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Modernes LawFirm-Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, beA Anwaltspostfach Stufe 1, PDF-Stempel und PDF-Bearbeitung – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2t (01/2016)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA):
Broschüre mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen kostenlos als PDF zum Download

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

Modernes Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, Dokumentenmanagement, PDF-Stempel, PDF-Lesezeichen und PDF-Bearbeitung, mobiler Dokumenten-Viewer - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2t

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2t (839) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

In der Weiterführung des mit der Vorversion eingeführten modernen Designs wurde dieses Mal insbesondere das Dokumentenmanagement-Fenster als „Cockpit“ ergonomisch neu gestaltet. U.a. wurde dabei mehr Platz für die Liste der Dokumente gewonnen (= mehr Überblick in umfangreichen Akten). Die Weiterleitungs- und Zuordnungsfunktionen wurden in einem Block zusammengeführt, der die Grundlage für eine umfassende externe Versende-Funktion bildet.

Die Arbeit mit dem beA  (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wird in Stufe 1 durch einen Direktstart-Knopf und eine eigene Hilfefunktion unterstützt.

Eine Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen) zeigt – in der Vorversion 8.2s – einige weitere Besonderheiten des modernen LawFirm®-Designs

Übersicht zum Inhalt des Upgrades (Details):

Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – erste Stufe (P)

Eine vollständige Grundlage für die Entwicklung eines direkten Datenaustauschs mit dem beA steht leider noch nicht zur Verfügung (Stand 16.12.2016).
Aber auch ohne eine beA-spezifische Schnittstelle ist schon jetzt mit Hilfe der in LawFirm vorhandenen Schnittstellen (z.B. Drag&Drop-Import und -Export sowie Ordnerimport) und auf der Grundlage der schon seit Jahren bewährten Teamwork-Funktionen zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten eine Nutzung der beA Weboberfläche im Zusammenspiel mit LawFirm möglich: In der ersten Ausbaustufe der beA Integration wurden in LawFirm dazu folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Neue Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster
  • Direkter Aufruf des beA aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.
  • Internet-Anleitungen zur beA Einrichtung/Inbetriebnahme und zu den Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit mit LawFirm und beA: Aufruf aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.

Die Verteilung / Bearbeitung eingegangener beA Nachrichten erfolgt über die elektronischen Arbeitsmappen in LawFirm.

PDF Formular für ZV-Aufträge nach GVFV (Neufassung vom 01.12.2016, Pflicht ab 01.03.2017)

  • Neu (Highlight): Pflichtformular für Vollstreckungsaufträge an Gerichtvollzieher integriert – im PDF-Originalformat (= keine Formabweichungen), ausgefüllt in den elektronischen Akten gespeichert, mit der Möglichkeit, nachträglich die Inhalte zu bearbeiten und zu speichern.

Weiterer Ausbau der PDF Bearbeitung im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): Seiten-Stempel mit gleichzeitigem Setzen von Lesezeichen – max. einmal je Seite, z.B. für Anlagenstempel, Gliederung großer Dokumente (z.B. mehrere Anlagen in einem PDF-Dokument).
  • Neu (Highlight): Knopf zum Ein-/Ausschalten Lesezeichen-Ansicht (= Gliederung, zusätzlich mit Bearbeitungsfunktionen: umbenennen, verschieben, einordnen oder entfernen von Lesezeichen),
  • Die Lesezeichen-Ansicht wird beim Öffnen automatisch eingeschaltet, wenn ein PDF-Dokument Lesezeichen enthält.
  • Neu (Highlight): Knopf zum nachträglichen Entfernen von (nicht benötigten) Seiten
  • Neu (Highlight): Knopf zum Öffnen des aktuellen Dokuments im Windows Explorer
    (z.B. zur PDF-Umwandlung)
  • Neu: Knopf zum Übernehmen des Dokument-Kommentars als Stempeltext

Neue Optionen für den LawFirm® Dokumenten-Viewer (P), insbes. verbesserte Mobil-Nutzung

  • Neue Option „Schriftgrad für den Inhalt der Dokument-Liste“ für bessere Bedienbarkeit mit Mobil-/Touch-Geräten (Netbooks, Tablets wie iPad, Surface – Smartphones wie Android, iPad, Windows Phone, etc.)
  • Neue Option „Viewer auch für Einzeldokumente anzeigen“ = etwas langsameres Öffnen einzelner Dokumente, dafür Nutzbarkeit der erweiterten Viewer-Funktionen
  • Neue Option „Ordnerstruktur beim Viewer-Start komplett aufklappen“ (wie [++] Knopf) öffnet beim Start alle Ordner in der dynamisch gebildeten Ordner-Baumstruktur
  • Neue Option für Outlook E-Mail Dateien (.msg) „Beim Dok.Wechsel vorheriges Dokument schließen“

E-Mail Integration und Aufgaben-Verwaltung/Workflows

Das Einsetzen des „dortigen Aktenzeichens“ in den E-Mail Betreff unterstützt Zuordnungs-Auto-matiken wie schon seit langem in LawFirm® nun auch bei dem Empfänger. Eine neue „eingetragen“ Spalte in der Liste zur Arbeitsplanung unterstützt eine bessere Abarbeitungskontrolle der in LawFirm® eingetragenen Termine, Fristen, Wiedervorlagen, Telefonate und sonstigen Aufgaben. Höhere Priorität für die besondere Versandart „PER E-MAIL“.

Unterstützung aktueller Microsoft® Produkt-Versionen

Windows 10 (weiter optimiert), Windows Server 2016, Office 2016.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

BRAK: am 28.11.2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb gegangen (Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 01.01.2018)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

BRAK: Starttermin verschoben - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) der BRAK wird erst nach dem 01.01.2016 eingeführt - beA-Karte, Bestellung, Zeitplan, Zeitablauf, technische Voraussetzungen, Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm - Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Nach dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV)“ hat die BRAK ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) eingerichtet (gestartet am 28.11.2016, Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 01.01.2018).

Nach §31 BRAO (geändert mit dem FördElRV Gesetz) wäre die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet gewesen, zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu schaffen. Dieser Starttermin wurde zwischenzeitlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben; am 14.04.2016 teilte die BRAK zunächst den 29.09.2016 als neuen Starttermin mit. Nachdem wegen einstweiliger Anordnungen des AGH der geplante Start nicht möglich war, hat die BRAK das beA nun am 28.11.2016 in Betrieb genommen. Im Juli 2016 hatte die BRAK auf ihrer Infoseite erste Screenshots des neuen Anwaltspostfachs veröffentlicht. Nach der am 28.09. in Kraft getretenen Rechtsverordnung (RAVPV) ist die Nutzung des beA noch bis zum 01.01.2018 freiwillig, danach besteht eine Pflicht zur Empfangsbereitschaft.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Das beA erreichen Sie nun unter https://www.bea-brak.de – außerdem hier eine Hilfe-Seite mit Benutzungs-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA Supports. Außerdem gibt die BRAK einen beA-Newsletter heraus.

Unser Tipp: Die für das beA bestellten Chipkarten-Lesegeräte können auch mit dem Governikus Communicator und dem EGVP verwendet werden, mit dem Communicator auch dauerhaft nach Außerbetriebnahme des EGVP Programms. Einrichtungsanleitungen zum Governikus Communicator liegen dem kostenlosen LawFirm Testsystem bei. Bei vielen Gerichten ist damit bereits jetzt eine Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr möglich:

Welche Gerichte haben schon den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet?

Eine Übersichtskarte zum aktuellen Stand des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier. Die Details zu den Regelungen für die einzelnen Gerichte und Bundesländer können Sie hier nachsehen.

Wichtig: unabhängig von dem beA-Startzeitpunkt wird bei LawFirm – anders als bei anderen Kanzleisystemen – für das beA keine kostspielige Umstellung auf ein neues Datenbanksystem erforderlich sein.

Zur Bestellung der beA-Chipkarten und -Lesegeräte

Für die Inbesitznahme des beA benötigt jede/r Anwältin/Anwalt eine individuelle beA-Karte. Wenn über das beA nicht nur eingehende Nachrichten empfangen, sondern auch versendet werden sollen, dann sollte die beA-Karte auch mit Signaturfunktion versehen sein. Die Notarkammer hat zugesagt, alle Karten, die bis Juni 2016 bestellt werden, rechtzeitig vor dem 29.09.2016 auszuliefern.Voraussichtlich ab dem 15.09.2016 soll die Erstregistrierung (= „Inbesitznahme“) der Anwaltspostfächer möglich sein.

Wenn auch die Mitarbeiter/innen Zugang zum Anwaltspostfach erhalten sollen, wird mindestens ein Mitarbeiterzertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist als (günstigeres) Softwarezertifikat oder auf einer sog. Mitarbeiter-Karte erhältlich. Das Softwarezertifikat wird als Datei ausgeliefert, so dass dafür kein Lesegerät gebraucht wird. Es sollte aber aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Computer, sondern z.B. auf einem USB Stick gespeichert werden. Den USB Stick kann man dann wie einer Karte mit sich führen und bei Bedarf am Computer anstecken, dann ist es ähnlich sicher wie eine Mitarbeiter-Karte.

Von den Anwaltspostfächern aus können dann Zugriffsrechte an das Mitarbeiterzertifikat vergeben und so z.B. die Aufgabe des Abholens von Nachrichten delegiert werden. Wenn bei der Rechtevergabe nicht zwischen den verschiedenen Mitarbeiter/innen unterschieden werden muss, können auch mehrere Personen das gleiche Zertifikat verwenden.

Überblick: Schritte zur Erstregistrierung

beA-Chipkarten: PIN-Änderung und Nachladen der SIgnaturfunktion

Wenn Sie die beA-Karte erhalten haben, muss diese noch über die Internet-Seite http://bea.bnotk.de/sak mit einer neuen PIN Nummer versehen werden (Schritt-für-Schritt-Anleitung der BNotK). Wichtiger Hinweis: Für die Änderung der PIN Nummer wird ein Chipkarten-Lesegerät mit Display benötigt; die Lesegeräte ohne Display werden durch die Funktion zur PIN Änderung auf der Seite der BNotK leider nicht unterstützt.

Eine ggf. bestellte Signaturfunktion wird durch die Bundesnotarkammer in einem „Aufladeverfahren“ ausgeliefert (Details zum Ablauf des Nachladeverfahrens).

beA-Erstregistrierung: Die „Inbesitznahme“ des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Die beA-Karte kann nun für die Erstregistrierung des Anwaltspostfachs (Überblick) verwendet werden (Schritt-für-Schritt Anleitung der BRAK zum genauen Ablauf der Erstregistrierung).

Darüber hinaus hat die BRAK im Juli 2016 auf ihrer Infoseite zur Veranschaulichung der sonstigen Bedienabläufe weitere Screenshots des neuen Anwaltspostfachs veröffentlicht.

Arbeitsabläufe in der Kanzlei

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).