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RVG Reform 2013 (2. KostRMoG) Inkrafttreten am 01.08.2013 / LawFirm Upgrade Information

Die RVG Reform 2013 (2. Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz / KostRMoG) ab 01.08. in Kraft, PKH und BerH Änderungen ab 01.01.2014 – Information zum LawFirm Upgrade (06/2013)

RVG 2013 / 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz / 2. KostRMoG Inkrafttreten am 01.08.2013 - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2r (Vorab-Information)

Aktuell zum Kostenrechtsänderungsgesetz (RVG 2021):
RVG Reform 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz / KostRÄndG 2021) – auf dem Weg

Nach einigem Hin und Her ist die RVG Reform 2013 nun „in trockenen Tüchern“: Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.06.2013 zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) einen Kompromiss gefunden; der Bundestag hat gleich danach am 27.06.2013 diese Änderungen verabschiedet (Zusatzpunkt 6 auf S. 103/104).
Aktualisiert (am 05.07.2013): auch im Bundesrat ist das Gesetz nun beschlossen, vgl. TOP 62, 541/13(B). Von einem Inkrafttreten am 01.08.2013 (DAV Depesche) kann nun ausgegangen werden.
Aktualisiert (am 24.07.2013): nach einen „fundiert klingenden Gerücht“ (via rechtspflegerforum.de) soll das 2. KostRMoG im BGBl. Teil I Nr. 42 am 29.07.2013 verkündet werden; Inkrafttreten wäre dann wie erwartet zum 01.08.2013.
Aktualisiert (am 29.07.2013): das 2.KostRMoG ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 42 verkündet (inkl. RVG Reform 2013 in Artikel 8) und tritt damit zum 01.08.2013 in Kraft.
Aktualisiert (am 09.01.2014): Beratungshilfe-Formularverordnung in Kraft getreten (Details s.u.).
Aktualisiert
(am 22.01.2014): PKH-Formularverordnung in Kraft getreten (Details s.u.).

Die Übergangsregelung in §60 RVG sieht vor, dass ab dem Inkrafttreten neu erteilte Aufträge nach der neuen Gebührenordnung abzurechnen sind. Altfälle werden bis zu ihrem Ende nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung der Gebührenordnung abgerechnet. (n.b. LawFirm berücksichtigt dies bei der Aktenanlage und in ZV Aufträgen automatisch richtig).

Tipp: hier finden Sie die beliebte RVG Diktatvorlage (Gebühren-Synopse für häufige Standardfälle) kostenlos zum Download in der für das RVG 2013 aktualisierten Fassung.

Tipp2: Übrigens: LawFirm-Standard mit RVG 2013 und Automatik-PDF-Formularen für die ZV kostet nur 350 € (Testsystem kostenlos und unverbindlich)

Mit erheblichem Aufwand – mit selbst erstellten konsolidierten Gesetzestexten (und ohne Kommentare) zunächst auf der Grundlage eines Regierungsentwurfs aus November 2012, dann erneut mit der Beschlussvorlage des Bundestags-Rechtsausschusses vom 15.05.2013 – hat unsere Technik die Entwicklungsarbeiten für die Einarbeitung der RVG Reform 2013 bereits abgeschlossen und ausführlichen Tests unterzogen. Sogar die gerade erst (am 26.06.2013) veröffentlichten Änderungen am 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) durch den Vermittlungsausschuss des Bundesrates und durch das gleichzeitig bestätigte PKH und Beratungshilfe-Änderungsgesetz sind schon eingearbeitet.

Tipp3: aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Bereich PKH und BerH ist zum 01.01.2014 mit der Festlegung neuer PKH- und BerH-Formulare zu rechnen. Entsprechende Internet-Links finden Sie unten unter „weiterführende Informationen“.

Das Upgrade auf die LawFirm Version 8.2r „RVG 2013“ wurde inzwischen wie geplant am 22.07.2013 veröffentlicht so dass den Anwendern noch ausreichend Zeit für die Umstellung geblieben ist.

Schon wie bei den vorangegangenen RVG Fassungen ist die Umsetzung auch dieses Mal mit einer Reihe von Besonderheiten versehen. Hier ein Auszug aus der Liste der „Highlights“ (weiter unten finden Sie Links zu weitergehenden Informationen):

  • Neue Gebührentabellen zum RVG 2013 (parallel zu RVG 2006, RVG 2004 und BRAGO auswählbar),
  • Weiterverwendung der RVG 2004/2006 und auch der BRAGO Gebührentabellen und Abrechnungsregeln für Altfälle (Übergangsregelungen nach RVG §§ 60 und 61)
  • Neue Gebührentabellen für die PKH-Abrechnung (RVG 2013 §49),
  • Gerichtskostenberechnung nach dem aktuellsten Stand (Vermittlungsausschuss, 26.06.2013)
  • Alle Tatbestände aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG 2013,
  • Anzeige der relevanten RVG Textauszüge zur ausgewählten Gebührenzeile im „RVG Infofenster“ (Tatbestand, Anmerkungen, alle für die jeweilige Zeile relevanten      Vorbemerkungen),
  • Aktualisierte RVG 2013 Diktatvorlage mit Standardfällen (hier die Vorversion) zur Einarbeitung und Unterstützung der Tagesarbeit,
  • Standard-Gebührenfolgen zum Schnelleintrag häufig vorkommender Fall-Kombinationen,
  • Wert- und Betragsrahmengebühren, automatische Berechnung der Schwellen- / Mittelgebühr,
  • Neue Anrechnungsregeln und -Fälle (z.B. Betragsrahmen-Anrechnungen),
  • Automatischer Eintrag der Differenzverfahrensgebühren,
  • Berücksichtigung der Kürzungen nach RVG §15 III,
  • Viele weitere Abrechnungs-Automatiken …

Wir freuen uns (und sind auch ein wenig stolz), diese umfangreichen Aktualisierungen  und Erweiterungen auch unter diesen Bedingungen wie gewohnt rechtzeitig und in der gewohnt hohen Qualität bereitstellen zu können.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Honorare einfach im Griff – Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Highlight 03/2013)

Honorare einfach im Griff - Früh und vollständig abrechnen, mit ein paar Mausklicks (Abrechnung, Gebühren, RVG, Stunden, Zeithonorar, Offene Posten, ...)

Vollständig und zeitnah abrechnen ist nicht nur für die Liquidität, sondern auch für den Umsatz und für die Vermeidung unnötiger Verluste (z. B. durch übersehene Auslagen) von entscheidender Bedeutung. In LawFirm® sind – für RVG- und Zeitabrechnungen – Funktionen realisiert, die auf Knopfdruck einen Überblick über abzurechnende Posten geben, die dann in einem durchgängigen Workflow per Mausklick zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.

Wie funktioniert die Ermittlung und Abrechnung aller Gebühren, auch in den Akten, in denen noch Gebühreneinträge fehlen?

Selbstverständlich kann LawFirm® nicht wissen, welche Gebühren in welcher Sache entstanden sind. LawFirm® gibt Ihnen aber – ohne Zugriff auf die Papierakte oder elektronische Akte nehmen zu müssen – die zu prüfenden bzw. abzurechnenden Akten in folgenden Workflow-Fenstern vor (die dort angezeigten Akten erreichen Sie direkt, einfach per Doppelklick):

  • Fenster mit Liste der Akten, in die Gebühren eingetragen, aber noch nicht abgerechnet wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 1)
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen noch keine Liquidationen geschrieben wurden; dort rechnen Sie ab (Schritt 2);
  • Fenster mit Liste der Akten, in denen seit mehr als 30 Tagen nicht mehr geprüft wurde, ob noch Gebühren einzutragen und abzurechnen sind; dort rechnen Sie ab (Schritt 3 – ‚Lumpensammler-Funktion‘).

Das Konzept liegt dabei in Folgendem: jedes Mal, wenn Sie in einer Akte Gebühren eintragen oder abrechnen drücken Sie (in der Gebühren-Funktion zu der Akte) einfach auf den „zuletzt geprüft“ [<heute]-Knopf. Damit wird im Gebührenbereich der betreffenden Akte das aktuelle Datum eingetragen, das Grundlage für die Liste aus dem 3. Schritt ist.

Alle Listen werden in Workflow-Fenstern angezeigt, von denen aus Sie per Knopfdruck in den Gebührenbereich der jeweiligen Akten kommen. Natürlich können Sie die Listen auch ausdrucken, was für ein arbeitsteiliges Vorgehen nützlich ist.

Wie werden (steuerpflichtige) Nebenkosten, (steuerfreie) Auslagen und abzurechnende Fremdgelder in Liquidationen einbezogen?

Bei steuerpflichtigen Nebenkosten gibt es Posten, die vor einer Abrechnung zusammengefasst werden müssen (z.B. Kopien, Porto, Fahrtkilometer) und die teilweise mengenabhängige Gebührensätze haben (Kopien). Deshalb werden steuerpflichtige Nebenkosten zunächst in einem gesonderten Fenster erfasst und bei Erstellung der Liquidation per Knopfdruck in die Gebühren übertragen. Bei dieser Übertragung erfolgt automatisch die Zusammenfassung und die zutreffende Berechnung der mengenabhängigen Gebühren.

Steuerfreie Auslagen (und Fremdgelder) werden bei in LawFirm® im Rahmen der Buchhaltung direkt zur Akte gebucht und bei der Liquidationserstellung automatisch zur Abrechnung angeboten.

Was sind zusammengefasst die Vorteile der Abrechnungen mit LawFirm®?

  • Eine Arbeit mit manuellen Listen und Handaktenbogen-Einträgen entfällt ganz.
  • Alle Daten sind so integriert, dass manuelle Übertragungen von einem Programmbereich in einen anderen gleichfalls entfallen.
  • In allen Akten können in 3 Schritten zuverlässig, vollständig und zeitnah noch nicht abgerechnete Gebühren abgerechnet werden (Sie werden erstaunt sein, wenn Sie erstmals mit diesen LawFirm®-Funktionen arbeiten)
  • Alle Abrechnungen, auch diejenigen von Zeithonorar, können in durchgängigen Workflows unmittelbar und ohne unnötige (Doppel-) Eingaben zu Liquidationen weiterverarbeitet werden.
  • Gebühren und Nebenkosten können jederzeit – auch lange vor Erstellung der Liquidation – eingetragen werden, wenn sie angefallen sind (und man daran denkt) und sind so sofort „unter Kontrolle“ (Arbeitsliste ‚Offene Gebühren‘)
  • Für häufig vorkommende Gebührenkombinationen gibt es Gebühren-Makros, mit denen alle angefallenen Gebühren mit einem Mausklick eingetragen werden.
  • Alle Gebührenpositionen, aber auch steuerfreie Auslagen und Fremdgelder können per Mausklick in die Abrechnung einbezogen bzw. von dieser ausgenommen werden.
  • Noch nicht abgerechnete steuerfreie Auslagen und Fremdgelder sind aktenübergreifend über die Aktenkonten-Saldenliste immer im Blick.
  • Abrechnungspositionen, die bereits Gegenstand einer Liquidation oder eines Liquidationsentwurfs (!) sind, werden nicht erneut zur Abrechnung angeboten.
  • Für Rechtsschutzversicherungen (und für eigene Kalkulationen) können Gebührenberechnungen ohne Vergabe von Rechnungsnummern auf Grundlage der einmal eingetragenen Gebühren durchgeführt werden.
  • Bei jeder Gebührenposition ist ersichtlich, wann diese eingetragen wurde (über die Aktenhistorie) und mit welcher Rechnung sie abgerechnet wurde.

Weiterführende Informationen

Übrigens: für viele häufig vorkommende Standardfälle können ganze Serien von Gebührentatbeständen einfach per Rollbalken-Auswahl eingetragen werden – natürlich mit automatisch richtigen Anrechnungen. Dies wird noch durch ein „RVG Infofenster“ und die praktische „RVG Diktatvorlage (Aktuell – inkl. RVG Reform 2013)“ unterstützt:

Gebühren, Finanzen, Zeitabrechnung, Datenfluss, Buchhaltung, Kontieren, Liquidationen, Offene Posten, Umsatz, Datev, Lexware, FiBu, Finanzbuchhaltung, Integration - Kanzleisoftware / Anwaltssoftware Testsieger LawFirm

(Bilder zum Vergrößern / zum Download bitte anklicken)

Detail-Informationen im LawFirm®-Professional Testsystem

Ausführliche Details zu den integrierten Gebühren- und Finanz-Verwaltungsfunktionen, Auswertungen und Statistiken finden Sie in der – dem kostenlosen LawFirm®-Professional Testsystem beiliegenden – Broschüre „Digitale Sachbearbeitung – Gebühren und Finanzen“. Das LawFirm®-Professional Testsystem können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern…

 

Abrechnung+Controlling – Liquidität sichern – Premium Funktion des Monats (11/2009)

Abrechnung+Controlling – Liquidität sichern –  Kanzlei-Finanzen einfach im Griff
Gebühren, Abrechnung, Controlling, Überwachung - Liquidität sichern durch zeitnahe und vollständige Abrechnung mit der Anwaltssoftware LawFirm

Mit vielen besonderen und hoch-integrierten Funktionen unterstützt LawFirm® die einfache und vor allem vollständige und zeitnahe Abrechnung und das effiziente Abrechnungs-Controlling.

Mit wenigen Eingaben und einfach zu verwendenden Auswertungen wird das Aufgabenfeld der Abrechnung vollständig abgedeckt: vollständige RVG-Tatbestände, viele Automatiken, korrekte Anrechnungen, Info-Fenster zum Vergütungsverzeichnis, Standard-Gebührenfolgen etc. erleichtern die Eingabe der abzurechnenden Gebühren. Der Umgang mit Zeithonorar wird durch die Online-Vollzeiterfassung und Workflows zur Erstellung des Tätigkeitsberichts / der Stundenaufstellung unterstützt. Auch die Abrechnung von Pauschalen ist natürlich möglich.

Das Besondere: Gebühren und Stunden werden sofort eingetragen, wenn sie anfallen – nicht erst bei der Erstellung der Liquidation. Es muss also nicht nachträglich erforscht werden, welche Gebühren überhaupt entstanden sind. Workflow-Arbeitsfenster für „Offene Gebühren“ und „Offene Stunden“ liefern jederzeit einen Gesamt-Überblick zu abrechnungsfähigen Gebühren / Stunden und können einfach per Doppelklick abgearbeitet werden. Ein zusätzliches Reihum-Kontrollverfahren („Akten zuletzt geprüft …“) stellt eine regelmäßige Prüfung ohne aufwändige Papierverfahren sicher.

Weiterführende Informationen und sonstige Highlights:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Effiziente Zeiterfassung / Zeithonorar-Abrechnung mit LawFirm, Premium Funktion des Monats (05/2008)

Zeiterfassung / Zeithonorar Abrechnung mit der Anwaltssoftware LawFirm: Zeitmanagement, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität - auch in RVG Mandanten

nicht nur für große Wirtschaftskanzleien:

Aus der Zeiterfassung / Zeithonorar Abrechnung in LawFirm® – nach dem „All-In-Prinzip“ im Grundumfang der Professional-Version enthalten, teilweise sogar bereits in der Standard-Version – ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten:

  • die mitlaufende Online-Vollzeit-Erfassung: sehr geringer Eingabeaufwand bei gleichzeitiger Sicherung der Vollständigkeit,liefert Daten für
  • Stunden-Aufstellungen, Tätigkeitsberichteund
  • Stunden-Abrechnungen (Time & Billing) – in der Enterprise-Version sogar mit benutzerindividuellen oder rollenbezogenen Stundensätzen – und durch die Datenintegration als „Abfallprodukte nebenbei“:
  • Controlling von vereinbarten Budgets,
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • lfd. Nachkalkulation von RVG- oder Pauschalabrechnungen (tatsächlich erzielter Stundensatz)
  • Kontrolle abrechenbarer Akten / Stunden / Gebühren (= zeitnahe und vollständige Abrechnung)
  • umfassende Statistiken

und vieles mehr… – u.a. zu Fakturierung und Controlling – Zeiterfassung/Zeithonorar-Abrechnung (Time & Billing), RVG/BRAGO, …

weitere Premium-Funktionen… / die vorangegangenen Funktionen des Monats

Sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Kanzlei-Finanzen im Griff – Premium Funktion des Monats (11/2007)

Kanzlei-Finanzen einfach im Griff

Gebühren, Abrechnung, Controlling, Überwachung - Liquidität sichern durch zeitnahe und vollständige Abrechnung mit der Anwaltssoftware LawFirm

Mit vielen besonderen und hoch-integrierten Funktionen unterstützt LawFirm® die Verwaltung und das Controlling der Finanzen.

Mit nur wenigen Eingaben wird das komplette Aufgabenfeld umfassend abgedeckt: Aktenbuchhaltung, Online Voll-Zeiterfassung, Überwachung abrechnungsfähiger Akten/Gebühren/Stunden, Liquidationserstellung auf Knopfdruck für Gebühren und Zeithonorar, Offene Posten, Auswertungen, Umsatzanalysen, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Integration der Finanzbuchhaltung (z.B. lexware buchhalter oder DATEV) ohne Doppeleingaben etc…

Weiterführende Informationen:

LawFirm® Professional Testsystem – kostenlos und unverbindlich anfordern – Info…