Archiv für den Monat: Februar 2015

EGVP Anwendung abgekündigt zum 01.01.2018 (aktuell: 04.10.2018) – Ersatz durch das beA / Alternative: Governikus Communicator

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

 

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Die Abschaltung der EGVP Anwendung ist zum 01.01.2018 angekündigt –
(nach aktuellem Stand aber noch verfügbar bis 04.10.2018)
für Rechtsanwälte wird EGVP durch das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) ersetzt –
Ergänzung (12/2017): solange das beA außer Betrieb ist, ist auch der Governikus Communicator eine sinnvolle Alternative

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Aktuell: Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Das EGVP Projektbüro informiert die EGVP Anwender per Mitteilung auf der Internetseite www.egvp.de, dass die EGVP Anwendung ab dem 01.01.2018 nicht mehr zur Verfügung steht. Anwaltskanzleien sollen spätestens ab diesem Zeitpunkt ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) nutzen, das derzeit bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entwickelt wird und nach aktueller Planung nun zum 29.09.2016 an den Start gehen soll.

Folgen für laufende Anwendungen

Damit werden wohl ab dem 01.01.2018 auch alle elektronischen Mahnanträge (EDA) über das beA abgewickelt werden müssen. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Mitteilungen dazu achten, auf welchem Wege die Antwortnachrichten zu Mahnanträgen, die kurz vor dem Jahresende gestellt wurden, beantwortet werden. Für das Verwalten bereits abgerufener EGVP-Nachrichten soll ab diesem Zeitpunkt eine spezielle Fassung des EGVP Programms bereitgestellt werden.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und baut aktuell eine entsprechende Schnittstellen-Definition weiter aus. Sobald die angekündigte Testumgebung von der BRAK bereitgestellt wird, werden wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).