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Office 2016 unter Windows Server 2016 mit der Anwaltssoftware LawFirm getestet – Bildergalerie und Testergebnisse (09/2015)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

LawFirm mit dem kürzlich erschienenen neuen Microsoft Office 2016 (Freigabeversion) unter Windows Server 2016 erfolgreich getestet

Office 2016 und Anwaltssoftware LawFirm im Windows Server 2016 Startfenster

Bildergalerie und Testergebnisse aus den Labortests mit der Anwaltssoftware LawFirm

Erst vor wenigen Tagen – am 22.09.2015 – hat Microsoft die Freigabe für die neue Office 2016 Version erteilt. Die neue Ausgabe der Office-Produktreihe wurde bereits mit der Freigabe von Windows 10 angekündigt (zum Testbericht über LawFirm unter Windows 10, schon im Oktober 2014 mit der Preview-Version des neuen Betriebssystems). Die Tests zu den Office-Schnittstellen und deren Integration in die Kanzleisoftware LawFirm wurden mit der „Technical Preview 3“ Version des angekündigten Betriebssystems Windows Server 2016 durchgeführt, der Server-Entsprechung von Windows 10.

Entsprechende kleinere Anpassungen wurden bereits umgesetzt, so dass sie in den kommenden LawFirm® Versionen zur Verfügung stehen werden. Vorbereitend wurde bereits an Merkblättern und Umstiegs-Hilfen gearbeitet, so dass diese wie gewohnt rechtzeitig für die Unterstützung im Rahmen der Softwarepflege bereit stehen werden.

Gleichzeitig ist LawFirm® voll rückwärtskompatibel bis Office 2003, und mit nur leichten funktionalen Einschränkungen sogar bis Office 97. Es ergibt sich also eine gewachsene Zukunftssicherheit, aber kein Handlungsdruck für einen Versionsumstieg.

Eine Bildergalerie und einige Auszüge aus unseren Testergebnissen mit der neuen Office 2016 Version finden Sie unter [mehr Details] – oder gleich hier (oben rechts auf „i“ für Info klicken, unten rechts: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Kanzleisoftware LawFirm® mit Office 2016 unter Windows Server 2016 (09/2015) - rechts oben "i" für Info, rechts unten "SL" für Slideshow, "FS" für Fullscreen klicken

Zu den aktuellen Tests mit der kürzlich veröffentlichten Freigabe-Version von Office 2016 haben wir als Vorab-Information einige Auszüge und Screenshots in Form einer Bildergalerie mit kommentierten Screenshots der Benutzeroberfläche u.a. von Word 2016, Outlook 2016 und Excel 2016 zusammengestellt. Die Tests wurden durchgeführt mit der aktuellen Version V8.2s der Kanzleisoftware LawFirm, deren modernisierte und für die mobile Nutzung weiter optimierte Oberfläche ebenfalls zu sehen ist.

Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
LawFirm® + Word 2016 Dokument: Suchfunktion mit Highlighting
LawFirm® + Word 2016 Dokument: Suchfunktion mit Highlighting
LawFirm® - Elektronische Akte: Dokumenten-Viewer und Word 2016
LawFirm® - Elektronische Akte: Dokumenten-Viewer und Word 2016
LawFirm® + Word 2016: Backstage Ansicht
LawFirm® + Word 2016: Backstage Ansicht
LawFirm® + Word 2016: Speichern in der Cloud (OneDrive)
LawFirm® + Word 2016: Speichern in der Cloud (OneDrive)
LawFirm® - Digitale Akte: Outlook 2016 - E-Mail Integration
LawFirm® - Digitale Akte: Outlook 2016 - E-Mail Integration
LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Tagesansicht
LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Tagesansicht
LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Planungsansicht, mehrere Kalender
LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Planungsansicht, mehrere Kalender
LawFirm® + Outlook 2016 - Kontakte und Soziale Netzwerke (Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc)
LawFirm® + Outlook 2016 - Kontakte und Soziale Netzwerke (Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc)
LawFirm® + Excel 2016 Integration - Export von Statistiken und Auswertungen
LawFirm® + Excel 2016 Integration - Export von Statistiken und Auswertungen
LawFirm® + Office 2016 Integration: Service Tools, Ermitteln der Office Version
LawFirm® + Office 2016 Integration: Service Tools, Ermitteln der Office Version

Dabei wurden u.a. die folgenden LawFirm® Kanzleisoftware-Funktionen getestet:

  • Versionsprüfungen im Installations-Ablauf, beim LawFirm®-Programmstart und im LawFirm®-Rechnercheck
  • Schnittstellen zur Erstellung von Automatik-Schreiben, inkl. Datentransfer, Deklinieren / Konjugieren
  • Word Ergänzungen: LawFirm®-Symbolleiste und -Menüband (Ribbon); Anbindung von Seriendruck-Datenfeldern, Automatik-Datumsfelder, Anlagenstriche, Gliederungsfunktionen
  • Automatik Abschriften-Druck (Urschrift, Abschrift, beglaubigte Abschrift, Entwurf, Exemplare, Layout-Einstellungen, Drucker-Vorauswahl)
  • Export von Adressen / Trefferlisten in der Adressensuche als Seriendruck-Datenquelle für Rundschreiben / Etiketten-Druck
  • Export von Berichten / Auswertungen / Statistiken zur Weiterverarbeitung und Auswertung in Microsoft Excel®
  • Verfassen von E-Mails, Zuordnung von E-Mails in elektronische Akten und Adressen per Drag & Drop über Microsoft Outlook®, auch direkt in das LawFirm® Fenster ohne Zwischenspeichern
  • Bidirektionale Synchronisation von Adressen (Kontakten) und Terminen (Kalender) mit Microsoft Outlook®

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die beA Karte kommt – Details zu Bestellung und Erstregistrierung

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - die beA-Karte kommt - Details zu Bestellung und Erstregistrierung: wie bekomme ich mein beA ? - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Aktuell, 06.06.2016Details zur Erstregistrierung (= „Inbesitznahme“ des Anwaltspostfachs, voraussichtlich ab dem 15.09.2016.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Tatsächlicher Starttermin war der 28.11.2016) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13)  enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.

Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – für LawFirm Anwender

Für Anwender der Anwaltssoftware LawFirm haben wir einige Informationsquellen über das Anwaltspostfach, die Digitale Signatur und die gesetzlichen Grundlagen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).

In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.

An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.

Für das Anwaltspostfach (beA) ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.

Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu hat die Notarkammer eine eigene Webseite eingerichtet, über die die Karte bestellt werden kann:

https://bea.bnotk.de

Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte wird es in zwei Ausführungen geben:

  • beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 € p.a.)
  • beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 € p.a.)

Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.

Einführungsfilm zu beA und Bestellverfahren für Lesegeräte und beA-Karten (mp4, ca. 55 MB).

Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen. Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengestellt, insbes. unter der Überschrift „Tipps zur Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte“

Der zeitliche Ablauf zur Einführung des Anwaltspostfachs

  • Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
  • Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
  • Produktion und dem Versand der bis Juni 2016 bestellten beA-Karte soll rechtzeitig vor dem Start des beA am 29.09.2016 abgeschlossen werden.
  • Ab 15.09.2016 soll die Erstregistrierung der beA-Anwaltspostfächer möglich sein.
  • Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
  • muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
  • „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen

Service / Kontakt bei Fragen zum Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:

  • http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
  • https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
  • bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
  • 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Neue Details über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) der BRAK

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

In den letzten Ausgaben der BRAK Mitteilungen wurden neue Details zu Benutzerführung und technischen Voraussetzungen veröffentlicht – hier eine Zusammenfassung

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) der BRAK - Neue Details über das beA: Benutzeroberfläche, Webmail, technische Voraussetzungen, Zeitplan, Zeitablauf - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Kanzleisoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Aktuell, 01.06.2016Die Laufzeit des EGVP wird ein weiteres Mal verlängert, jetzt bis zum 01.01.2018 (mit Support bis zum 31.12.2016).

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO – eigentlich bis zum 01.01.2016 (Dieser Starttermin wurde inzwischen verschoben) – für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Dazu wird gerade an einer Web-Oberfläche gearbeitet, die sich in einem Internet-Browser verwenden lässt. Die Hersteller von Kanzleisoftware sollen von der BRAK eine Schnittstelle zum beA erhalten, so dass der Versand und der Empfang von Nachrichten auch komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware möglich wird.

Das Konzept der BRAK enthält – kostenbewusst – weder für die Web-Oberfläche noch für die Anwaltssoftware-Schnittstelle irgendwelche Vorgaben zur Nutzung einer bestimmten Datenbank. Damit wird bei LawFirm auch keine Datenbank-Umstellung erforderlich sein.

Benutzerführung der Web-Oberfläche

Im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Editorial Seite 3, + Artikel Seiten 9-13) finden sich Bildschirmausdrucke zur Benutzeroberfläche des Web-Clients und auch einige Details zu den voraussichtlichen Bedien-Abläufen.

Danach wird die Web-Oberfläche in etwa wie eine Webmail-Oberfläche arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. So wird z.B. der Betreff der Nachrichten zunächst nicht lesbar sein, weil die Nachrichten auf dem beA Server nur verschlüsselt vorliegen. Für die Anmeldung am beA System wird eine besondere beA-Chipkarte und eine PIN-Nummer erforderlich sein (vgl. unten „Technische Voraussetzungen …“). Da es Postfächer nicht für Kanzleien, sondern nur für die individuellen Anwälte/innen geben wird, müssen z.B. Sekretariatskräfte erst über die Einrichtung von Benutzern und entsprechende Vergabe von Zugangsberechtigungen Zugang zu den einzelnen Postfächern erhalten. So entsteht ein „virtuelles Kanzleipostfach“, das allerdings z.B. bei personellen Änderungen sicher einigen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Der Artikel enthält noch weitere Details zu den folgenden Themen:

  • Elektronisches Empfangsbekenntnis (ab 2018)
  • Nachrichtengröße (max. 30 MB, zukünftig sind 100 MB geplant)
  • Anzahl der Anlagen (max. 100, zukünftig ist eine Obergrenze von 500 geplant)
  • Bis 31.12.2017 müssen ausgehende Nachrichten eine qualifizierte digitale Signatur enthalten
  • Ab dem 01.01.2018 nur noch dann, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt (§ 130a ZPO)
  • Über die verwendbaren Dateiformate bestimmen Rechtsverordnungen der Länder

Technische Voraussetzungen für das beA

In einem Artikel des BRAK Magazins (Ausgabe 02/2015, ab Seite 10) hat die Bundesrechtsanwaltskammer erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen gegeben. Es wird folgendes empfohlen:

  • PC mit mind. 512 MB Arbeitsspeicher und AMD- oder Intel-Prozessor
  • Aktuelles Betriebssystem: Windows, MacOS oder Linux
  • leistungsfähige Internet-Anbindung mit mind. 2 MBit/s (DSL 2000), empfohlen wird allerdings 6 MBit/s (DSL 6000) oder höher
  • Aktueller Internet-Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome), bzw.
  • Kanzleisoftware mit entsprechender Integrationsschnittstelle zum beA
  • Kartenlesegerät für „qualifizierte elektronische Signatur“, mit PIN-Tastatur
  • Signatur- / Sicherheitskarten für den Zugang zum beA – die BRAK prüft noch, welche Karten verwendbar sind und wo diese erhältlich sein werden – von dem Erwerb einer derzeit erhältlichen Signaturkarte rät die BRAK daher derzeit noch ab (Stand Mai 2015)
  • Drucker und Scanner

Erstregistrierung mit der „beA-Karte“

Nach einer Information im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Kasten auf Seite 13) wird für die Erstregistrierung eine spezielle „beA-Karte“ erforderlich sein.

Details zur Verfügbarkeit dieser Chipkarten und zum Bezug von Karten und geeigneten Lesegeräten haben wir hier für Sie zusammengestellt (Informationen aus dem BRAK Magazin, Ausgabe 4/2015).

Informationsseite der BRAK (www.bea.brak.de)

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat (im April 2015,mit Inhalt seit Ende Juni 2015) damit begonnen, eine Informationsseite einzurichten. Diese Seite ist erreichbar unter
http://www.bea.brak.de

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Intelligente Dokumenten-Erstellung – Premium Funktion des Monats (10/2007)

Intelligente Dokumenten-Erstellung mit LawFirm®

Intelligente Dokumenten-Erstellung mit LawFirm - Word Integration, Schnittstelle mit Abschriften Druck, Druck als PDF, Druck via Fax

bei der Erzeugung und bei der Integration in die Dokumentenverwaltung gehen dem Benutzer viele Automatiken zur Hand. Elektronische Workflows ermöglichen ein vollelektronisches Arbeiten vom Posteingang über die Erstellung von digitalen Diktaten und Dokumenten über Prüfung und Versand bis zur Archivierung in der Akte (Stichwort: Kanzlei ohne Papierumlauf).

Das ausgefeilte System der Briefkopfvorlagen und Standard-Texte ermöglicht eigene, sehr einfache und schnelle Anpassungen und Ergänzungen entsprechend den Bedürfnissen der Kanzlei.

Besondere Funktionen wie z.B. das automatische Deklinieren und Konjugieren mit Kanzlei-, Mandanten- oder Gegner-Bezug oder der Zugriff auf beliebig viele selbstdefinierte und selbstlernende Akten-Zusatzinformationen unterstützen die flexible Arbeit mit diesem System.

Weiterführende Informationen:

LawFirm® Professional Testsystem – kostenlos und unverbindlich anfordern – Info…