signieren)
  • Neu: Jetzt in PDF-Dokumenten auch mehrere Seitenstempel auf einer Seite
  • Neu: Die Inhalte von bis zu 5 verschiedenen Seitenstempeln werden gespeichert (z.B. „Anlage“, „Bezahlt“, „Mandant hat Abschrift“)
  • Neu: Knopf () zur PDF Schnell-Umwandlung der aktuellen Datei
  • Neu: Knopf () zur Anzeige von Signatur-Informationen zur aktuellen Datei (der Knopf zeigt gleichzeitig an, ob eine digitale Signatur vorhanden ist; sonst ist der Knopf grau / gesperrt)

Unterstützte Betriebssystem- und Office-Plattformen (Server 2019, Office 2019)

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die beA Karte kommt – Details zu Bestellung und Erstregistrierung

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - die beA-Karte kommt - Details zu Bestellung und Erstregistrierung: wie bekomme ich mein beA ? - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Aktuell, 06.06.2016Details zur Erstregistrierung (= „Inbesitznahme“ des Anwaltspostfachs, voraussichtlich ab dem 15.09.2016.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Tatsächlicher Starttermin war der 28.11.2016) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13)  enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.

Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – für LawFirm Anwender

Für Anwender der Anwaltssoftware LawFirm haben wir einige Informationsquellen über das Anwaltspostfach, die Digitale Signatur und die gesetzlichen Grundlagen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).

In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.

An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.

Für das Anwaltspostfach (beA) ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.

Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu hat die Notarkammer eine eigene Webseite eingerichtet, über die die Karte bestellt werden kann:

https://bea.bnotk.de

Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte wird es in zwei Ausführungen geben:

  • beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 € p.a.)
  • beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 € p.a.)

Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.

Einführungsfilm zu beA und Bestellverfahren für Lesegeräte und beA-Karten (mp4, ca. 55 MB).

Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen. Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengestellt, insbes. unter der Überschrift „Tipps zur Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte“

Der zeitliche Ablauf zur Einführung des Anwaltspostfachs

  • Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
  • Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
  • Produktion und dem Versand der bis Juni 2016 bestellten beA-Karte soll rechtzeitig vor dem Start des beA am 29.09.2016 abgeschlossen werden.
  • Ab 15.09.2016 soll die Erstregistrierung der beA-Anwaltspostfächer möglich sein.
  • Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
  • muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
  • „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen

Service / Kontakt bei Fragen zum Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:

  • http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
  • https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
  • bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
  • 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).