Schlagwort-Archiv: 11.05.2016

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 / 01.03.2017 vor

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

11.10.2019: kanzleirechner.de Website komplett überarbeitet und in aktuellem Design – schauen Sie gerne vorbei
28.01.2019: LawFirm Upgrade: Elektronische Gerichtspost mit beA+Communicator.

01.12.2016: Seit heute steht auf der Formular-Webseite des BMJV eine neue Fassung des Vollstreckungsauftrags zur Verfügung. Das neue Formular kann ab sofort verwendet werden; ab dem 01.03.2017 ist es verpflichtend. Grundlage ist eine Änderung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung im Rahmen verschiedener Änderungen zur „Reform der Sachaufklärung“ (in Kraft getreten am 26.11.2016). Die Integration der neuen Formular-Fassung ist bereits in Arbeit; im Download-Bereich der kanzleirechner.de Website findet sich bereits ein ausgefülltes Beispiel.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
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sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2016 - Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) gibt neues PDF-Pflichtformular für ZV-Aufträge ab 01.04.2016 vor - GVFV vom 30.09.2015 (ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Pflichtformular in der Zwangsvollstreckung nun auch für Aufträge an den Gerichtsvollzieher
Mitteilung vom 09.11.2015 (zuletzt aktualisiert am 01.12.2016: Anwaltssoftware LawFirm mit integriertem PDF-Formular nach GVFV, s.u.)

Mit der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 37 aus 2015, ab Seite 1586 am 30.09.2015, wird nun auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.

Die Formularverordnung (GVFV) ist damit am 01.10.2015 in Kraft getreten, das neue Pflichformular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ist als Anlage der Formularverordnung verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung (GVFV, §5) erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare noch bis zum 31.03.2016. Seitdem ist also nur noch das neue Formular zulässig. Seit dem 01.12.2016 gibt es nun erneut eine Neufassung des Formulars, die ab dem 01.03.2017 verpflichtend zu nutzen ist.

Rechtzeitig zum ersten Pflichttermin am 01.04.2016 wurde das Formular in eine neue Version der Anwaltssoftware LawFirm integriert. Die eingebundene Neufassung wurde in einem Upgrade am 14.12.2016 ausgeliefert:
Wie schon bei den anderen Pflichtformularen in ZV, BerH und PKH ist es gelungen, die Original-PDF-Formulare der Justiz automatisch auszufüllen – und zwar auch mit den vollständigen Angaben zur Forderungsaufstellung.Die ausgefüllten Formulare werden in den elektronischen Akten gespeichert und können dort mit dem LawFirm-Dokumentenviewer auch nachbearbeitet und wieder gespeichert werden – so einfach wie mit Word Dokumenten. LawFirm-Professional Testsystem über diese Webseite anfordern (natürlich kostenlos und unverbindlich).

Ausfüllbare Fassungen der PDF-Formulare sind in der GVFV vorgesehen und inzwischen auch auf den Jusitzportalen der Länder zum Download verfügbar:Seit dem 01. Dezember 2016 liegen PDF-Formulare der Neufassung mit Eingabefeldern zum Download vor (vgl. „Formulare und Merkblätter für die Zwangsvollstreckung„, justiz.nrw.de). Aktuell gibt es noch kleine Defizite: so fehlen z.B. Eingabefelder in den Modulen A8 und C, die das BMJV sicher noch ergänzen wird.

Mit LawFirm ausgefüllte Muster-Beispiele der PDF-Pflichtformulare im Original-Format – auch zur Neufassung des Vollstreckungsauftrags vom 01.12.2016 (Pflicht ab 01.03.2017) finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).