Archiv für den Monat: Juni 2010

iPad in der Anwaltskanzlei – LawFirm Anwenderbericht + Premium Funktion des Monats (06/2010)

Erster Anwenderbericht zur LawFirm® Nutzung auf dem Apple iPad am 29.05.2010 veröffentlicht
Apple iPad Anwenderbericht zum iPad in der Anwaltskanzlei - Anwalt nutzt Anwaltssoftware LawFirm online / mobil mit dem iPad Tablet

Schon einen Tag nach dem offiziellen Verkaufsstart für das Apple iPad (am 28.05.) ist der erste Anwenderbericht zur Nutzung des iPad und des iPhone in der Anwaltskanzlei erschienen. Insbesondere wird auch von der Arbeit mit LawFirm® auf diesen Mobil-Geräten berichtet. Wir bedanken uns bei der Kanzlei Sauerborn für die interessanten Informationen und die freundliche Erlaubnis, diese weiterzuleiten.

Über die Nutzung der Elektronischen Akten in LawFirm® per mobilem Fernzugriff über das iPad heißt es darin u.a.:

„Unsere Anwaltssoftware LawFirm lässt sich damit recht gut bedienen; auch Umsatzstatistiken oder Posteingänge (gescannt) lassen sich gut darstellen, zumal der Windows-Bildschirm mittels Fingergesten gezoomt werden kann.“ und

„Das Gesicht unserer Sekretärin hätte ich übrigens gerne gesehen, als ich in der Mittagspause – im heimischen Garten sitzend – ein von ihr geschriebenes Schriftstück redigierte und den Druckbefehl für den Sekretariatsdrucker gab“

Zur Zugriffsgeschwindigkeit über 3G / UMTS: „Über die enorme Zugriffsgeschwindigkeit kann man nur überrascht sein. Ein Ruckeln habe ich bislang nicht feststellen können.“

(Informationen speziell zur Nutzung von LawFirm® finden sich insbes. unter den Überschriften „Zugriff auf den Kanzleiserver“ und „iPad im Mandantengespräch„).

Zum Volltext des Anwenderberichts (mit Fotos):

http://www.anwaltsorga.de/das-ipad-in-der-anwaltskanzlei-teil-2/

Sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).