Archiv für das Jahr: 2014

Einführungsangebot für das neue LawFirm® (V8.2s) – befristet bis 31.12.2014

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Leider ist das folgende besonders günstige Angebot am 31.12.2014 ausgelaufen. Fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen – und nach der LawFirm Standard-Version als Angebot für Einsteiger, Nebenberufler, etc. …

Das neue LawFirm® – Neues Design, neue Funktionen – und noch schneller und komfortabler

November/Dezember 2014: Einführungs-Angebot für das neue LawFirm (V8.2s) mit besonderem Rabatt - Kanzleisoftware LawFirm günstig / preiswert kaufen

mit dem soeben freigegebenen Upgrade auf LawFirm® 8.2s wurde das Design der LawFirm®-Oberfläche komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und Mobilgeräte angepasst.
zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).

Zur Einführung der neuen LawFirm® Oberfläche machen wir Ihnen ein besonderes, bis zum 31.12.2014 begrenztes Angebot:

Alle LawFirm®-Arbeitsplätze in Neusystemen, die ab sofort bis zum 31.12.2014 bestellt werden, liefern wir Ihnen mit 20% Rabatt auf den Listenpreis:

  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Standard nur 280 Euro    (70 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Professional nur 736 Euro   (184 Euro gespart)
  • 1 Arbeitsplatz LawFirm® Enterprise nur 976 Euro   (244 Euro gespart)

Diese Preise gelten nur für Systeme mit Softwarepflege. Alle Angaben zzgl. MwSt.

LawFirm® 8.2s enthält eine Vielzahl aktueller Funktionen, unter anderem:

  • Komplettes Vorausfüllen der neuen Pflichtformulare für ZV, PKH und Beratungshilfe (Pflicht seit 01.11.2014) und weiterer PDF-Formulare (ZV-Auftrag, PKH-Kostenfestsetzungsantrag)
  • Einfacher papierloser Arbeitsablauf mit elektronischen Akten, Arbeitsmappen sowie Verfügungs- und Weiterleitungsfunktion (und ab 01.01.2016: mit bidirektionaler Schnittstelle zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (‚beA‘))
  • Uneingeschränktes mobiles Arbeiten mit allen LawFirm® Arbeitsplätzen, weltweit von jedem Ort mit Internetzugang (auf Tablet, Smartphone und Notebook)
  • Mobile Akte im Gerichtssaal und beim Mandanten (auch ohne Internetzugang)

Weitere Details zur aktuellen LawFirm® Version finden Sie unter https://www.kanzleirechner.de.

Ein aktuelles LawFirm®-Testsystem senden wir Ihnen gerne zu, wenn Ihnen dies nicht schon vorliegt.

Wenn Sie an diesem Angebot interessiert sind, nehmen Sie gerne

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Beratungshilfe, PKH und ZV PDF-Pflichtformulare 2014, modernes Design – Upgrade auf die LawFirm Kanzleisoftware Version 8.2s (10/2014)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

22.12.2022: neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Beratungshilfe (BerH), Prozesskostenhilfe (PKH) und Zwangsvollstreckung (ZV): PDF-Pflichtformulare 2014, Umstieg auf modernes Design - Kanzleisoftware Upgrade LawFirm 8.2s

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2s (838.01) wurde im Rahmen der Softwarepflege ohne Zusatzkosten ausgeliefert („All-In-Prinzip„).

Soeben wurde das Upgrade auf die neue LawFirm®-Version 8.2s ausgeliefert. Dieses Upgrade markiert einen Meilenstein in der Geschichte von LawFirm®: den Umstieg auf ein neues Design, das sich an aktuellen Office-Versionen und der Oberfläche mobiler Geräte orientiert.
zur Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen)

Übersicht zum Inhalt (Details):

Benutzeroberfläche

Mit dem Upgrade auf  LawFirm® 8.2s wurde das Oberflächen-Design komplett überarbeitet und an aktuelle Betriebssysteme, Office-Versionen und moderne Mobilgeräte angepasst. Zusammen mit der (weiter ausgebauten) Zoom-Funktion und den (ausgebauten) Farb-Optionen passt sich LawFirm® damit noch mehr an die jeweilige Geräte-Umgebung und die Seh-Gewohnheiten des Benutzers an („responsive design“):

  • Hauptübersicht (Menü) in kompakterem-Design und mit vergrößerten Schaltflächen (für Mobilgeräte), moderne Schriftart, Hover-Effekte, …
  • Überarbeitung sämtlicher Formulare: moderne Schriftart, Hover-Effekte zur besseren Orientierung, grafische Ausrichtungen und Vereinheitlichung,

Neue PDF-Formulare für PKH, Beratungshilfe und ZV

  • BerH / PKH Pflichtformulare: 1. Beratungshilfe Antrag, 2. Beratungshilfe Liquidation, 3. PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • PKH Kostenfestsetzungsantrag (mit Vergleichsrechnung zu Regelgebühren, § 50 RVG)
  • Integration der ab 01.11.2014 geltenden Neufassungen der Pflichtformulare für 1. PfÜB (Geldforderungen), 2. PfÜB (Unterhalt) und 3. Durchsuchungsanordnung

Weiterer Ausbau der sonstigen PDF Funktionalitäten

  • Gescannte Dokumente direkt im PDF Format speichern (im langzeit-archivierbaren Format nach dem PDF/A Standard),
  • im LawFirm® Dokumenten-Viewer: PDF Seiten-Navigation, PDF Seiten drehen, Eingangsstempel für PDF Dokumente (wenn diese nicht geschützt sind).

Performance-Boost für Dokumenten- und Aufgabenmanagement

Im Rahmen eines gesonderten Entwicklungsprojekts konnte die Arbeit auch mit sehr großen Datenmengen (d.h. bei sechs- bis siebenstelligen Dokument- bzw. Aufgaben-Anzahlen) in vielen Funktionsbereichen (Import, Scan, Dok-Anzeige, Erinnerungen, Zuordnungs-Änderungen, Funktionswechsel (Registerkarten) u.V.m.) nochmals deutlich beschleunigt werden.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Windows 10 Technical Preview (mit Office 2013) – Bildergalerie und erste Labor-Test Ergebnisse mit der Kanzleisoftware LawFirm (10/2014)

Windows 10 Technical Preview, Arbeitsplatz und Server (mit Office 2013)

        Erster Test mit Windows 10 Technical Preview: Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.


Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Am 01.10.2014 hat Microsoft die erste „Technical Preview“-Version des für Mitte 2015 angekündigten neuen Betriebssystems ‚Windows 10®‚ (und parallel die zugehörige Server-Variante) veröffentlicht. Die Arbeit mit der kommenden LawFirm® Version wurde zur Sicherstellung der Zukunftssicherheit bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: „… Zusammenspiel der Modern UI Apps mit dem Desktop hat sich erheblich verbessert … LawFirm® läuft ordnungsgemäß und zügig.“

Eine Bildergalerie aus den Tests mit dem neuen Betriebssystem und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über den folgenden Link
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit dem neuen Betriebssystem. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssysteme selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen. In jedem Fall sollten Sie aber noch die endgültige Freigabe-Version im nächsten Jahr abwarten, aktuell handelt es sich noch um „Preview“ Versionen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 10 und der kommenden LawFirm® Version 8.2s (mit einem ersten Einblick in das neue Design der LawFirm® Benutzer-Oberfläche):

  • Das neue Design der LawFirm® Version 8.2s harmoniert sehr gut mit Office 2013 und auch mit den aktuellen Design-Änderungen des neuen Betriebssystems Windows 10.
  • Das Zusammenspiel der „Modern UI“ Apps aus der Kachel-Oberfläche mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) hat sich erheblich verbessert:
    • beide Anwendungsarten können nebeneinander auf dem Desktop erscheinen.
    • es gibt keinen „überraschenden“ Wechsel in die Modern UI Kachel-Oberfläche mehr, z.B. beim Öffnen eines PDF Dokuments, wenn keine PDF Reader Desktop-App installiert ist.
    • Die „Charm-Menüs“ (am rechten Rand) sind nun auch durch kleine App-Menüs im Titelbalken der Modern UI Apps erreichbar.
    • Ein neuer „Task View“ unterstützt den schnellen Anwendungs-Wechsel und schafft durch „virtuelle Desktops“ mehr Übersicht.
    • Der „Start-Button“ in der Desktop-Oberfläche ist noch näher an die ursprüngliche Funktion angenähert; man findet dort sowohl Modern UI- und Desktop-Apps – und auch den Knopf zum Herunterfahren
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt (in der Preview-Version) nach den gleichen Hinweisen wie für Windows® 8.1
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2s) arbeiten auch mit der Preview-Version von Windows® 10 schon ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion mit den neuen automatischen Voreinstellungen (wie z.B. „90%“ der Bildschirm-Abmessungen),
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und auch aus dem EGVP (in LawFirm® schon seit 8.2p-4 aus 2012), mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Neuer Drag & Drop Export von Dateien aus dem LawFirm® Dokumenten Viewer,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und Modern UI App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der PDF Pflichtformulare im Originalformat für die ZV und …
    • … jetzt auch für Beratungshilfe / BerH und Prozesskostenhilfe / PKH (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details aus früheren Tests…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, Fundstellen als Link per Drag & Drop Importieren, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, Twitter, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch schon unter Windows 10 – offenbar hat Microsoft aber die internen Versionsnummern zunächst noch auf dem Stand von Windows 8.1 belassen.

Zusammengefasst: Der erste Blick auf den (noch kleinen) in der ersten Preview-Version von Windows 10 sichtbaren Teil der geplanten Neuerungen macht in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter Windows® 10 stellt sich schon in unseren ersten Labor-Tests als unproblematisch dar.

Parallel wurde auch die Lauffähigkeit der neuen LawFirm Version auf dem zugehörigen Server-Betriebssystem getestet, ebenfalls mit Erfolg. Hier ein Bildschirm-Ausdruck mit der modernen touch- bzw. mobilgeräte-freundlichen Menü-Oberfläche mit noch kürzeren Bedien-Wegen:
Erster Test mit Windows 10 Technical Preview (Server Version): Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

BRAK: am 28.11.2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb gegangen (Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 01.01.2018)

Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) :
PDF-Broschüre (kostenlos zum Download) mit wichtigen Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen

BRAK: Starttermin verschoben - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) der BRAK wird erst nach dem 01.01.2016 eingeführt - beA-Karte, Bestellung, Zeitplan, Zeitablauf, technische Voraussetzungen, Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm - Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Nach dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV)“ hat die BRAK ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) eingerichtet (gestartet am 28.11.2016, Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 01.01.2018).

Nach §31 BRAO (geändert mit dem FördElRV Gesetz) wäre die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet gewesen, zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu schaffen. Dieser Starttermin wurde zwischenzeitlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben; am 14.04.2016 teilte die BRAK zunächst den 29.09.2016 als neuen Starttermin mit. Nachdem wegen einstweiliger Anordnungen des AGH der geplante Start nicht möglich war, hat die BRAK das beA nun am 28.11.2016 in Betrieb genommen. Im Juli 2016 hatte die BRAK auf ihrer Infoseite erste Screenshots des neuen Anwaltspostfachs veröffentlicht. Nach der am 28.09. in Kraft getretenen Rechtsverordnung (RAVPV) ist die Nutzung des beA noch bis zum 01.01.2018 freiwillig, danach besteht eine Pflicht zur Empfangsbereitschaft.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung ,
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren .

Das beA erreichen Sie nun unter https://www.bea-brak.de – außerdem hier eine Hilfe-Seite mit Benutzungs-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA Supports. Außerdem gibt die BRAK einen beA-Newsletter heraus.

Unser Tipp: Die für das beA bestellten Chipkarten-Lesegeräte können auch mit dem Governikus Communicator und dem EGVP verwendet werden, mit dem Communicator auch dauerhaft nach Außerbetriebnahme des EGVP Programms. Einrichtungsanleitungen zum Governikus Communicator liegen dem kostenlosen LawFirm Testsystem bei. Bei vielen Gerichten ist damit bereits jetzt eine Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr möglich:

Welche Gerichte haben schon den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet?

Eine Übersichtskarte zum aktuellen Stand des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier. Die Details zu den Regelungen für die einzelnen Gerichte und Bundesländer können Sie hier nachsehen.

Wichtig: unabhängig von dem beA-Startzeitpunkt wird bei LawFirm – anders als bei anderen Kanzleisystemen – für das beA keine kostspielige Umstellung auf ein neues Datenbanksystem erforderlich sein.

Zur Bestellung der beA-Chipkarten und -Lesegeräte

Für die Inbesitznahme des beA benötigt jede/r Anwältin/Anwalt eine individuelle beA-Karte. Wenn über das beA nicht nur eingehende Nachrichten empfangen, sondern auch versendet werden sollen, dann sollte die beA-Karte auch mit Signaturfunktion versehen sein. Die Notarkammer hat zugesagt, alle Karten, die bis Juni 2016 bestellt werden, rechtzeitig vor dem 29.09.2016 auszuliefern.Voraussichtlich ab dem 15.09.2016 soll die Erstregistrierung (= „Inbesitznahme“) der Anwaltspostfächer möglich sein.

Wenn auch die Mitarbeiter/innen Zugang zum Anwaltspostfach erhalten sollen, wird mindestens ein Mitarbeiterzertifikat benötigt. Dieses Zertifikat ist als (günstigeres) Softwarezertifikat oder auf einer sog. Mitarbeiter-Karte erhältlich. Das Softwarezertifikat wird als Datei ausgeliefert, so dass dafür kein Lesegerät gebraucht wird. Es sollte aber aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Computer, sondern z.B. auf einem USB Stick gespeichert werden. Den USB Stick kann man dann wie einer Karte mit sich führen und bei Bedarf am Computer anstecken, dann ist es ähnlich sicher wie eine Mitarbeiter-Karte.

Von den Anwaltspostfächern aus können dann Zugriffsrechte an das Mitarbeiterzertifikat vergeben und so z.B. die Aufgabe des Abholens von Nachrichten delegiert werden. Wenn bei der Rechtevergabe nicht zwischen den verschiedenen Mitarbeiter/innen unterschieden werden muss, können auch mehrere Personen das gleiche Zertifikat verwenden.

Überblick: Schritte zur Erstregistrierung

beA-Chipkarten: PIN-Änderung und Nachladen der SIgnaturfunktion

Wenn Sie die beA-Karte erhalten haben, muss diese noch über die Internet-Seite http://bea.bnotk.de/sak mit einer neuen PIN Nummer versehen werden (Schritt-für-Schritt-Anleitung der BNotK). Wichtiger Hinweis: Für die Änderung der PIN Nummer wird ein Chipkarten-Lesegerät mit Display benötigt; die Lesegeräte ohne Display werden durch die Funktion zur PIN Änderung auf der Seite der BNotK leider nicht unterstützt.

Eine ggf. bestellte Signaturfunktion wird durch die Bundesnotarkammer in einem „Aufladeverfahren“ ausgeliefert (Details zum Ablauf des Nachladeverfahrens).

beA-Erstregistrierung: Die „Inbesitznahme“ des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Die beA-Karte kann nun für die Erstregistrierung des Anwaltspostfachs (Überblick) verwendet werden (Schritt-für-Schritt Anleitung der BRAK zum genauen Ablauf der Erstregistrierung).

Darüber hinaus hat die BRAK im Juli 2016 auf ihrer Infoseite zur Veranschaulichung der sonstigen Bedienabläufe weitere Screenshots des neuen Anwaltspostfachs veröffentlicht.

Arbeitsabläufe in der Kanzlei

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst – ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB Geld, Unterhalt, Durchsuchung)

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Aktuell (22.12.2022): erneut neue Formularverordnung in Kraft getreten mit Neufassungen der ZV- und BerH-Pflichtformulare

Aktuell (21.06.2016): nach einer Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 sind die vorgesehenen Felder zur Forderungsaufstellung vollständig zu nutzen (so wie in LawFirm realisiert, s.u.)

ZV 2014 - PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst - ZVFVÄndV vom 16.06.2014 (PfÜB wg. Geldforderungen, Unterhalt, Durchsuchung)

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

PDF Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst
Mitteilung vom 28.07.2014, zuletzt aktualisiert am 11.12.2015 für folgenden Hinweis:
Es gibt ein neues Pflicht-Formular für den Vollstreckungsauftrag – nach der „Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)“ (Infoseite + Download)

Mit der „Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV)“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 26 aus 2014, ab Seite 754 am 24.06.2014, wurden die drei dem Formularzwang unterliegenden Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung neu gefasst.

Die neuen Versionen für den Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für Geldforderungen und für Unterhaltsforderungen sowie für den Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung sind damit seit dem 25.06.2014 verbindlich vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung erlaubte die Weiterverwendung der bisherigen Formulare,
allerdings nur bis zum 01.11.2014
.

Die Änderungsverordnung erfolgte leider unangekündigt, so dass das kurz vor der Auslieferung befindliche LawFirm® Upgrade noch einmal angehalten werden musste, um die neuen Pflichtformulare rechtzeitig zum Pflichttermin einzubinden. Inzwischen wurde das Upgrade mit den integrierten Neufassungen der ZV PDF-Formulare (sowie weiterer PDF-Pflichtformulare im Bereich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) – rechtzeitig im Oktober 2014 – an die Anwender verteilt (vgl. „Weiterführende Informationen“ weiter unten)

Die auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (justiz.de) und der Länderbehörden bereitgestellten PDF Formulare waren erneut nicht zum Speichern der Inhalte vorgesehen. Mit LawFirm® ist jedoch – wie schon bei den bisherigen Fassungen der Formulare – das Ausfüllen der PDF Pflichtformulare im Originalformat sowie das Speichern in den Elektronischen Akten und auch das Nachbearbeiten der Inhalte so einfach wie bei Word möglich.

Ausgefüllte Beispiele der neuen Formularfassungen im Original-Format finden Sie im Download-Bereich der kanzleirechner.de Webseiten (dazu einfach auf die verkleinerten Bilder klicken).

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).