EGVP Betrieb wird über den 01.01.2016 hinaus bis zum 04.10.2018 verlängert (Stand: 07.09.2018)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Der Betrieb der EGVP Client Anwendung wurde zum 04.10.2018 eingestellt. Die EGVP Postfächer bleiben jedoch über den „Governikus Communicator“ weiterhin nutzbar (Details als PDF Broschüre)

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Aktuell, 01.06.2016Die Laufzeit des EGVP wird ein weiteres Mal verlängert, jetzt bis zum 01.01.2018 (mit Support bis zum 31.12.2016).

Beschluss der 97. BLK-Sitzung (Mai 2015)

Die Bund-Länder-Kommission hat in ihrer 97. Sitzung im Mai beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis zum 30.09.2016 aufrecht zu erhalten. Der Support wird allerdings am 01.04.2016 eingestellt. Ab dem 01.10.2016 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu weiteren Möglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, ab dem 01.01.2016 über das beA elektronisch empfangsbereit zu sein, ist davon jedoch unberührt.

Die Übergangsphase vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wird das neue beA entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die Überwachung beider Eingangswege hinzu. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Leider gibt es noch keine genauen Informationen, wie genau die Konsequenzen der Abkündigung des EGVP sich darstellen werden (es werden verschiedene Übergangsfristen und auch Lesezugänge diskutiert). Letztlich muss man aber sicher davon ausgehen, dass die Postfach-Daten irgendwann nicht mehr über die EGVP Anwendung zugänglich sein werden.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und arbeitet aktuell an einer entsprechenden Schnittstellen-Definition. Im Sommer soll eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).